Sibanye Gold Ltd.: Benachrichtigungversand über Änderungen von Beschlussvorlagen für die ordentliche Jahreshauptversammlung
Alle kursiv gedruckten Begriffe, die in diesem Dokument verwendet werden, haben die gleiche Bedeutung wie jene, die in der Mitteilung über die Einberufung der ordentlichen Jahreshauptversammlung definiert sind und die am 30. März 2017 auf elektronischem Weg und am 4. April 2017 per Post an die Aktionäre versandt wurde.
Die Aktionäre werden darüber benachrichtigt, dass das Board von Sibanye auf der JHV beantragen wird, dass die ordentlichen Beschlüsse Nr. 11 und Nr. 12 und die erläuternden Hinweise in Bezug auf diese ordentlichen Beschlüsse, die sich auf die allgemeine Befugnis der Directors von Sibanye, Aktien gegen Bareinlagen auszugeben, beziehen, in ihrer Gesamtheit ersetzt werden.
Die Benachrichtigung über Änderungen von Beschlussvorlagen für die ordentliche Jahreshauptversammlung und ein geändertes Vollmachtsformular wurden heute an die Aktionäre verteilt und sind über die Website des Unternehmens abrufbar: http://reports.sibanyegold.co.za/2016/download/SGL-NOM16-amendments.pdf
Begründung für die Änderung der Beschlüsse
In Übereinstimmung mit der Gründungsurkunde des Unternehmens in Verbindung mit den Anforderungen an die Notierung an der JSE können die Aktionäre des Unternehmens die Directors ermächtigen, unter anderem nicht ausgegebene Stammaktien des Unternehmens auszugeben und/oder Optionen auf diese Aktien zu gewähren, wie sie dies in ihrem eigenem Ermessen für angemessen halten. Eine solche Befugnis kann eine besondere oder eine allgemeine Befugnis sein.
Es wird beantragt, dass die bestehende allgemeine Befugnis, welche die Aktionäre den Directors auf der letzten JHV vom 24. Mai 2016 eingeräumt haben, auf einer Hauptversammlung des Unternehmens, die am 25. April 2017 stattfinden soll (AHV), durch Erhöhung der entsprechenden Grenze von 5 % auf 15 % geändert wird. Es wird beantragt, dass diese geänderte allgemeine Befugnis auf der JHV verlängert wird, wobei die Gesamtanzahl der Stammaktien, die von den Directors allgemein zugewiesen und gegen Bareinlagen ausgegeben werden können, auf 15 % (fünfzehn Prozent) der Anzahl der Stammaktien, die am 31. Dezember 2016 im Umlauf befindlich sind, beschränkt werden soll.
In Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis des Unternehmens haben die Directors beschlossen, auf der JHV eine Verlängerung ihrer allgemeinen jährlichen Befugnis, Aktien gegen Bareinlagen auszugeben, zu beantragen und die Beschränkung dieser Befugnis bei der Grenze von 15 % zu belassen, die gemäß dem Antrag von der AHV festgelegt werden soll. Die Directors haben die Absicht, diese Befugnis zu nutzen, was in der Branche Standard ist und im Einklang mit der bewährten Praxis steht, um dem Unternehmen Flexibilität im Hinblick auf die Finanzierung oder die Refinanzierung der Stillwater-Transaktion zu ermöglichen.
Der Termin der JHV bleibt unverändert. Die JHV wird am 23. Mai 2017 um 09.00 Uhr in der Sibanye Gold Academy, Rietkloof 349, Glenharvie, 1786, Südafrika, abgehalten.
Die Aktionäre können entweder das Vollmachtsformular, welches der ursprünglichen Mitteilung über die Einberufung der JHV beigefügt war, oder das geänderte Vollmachtsformular verwenden. Diejenigen Aktionäre, die ihr ursprüngliches Vollmachtsformular bereits eingereicht haben, müssen nicht das geänderte Vollmachtsformular einreichen, sondern können dieses nach eigenem Ermessen vorlegen; damit ersetzen sie ihr bereits eingereichtes Vollmachtsformular mit dem geänderten Vollmachtsformular.
Kontakt
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Sibanye Gold Ltd.
Tel.: +27 83 453 4014
james.wellsted@sibanyegold.co.za
Tel +27 11 278 9600
Fax +27 11 278 9863
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Jochen Staiger
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Westonaria, 1780
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