Senator Minerals erläutert die Bedingungen zur Übernahme des Carter Lake Uranium Projektes
Die Leser werden ausdrücklich auf folgendes hingewiesen: Der Abschluss dieser Akquisition geschieht vorbehaltlich der Due-Diligence-Prüfung und der Verhandlung über die endgültige Dokumentation. Der Erwerb kann erst abgeschlossen werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass der Erwerb zu den genannten Bedingungen oder überhaupt vollzogen wird. Die Gesellschaft wird weitere Informationen über die Akquisition bekanntgeben, sobald diese verfügbar sind.
Tim Fernback
Präsident & CEO
Weder die TSX Venture Exchange noch ihr Regulation Services Provider (entsprechend der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien der TSX Venture Exchange) übernehmen Verantwortung für Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.
Die Aussagen und Prognosen innerhalb dieser Pressemitteilung unterliegen Risiken und Unwägbarkeiten hinsichtlich der hier veröffentlichten spezifischen Faktoren. Die Inhalte dieses Dokuments wurden notwendigerweise zusammengefasst und enthalten möglicherweise nicht alle verfügbaren Informationen. Sämtliche Prognosen und Aussagen beruhen auf Annahmen und Analysen des Managements basierend auf dessen Erfahrung und Wahrnehmung historischer Trends, aktueller Bedingungen und voraussichtlicher zukünftiger Entwicklungen sowie weiterer, unter den gegebenen Umständen vom Management als signifikant erachteter Faktoren. Diese Angaben jedoch unterliegen einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, so dass gegebenenfalls tatsächliche Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von jenen in den Prognosen und Presseerklärung genannten abweichen. Wichtige Faktoren, die die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von diesen Prognosen abweichen lassen, sind unter der Überschrift "Risikofaktoren" in der vom Unternehmen zuletzt eingereichten MD & A erfasst. Das Unternehmen hat nicht die Absicht und lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung ab, die Prognosen in dieser Pressemitteilung zu aktualisieren oder zu überarbeiten, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Leser sollten daher in Presseerklärungen oder Prognosen kein unangemessenes Vertrauen setzen.