European Lithium: Antrag bei Gericht bezüglich Korrekturmeldungen; Aktien werden wieder in Handel aufgenommen
Das Unternehmen bestätigt, dass es am 11. Juli 2017 einen korrigierten Prospekt bei der Australian Securities and Investments Commission eingereicht hat, um das Problem mit den fehlerhaften Korrekturmeldungen zu beheben. Außerdem hat es beim Federal Court of Australia einen Antrag auf Rechtsschutz durch ein Feststellungsverfahren und zusätzliche gerichtliche Anordnungen hinsichtlich des Problems mit der Aktienausgabe und dem nachfolgenden Verkaufsangebot bzw. des Verkaufs durch manche Aktieninhaber gestellt.
Die entsprechende Anhörung findet am 26. Juli 2017 statt; das Unternehmen wird den Markt entsprechend informieren.
Zur Ansicht der vollständigen englischen News folgen Sie bitte dem Link: http://www.asx.com.au/asxpdf/20170726/pdf/43kw8h73g6bnc9.pdf
Nach den vorigen ASX-Ankündigungen bezüglich der Aussetzung der Wertpapiere gibt European Lithium Ltd. (ASX: EUR, FRA: PF8)(das Unternehmen) bekannt, dass es alle Anordnungen des Gerichts in der heutigen Anhörung erfüllt hat. Die Anordnungen lauteten, dass die Verkaufsangebote bzw. Verkäufe der Aktien des Unternehmens, welche am 8., 15. und 30. Juni 2017 ausgegeben worden waren, nicht annuliert wurden, weil das Unternehmen nicht die Bedingungen des Abschnitts 707(3) des Corporations Act 2001 (Cth) eingehalten hätte, sowie dass alle Verkäufer dieser Aktien von der zivilrechtlichen Haftung ausgeschlossen würden.
Eine Kopie dieser Anordnungen des Federal Court of Australia vom 26. Juli 2017 wurde dieser Pressemitteilung angehängt.
Die ASX hat angekündigt, dass die Aktien des Unternehmens zu Beginn des Handelstags am 27. Juli 2017 wieder in den Handel aufgenommen werden.
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Tony Sage, Non-Executive Chairman
European Lithium Ltd.
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