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Sibanye-Stillwater: Teilbarzahlung für Kapitalisierungsemission anwendbar

06.10.2017  |  IRW-Press
Westonaria, 5. Oktober 2017 - Die Aktionäre werden auf die Betriebs- und Finanzergebnisse des Konzerns für die sechs Monate, die am 30. Juni 2017 zu Ende gegangen sind, verwiesen, die am 30. August 2017 im Stock Exchange News Service veröffentlicht wurden und in der das Board von Sibanye-Stillwater eine Kapitalisierungsemission erklärte.

Das anwendbare Verhältnis der Kapitalisierungsemission betrug zwei Kapitalisierungsemissionsaktien für 100 Stammaktien von Sibanye-Stillwater, die sich am Stichtag (Freitag, 6. Oktober 2017) im Besitz eines Aktionärs befanden.

Wenn die Anwendung dieses Verhältnisses zu einem Bruchteil einer Stammaktie von Sibanye-Stillwater führt, wird dieser Bruchteil laut der oben genannten Meldung auf die nächste ganze Zahl abgerundet, was dazu führt, dass Stammaktien von Sibanye-Stillwater mit einer entsprechenden Barzahlung zugewiesen werden, um den Bruchteil zu kompensieren (die Rundungsklausel).

Gemäß den Notierungsanforderungen von JSE Limited wurde die Barzahlung unter Berücksichtigung des volumengewichteten Durchschnittskurses einer Stammaktie von Sibanye-Stillwater ermittelt, die am Mittwoch, dem 4. Oktober 2017 (jener Tag, ab dem eine Stammaktie von Sibanye-Stillwater mit dem Bezugsrecht der Kapitalisierungsemission notierte), an der JSE notierten, wobei ein Diskontsatz von zehn Prozent angewendet wurde.

Die Aktionäre werden entsprechend darauf hingewiesen, dass die anwendbare Barzahlung für das fraktionierte Bezugsrecht 1.415 Cent (1.572 Cent unter Anwendung eines Diskontsatzes von zehn Prozent) beträgt.


Beispiel für ein fraktioniertes Bezugsrecht:

Bei diesem Beispiel wird angenommen, dass ein Aktionär am Geschäftsschluss des Stichtags 125 Stammaktien besitzt.

Neues Stammaktienbezugsrecht = 125 x (2 / 100) = 2,5

Anschließend wird die oben beschriebene Rundungsklausel angewendet und der Aktionär erhält Folgendes:

2 Kapitalisierungsemissionsaktien für die 100 Stammaktien sowie eine Barzahlung für das fraktionierte Bezugsrecht in Höhe von 0,5 x 1.415 = 707,5 Cent.


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