Liberty Silver Corp.: Aktuelle Fortschritte hinsichtlich der Zink-Blei-Silber-Mine Bunker Hill
President und CEO Bruce Reid sagte: Ich bin zufrieden mit unserem Fortschritt bei den Erschließungsaktivitäten in der Mine Bunker Hill. Die Größe und der Umfang dieses Unterfangens erfordern eine langsame und systematische Vorgangsweise.
Wichtigste Fortschritte bei Bunker Hill:
- Laufende Erschließungsaktivitäten: Die Vorarbeiten für die Durchführung einer Ressourcenschätzung gemäß NI 43-101 im 2. Quartal 2018 sind im Gange.
- EPA: Das Unternehmen und die amerikanische Umweltschutzbehörde EPA stehen kurz vor Abschluss der Beurkundung einer Vereinbarung über die Finanzierung und den Betrieb einer Wasseraufbereitungsanlage und die Befreiung des Unternehmens von der Umwelthaftpflicht in Verbindung mit den Tätigkeiten früherer Besitzer.
- Pachtvereinbarung mit Kaufoption: Bestimmte Bedingungen hinsichtlich der Tilgung der Pachtforderungen wurden neu ausgehandelt.
Laufende Erschließungsaktivitäten bei Bunker Hill
a) Ressourcenschätzung: Das Unternehmen digitalisiert zurzeit die bestehenden Daten, einschließlich von Streckenplänen Bohrlöchern und Probeergebnissen. Es wurden Gespräche mit einem unabhängigen technischen Berater im Hinblick auf die zusätzlichen Datenanforderungen für eine Ressourcenschätzung gemäß NI 43-101 aufgenommen. Liberty geht davon aus, während des zweiten Quartals 2018 die erforderlichen Bohrungen und Schlitzprobenahmen zu absolvieren und eine Ressourcenschätzung durchzuführen.
b) Verarbeitungsanlage: Das Unternehmen hat darüber hinaus begonnen, geeignete Anlage für einerseits die vertraglich geregelte Verarbeitung und andererseits den Eigenbetrieb zu identifizieren. Derzeit werden mehrere Möglichkeiten geprüft.
c) Hütten: Das Unternehmen hat zahlreiche Anfragen von nordamerikanischen und internationalen Hütten hinsichtlich der Verfügbarkeit eines zukünftigen Konzentrats aus Bunker Hill als Beschickungsmaterial für ihre Anlagen erhalten. Das Konzentrat, das früher bei Bunker Hill produziert wurde, war von hoher Qualität (gute Gehalte, keine schädlichen Elemente) und das zeigt sich an dem bisher bekundeten Interesse seitens verschiedener Parteien.
EPA
Das Unternehmen und die EPA arbeiten gemeinsam an der Beurkundung einer zuvor getroffenen Vereinbarung, welcher zufolge die EPA für den ehemaligen und zukünftigen Betrieb der Wasseraufbereitungsanlage bei der Mine Bunker Hill vergütet wird. Im Gegenzug für diese an die EPA geleisteten Zahlungen des Unternehmens wird die EPA dem Unternehmen (a) eine Wassernutzungsgenehmigung - die einzige für die Wiederinbetriebnahme einer Mine erforderliche Genehmigung - sowie (b) eine Anerkenntnis (Consent Decree) ausstellen, die das Unternehmen von jeglicher historischer Umwelthaftpflicht in Verbindung mit den früheren Betriebstätigkeiten vorheriger Besitzer befreit.
Die Verhandlungen zwischen dem Unternehmen und der EPA befinden sich in einem fortgeschrittenen Stadium und der allgemeine Tenor des Prozesses war äußerst positiv und kooperativ. Das Unternehmen sieht der Ausfertigung der endgültigen Unterlagen in den kommenden Monaten sowie der weiteren Zusammenarbeit mit der EPA bei der Wiederinbetriebnahme und dem Betrieb der Mine Bunker Hill in umweltgerechter Weise entgegen.
Pachtvereinbarung mit Kaufoption
Der Verkäufer von Bunker Hill unterstützt das Unternehmen bei seinen Bemühungen und hat einem Aufschub bestimmer Vorauszahlungen in Verbindung mit der Pacht- und Kaufvereinbarung zugestimmt, so dass das Unternehmen die aktuellen Finanzierungstätigkeiten (siehe Pressemeldung vom 25. Oktober 2017) zu Ende bringen kann.
Stand der Namensänderung
Das Unternehmen hat vor Kurzem alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Schritte zur Umbenennung des Unternehmens in Bunker Hill Mining Corp. unternommen. Im letzten Schritt muss die elektronische Berechtigung für die Handelsabwicklung unter dem neuen Namen eingeholt werden; dies wird für Anfang 2018 erwartet.
Qualifizierter Sachverständiger
Die technischen Informationen in dieser Pressemeldung wurden von Peter Karelse, P.Geo., einem Berater des Unternehmens, in seiner Eigenschaft als qualifizierter Sachverständiger gemäß NI 43-101 geprüft und genehmigt. Herr Karelse hat mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Exploration und Erschließung.
Über Liberty Silver Corp.
Liberty Silver Corp. hat eine Pacht- und Optionsvereinbarung über den Erwerb des Minenkomplexes Bunker Hill abgeschlossen. Weitere Informationen zu Liberty erhalten Sie auf der Website des Unternehmens, www.libertysilvercorp.com, oder auf SEDAR und EDGAR.
Nähere Informationen erhalten Sie über:
Bruce Reid, Chief Executive Officer
(647) 500-4495
br@bunkerhillmining.com
Nicholas Konkin, Marketing & Communications
(416) 567-9087
nk@bunkerhillmining.com
Warnhinweise: Bestimmte Aussagen in dieser Pressemeldung beziehen sich auf die Zukunft und sind einer Anzahl von Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen entsprechen der Definition dieses Begriffs in Abschnitt 27A des Securities Act von 1933 in der gültigen Fassung und Abschnitt 21E des Securities Exchange Act von 1934 in der gültigen Fassung sowie der Bedeutung des Ausdrucks zukunftsgerichtete Informationen in der Vorschrift National Instrument 51-102 - Continuous Disclosure Obligations der kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörde. Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den Informationen, die dem Unternehmen aktuell zur Verfügung stehen, und das Unternehmen gibt keine Zusicherung ab, dass die eigentlichen Ergebnisse den Erwartungen oder Annahmen der Geschäftsleitung im Hinblick auf die folgenden Punkte zu entsprechen: u.a. die Fähigkeit von Liberty, den Kauf des Minenkomplexes Bunker Hill zu den abgekündigten Bedingungen bzw. zu anderen günstigen Bedingungen oder überhaupt erfolgreich abzuschließen und die ersten Zahlungen zu finanzieren, wofür Liberty derzeit nicht die notwendigen Mittel hat; die Fähigkeit von Liberty, seine Beteiligung am Silberprojekt Trinity zu wahren, die von der Durchführung einer Machbarkeitsstudie abhängig ist; die aktuelle und zukünftige finanzielle Lage des Unternehmens; die Fähigkeit des Unternehmens, sich finanzielle Mittel zu sichern; und die Lage der Finanzmärkte. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten Schätzungen und Angaben, die die zukünftigen Pläne, Ziele oder Vorgaben des Unternehmens beschreiben, u.a. auch Aussagen, wonach das Unternehmen oder die Geschäftsleitung vom Eintreten erklärter Bedingungen oder Ergebnisse ausgeht. Zukunftsgerichtete Aussagen sind u.U. an Begriffen wie glauben, rechnen mit, erwarten, könnten, mögen, würden, werden oder planen zu erkennen und könnten u.a. Aussagen zu den Bedingungen des Erwerbs des Minenkomplexes Bunker Hill, der Durchführung des erforderlichen Due Diligence-Verfahrens und einer Finanzierung für den Erwerb enthalten. Da zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen beruhen und sich auf zukünftige Ereignisse und Bedingungen beziehen, sind sie zwangsläufig inhärenten Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Die tatsächlichen Ergebnisse - u.a. in Bezug auf die Exploration, die Projekterschließung sowie die finanzielle Lage und die finanziellen Aussichten des Unternehmens - könnten aufgrund vielfältiger Faktoren von den in solchen Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen: das Unvermögen von Liberty, den Ewerb des Minenkomplexes Bunker Hill zu den angekündigten Bedingungen bzw. zu anderen günstigen Bedingungen oder überhaupt abzuschließen und die Zahlungen zu finanzieren, wofür Liberty derzeit nicht die notwendigen Mittel hat; das Unvermögen von Liberty, eine Machbarkeitsstudie gemäß den Bedingungen der Earn-in-Vereinbarung für das Silberprojekt Trinity durchzuführen; das Unvermögen des Unternehmens, angesichts des Unvermögens, zusätzliche Finanzierungen zu erhalten, seine liquiden Mittel zu budgetieren und zu verwalten; das Unvermögen des Unternehmens, einen aktiven Markt für seine Wertpapiere zu erschließen oder gewähren; Veränderungen der allgemeinen Wirtschaftslage und der Lage der Finanzmärkte; Veränderungen in der Nachfrage nach Edelmetallen oder bei ihren Preisen; streitrechtliche, legislative, ökologische und andere gesetzliche, behördliche, politische oder wettbewerbsrechtliche Entwicklungen; betriebliche Schwierigkeiten bei den Aktivitäten des Unternehmens; und andere Angelegenheiten, die in dieser Pressemeldung zur Sprache kommen. Die angeführten Faktoren, die Einfluss auf die zukunftsgerichteten Aussagen des Unternehmens nehmen könnten, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese und andere Faktoren, die in den öffentlichen Bekanntmachungen und Unterlagen des Unternehmens angegeben sind, sollten sorgfältig abgewogen werden und die Leser dürfen solche zukunftsgerichteten Aussagen nicht überbewerten. Das Unternehmen verpflichtet sich nicht, die zukunftsgerichteten Aussagen, die von Zeit zu Zeit vom Unternehmen oder in dessen Namen getätigt werden, zu aktualisieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
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