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Ximen Mining Corp. schlägt Aktienzusammenlegung im Verhältnis 5:1 vor und plant die Durchführung eines Bezugsrechtsangebots

27.12.2017  |  IRW-Press
Vancouver, 27.12.2017 - Ximen Mining Corp. (TSX-V: XIM) (das Unternehmen oder Ximen) gibt bekannt, dass das Unternehmen eine Zusammenlegung der ausstehenden Stammaktien des Unternehmens (die Aktien) vorschlagen wird, wobei fünf (5) Aktien vor Zusammenlegung in eine (1) Aktie nach Zusammenlegung eingetauscht werden sollen (die Zusammenlegung). Darüber hinaus will das Unternehmen nach der Zusammenlegung seinen Aktionären ein Bezugsrechtsangebot unterbreiten, um damit einerseits das Betriebskapital aufzustocken und andererseits die Explorationsplanung für das unternehmenseigene Goldprojekt Brett zu finanzieren.


Zusammenlegung

Die Unternehmensführung und das Board of Directors sind zum Schluss gekommen, dass eine Zusammenlegung erforderlich und im besten Interesse des Unternehmens ist. Das Board ist der Meinung, dass die geplante Aktienzusammenlegung notwendig ist, um neue Aktienveranlagungen in das Unternehmen zu erleichtern, die laufenden Geschäftsaktivitäten zu finanzieren und die Marketingmaßnahmen insgesamt zu unterstützen.

Die Zusammenlegung wird nichts an der anteilsmäßigen Aktienbeteiligung der Aktionäre am Unternehmen oder an den Rechten der Aktieninhaber ändern. Jede im Anschluss an die Zusammenlegung ausstehende Aktie berechtigt zu einer Stimme und ist eine voll einbezahlte und nennwertlose Aktie. In Verbindung mit der Zusammenlegung ist keine Namensänderung vorgesehen.

Die Bedingungen der geplanten Zusammenlegung sehen vor, dass im Zug der Zusammenlegung keine Bruchteile von Aktien ausgegeben werden, da sämtliche Bruchteile von Aktien, die bei der Zusammenlegung entstehen, auf die nächste ganze Zahl aufgerundet oder abgerundet werden. Derzeit verfügt das Unternehmen über 93.616.439 ausgegebene und ausstehende Aktien. Im Anschluss an die Zusammenlegung wird es - vorbehaltlich der Behandlung von Bruchteilen von Aktien nach Zusammenlegung - rund 18.723.287 ausgegebene und ausstehende Aktien geben.

Die geplante Zusammenlegung bedarf der Genehmigung durch die Börsenaufsicht der TSX Venture Exchange.


Bezugsrechtsangebot

Nachdem die Zusammenlegung abgeschlossen wurde, will das Unternehmen seinen Aktionären ein Bezugsrechtsangebot unterbreiten, das zum Ankauf von Aktien des Unternehmens nach Zusammenlegung berechtigt. Das Bezugsrechtsangebot unterliegt definitiven Bedingungen und muss im Vorfeld von der TSX Venture Exchange und den zuständigen Wertpapierregulierungsbehörden genehmigt werden. Der Erlös aus dem Bezugsrechtsangebot fließt in das Betriebskapital des Unternehmens und wird darüber hinaus verwendet, um die Explorationsplanung für das unternehmenseigene epithermale Goldprojekt Brett in der Nähe von Vernon (British Columbia) zu finanzieren.

Weitere Informationen zum geplanten Bezugsrechtsangebot werden nach Abschluss der Aktienzusammenlegung über Pressemeldungen, über die offizielle Bekanntgabe des Bezugsrechtsangebots und über ein Rundschreiben an die eingetragenen Aktionäre bekannt gegeben. Das entsprechende Datum wird erst festgelegt.


Für das Board of Directors:

Christopher R. Anderson
Christopher R. Anderson, President, CEO & Director
604 488-3900



Über Ximen Mining Corp.

Ximen Mining Corp. besitzt 100 % der Anteile aller drei Edelmetallprojekte des Unternehmens. Die beiden Goldprojekte von Ximen, das Projekt Gold Drop und das Goldprojekt Brett, befinden sich im Süden von British Columbia. Ximen besitzt auch das Silberprojekt Treasure Mountain, das an den ehemaligen Produktionsbetrieb der Silbermine Huldra grenzt. Ximen ist ein börsennotiertes Unternehmen, das unter dem Kürzel XIM an der TSX Venture Exchange, unter dem Kürzel XXMMF in den USA und unter dem Kürzel 1XM und der WKN-Nummer A1W2EG in Deutschland an den Börsen Frankfurt, München und Berlin notiert.

TSX-V: XIM / Frankfurt: XIM / USA: XXMMF


Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen:

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze, die sich unter anderem auf die vorläufigen Pläne im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Unternehmensaktien und auf ein geplantes Bezugsrechtsangebot beziehen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass solche Aussagen auf vernünftigen Annahmen basieren, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie erwartet, plant, antizipiert, glaubt, beabsichtigt, schätzt, prognostiziert, versucht, potentiell, Ziel, aussichtsreich und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten werden, würden, dürften, können, könnten oder sollten. Es handelt sich auch um Aussagen, die sich naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Das Unternehmen gibt zu bedenken, dass zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen basieren und eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von jenen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, zählen u.a. die Möglichkeit, dass die TSX Venture Exchange der geplanten Aktienzusammenlegung nicht zustimmt, dass die TSX Venture Exchange oder andere zuständige Wertpapierregulierungsbehörden dem geplanten Bezugsrechtsangebot nicht zustimmen, und dass das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, ausreichende Zusatzmittel aufzubringen, um sein Geschäft weiterzuführen. Für weitere Details zu Risikofaktoren und deren mögliche Auswirkungen empfehlen wir dem Leser, die Berichte des Unternehmens zu konsultieren, die über das System für Elektronische Dokumentenanalyse und -abfrage der kanadischen Wertpapierbehörde (SEDAR) unter www.sedar.com öffentlich zugänglich sind.

Diese Pressemeldung ist kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren des Unternehmens in Rechtsstaaten, in denen ein solches Angebot bzw. Vermittlungsangebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Dazu zählen auch die Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden bzw. werden weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (Gesetz von 1933) noch gemäß den Wertpapiergesetzen einzelner Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Bürger (laut Definition der Vorschrift S im Gesetz von 1933) nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung nach dem Gesetz von 1933 bzw. den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder keine Ausnahmegenehmigung von deiner solchen Registrierungsverpflichtung besteht.

Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER ÜBER US-NACHRICHTENDIENSTE BESTIMMT



Ximen Mining Corp.
888 Dunsmuir Street- Suite 888
Vancouver, B.C., V6C 3K4
Tel: 604-488-3900



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