GGX Gold absolviert im Erzgang COD 1484 Bohrmeter und erweitert den Erzgang um 30 m
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Derzeit ist das Bohrgerät, mit dem der Erzgang COD erkundet wird, auf einer Plattform 30 Meter südlich des südlichsten Ausläufers der Grabungen 2017 stationiert. In Bohrloch DDCOD18-24 wurde der Erzgang COD 42 Meter unterhalb der Oberfläche durchteuft. In diesem Bohrloch konnte die Mineralisierung des Erzgangs COD 30 Meter entlang des Streichens freigelegt werden. Die wichtigsten Ergebnisse aus der jüngsten Serie von Diamantbohrlöchern im Erzgang COD (Löcher 10 bis 24) sind nachfolgend aufgelistet. Alle angegebenen Mächtigkeiten entsprechen Kernlängen.
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DDCOD18-24 - in diesem Bohrloch wurde eine 2,17 Meter breite Mineralisierungszone durchteuft, in der auch ein 1,6 Meter mächtiger Quarzgangabschnitt enthalten war;
DDCOD18-21 - in diesem Bohrloch wurde eine 7,32 Meter breite Mineralisierungszone durchteuft, in der ein 3,52 Meter mächtiger Abschnitt mit Quarzadern enthalten war;
DDCOD18-20 - in diesem Bohrloch wurde eine 2,66 Meter breite Mineralisierungszone durchteuft, in der auch ein 1,56 Meter mächtiger Quarzgangabschnitt enthalten war;
DDCOD18-19 - in diesem Bohrloch wurden ein 1,40 Meter mächtiger Quarzgangabschnitt sowie ein zweiter 0,46 Meter breiter Erzgangabschnitt durchteuft;
DDCOD18-18 - in diesem Bohrloch wurde eine 1,54 Meter breite Mineralisierungszone durchteuft, in der auch ein 1,14 Meter mächtiger Quarzgangabschnitt enthalten war;
DDCOD18-14 - in diesem Bohrloch wurde eine 2,94 Meter breite Mineralisierungszone durchteuft, in der ein 1,5 Meter mächtiger Quarzgangabschnitt enthalten war.
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Derzeit erfolgt die Aufspaltung des Bohrkernmaterials, das anschließend sicher verpackt an das Labor von ALS in Vancouver (British Columbia) übergeben wird. Dort wird der Bohrkern anhand einer Brandprobe auf seinen Goldgehalt untersucht; zusätzlich erfolgt eine 48-Multielementanalyse mit Vier-Säuren-Aufschluss und eine ICP-MS-Analyse. Zur Qualitätskontrolle werden in regelmäßigen Abständen entsprechende Proben beigefügt.
David Martin, P.Geo., ist in seiner Funktion als qualifizierter Sachverständiger gemäß NI 43-101 und Berater für GGX für die in dieser Pressemeldung enthaltenen Fachinformationen verantwortlich.
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Die Originalmeldung samt Bildmaterial finden Sie auf der Webseite des Unternehmens. Sie können diese auch über das Unternehmen anfordern.
Wie bereits am 6. April 2018 angekündigt, möchte das Unternehmen alle an der Privatplatzierung im April 2017 beteiligten Personen (zeichnende Anleger und Finder) daran erinnern, dass das Unternehmen die Tilgung dieser Warrants vorverlegt hat, um sein laufendes Bohrprogramm zu finanzieren. Die Laufzeit der mit dieser Platzierung verbundenen 10-Cent-Warrants kann vorverlegt werden, wenn die Aktien des Emittenten während eines Zeitraums von 10 aufeinander folgenden Tagen zu einem Kurs von 15 Cent pro Aktie oder darüber gehandelt werden. Nach dem am 3. Mai 2017 bekannt gegebenen endgültigen Abschluss wurden die Aktien der Gesellschaft im Juni 2017 in dieser Bandbreite gehandelt. Die 10 Cent Warrants, die mit diesem Recht ausgestattet sind, wurden im April 2017 mit der damals erfolgten Privatplatzierung von 7,5 Cent ausgeben. Die Warrantsinhaber haben nun bis zum 7. Mai. 2018 Zeit, um ihre Warrants auszuüben. Anderenfalls werden sie gekündigt.
Für das Board of Directors
Barry Brown, Director
GGX Gold Corp.
604-488-3900
Office@GGXGold.com
Investor Relations:
Jack Singh
Tel: 604-720-6598
E-Mail: ir@ggxgold.com
GGX: TSX-V; GGXXF: OTCQB; FRA: 3SR2
Wir müssen das nicht tun, wir dürfen es tun - Das Team
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Zukunftsgerichtete Informationen: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, bei denen es sich um zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze handelt, zu denen unter anderem auch Informationen und Aussagen des Unternehmens zählen, die sich direkt oder indirekt auf die zukünftige Geschäftstätigkeit, den Betrieb, die Finanzkraft, Prognosen und andere Pläne, Absichten, Erwartungen, Schätzungen und Meinungen des Unternehmens beziehen. Zu solchen Aussagen zählen auch Aussagen im Hinblick auf den Abschluss der geplanten Transaktionen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände und basieren zwangsläufig auf Schätzungen und Annahmen. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von noch nicht absehbaren Summen sowie Annahmen des Managements basieren. Aussagen, die sich explizit oder implizit auf Prognosen, Erwartungen, Annahmen, Pläne, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen beziehen (die häufig, jedoch nicht immer, mit Begriffen oder Phrasen wie erwartet oder erwartet nicht, wird erwartet, geht davon aus oder geht nicht davon aus, plant, schätzt, beabsichtigt beschrieben werden oder mittels Aussagen zum Ausdruck gebracht werden, wonach bestimmte Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen könnten, würden oder werden, sowie Abwandlungen solcher Begriffe und ähnliche Ausdrücke, stellen keine historischen Tatsachen dar und können daher zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Faktoren, die - sollten sie sich als unrichtig erweisen - dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen, wie sie in solchen Aussagen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht werden, unterscheiden. Solche Aussagen und Informationen basieren auf zahlreichen Annahmen in Bezug auf aktuelle und zukünftige Geschäftsstrategien und auf dem Umfeld, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird. Dazu zählen unter anderem auch der Preis von Gold und anderen Metallen, die voraussichtlichen Kosten und ob das Unternehmen in der Lage sein wird, seine Ziele umzusetzen und die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen zu erhalten. Obwohl solche Schätzungen und Annahmen von der Unternehmensführung als angemessen betrachtet werden, sind sie mit erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen und regulatorischen Unsicherheiten und Risiken behaftet. Dazu zählt unter anderem: dass die Exploration und Erschließung von Ressourcen ein spekulatives Geschäft ist; dass die Umweltgesetze und -vorschriften verschärft werden könnten; dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, weitere Finanzmittel aufzubringen, falls dies erforderlich sein sollte; Schwankungen bei den Metallpreisen; die Möglichkeit, dass die zukünftigen Explorations-, Erschließungs- und Förderergebnisse nicht den Erwartungen des Unternehmens entsprechen; Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit der Betriebsführung; und der Mitbewerb. Es besteht keine Gewähr, dass im Konzessionsgebiet Gold Drop wirtschaftlich förderbare Ressourcen entdeckt bzw. erschlossen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können daher unter Umständen erheblich von jenen abweichen, die in solchen Aussagen angenommen werden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, zählen unter anderem die dauerhafte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel, sowie die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage, der Verlust von wichtigen Führungskräften, Mitarbeitern oder Beratern, Ausfälle bei den Anlagen, Streitigkeiten, der Mitbewerb, von den Dienstleistern eingehobene Gebühren und die Unfähigkeit von Vertragsparteien, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen oder Ereignisse darstellen und werden daher davor gewarnt, solche Aussagen aufgrund der darin enthaltenen Unsicherheiten überzubewerten. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung beziehen sich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Meldung und das Unternehmen hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen zu korrigieren bzw. zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.
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