Centurion Minerals: Aktueller Stand im Agrargipsprojekt Ana Sofia und den aktuellen Handelsstatus
Aus der landwirtschaftlichen Region in Nordzentral-Argentinien wird eine erhebliche kurzfristige Nachfrage nach Agrargips aus dem Projekt Ana Sofia erwartet. Dort schränkten in den letzten 12 Monaten die ungewöhnlich nassen Witterungsbedingungen den Zugang zu den Feldern ein. Darüber hinaus ist der Salzgehalt des Bodens mit der Abnahme der Oberflächengewässer zu einem wichtigen Thema geworden. Agrargips kann diesen Salzgehalt verringern und zur Regeneration dieser landwirtschaftlich nicht nutzbaren Böden beitragen.
Handelsstatus
Nach der Einreichung der geprüften Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2017 und das erste Quartal 2018 Mitte März beantragte Centurion bei der BC Securities Commission (BCSC) unverzüglich den Widerruf der Handelsaussetzung (Cease Trade Order, CTO) und bei der TSX Venture Exchange die Wiederaufnahme des Handels mit den Aktien des Unternehmens. Centurion hat mit der BCSC korrespondiert und ihr Unterlagen vorgelegt. Das Unternehmen geht daher davon aus, dass die CTO in Kürze widerrufen wird. Die TSX Venture Exchange hat mitgeteilt, dass sie eine Wiederaufnahme des Handels nach Erhalt der Widerrufserklärung der CTO genehmigen wird. Sobald Centurion in der Lage ist, einen endgültigen Handelstag anzugeben, wird das Unternehmen diese Informationen in einer Pressemeldung veröffentlichen.
ÜBER CENTURION
Centurion Minerals Ltd. ist ein kanadisches Unternehmen, das sich auf die Erschließung von Agromineralvorkommen für die Herstellung von Düngemitteln auf internationaler Ebene konzentriert. Weitere Informationen über das Projekt Ana Sofia und die Anwendungsmöglichkeiten von Gips finden Sie auf unserer Website: www.centurionminerals.com
David G. Tafel
President und CEO
Nähere Informationen erhalten Sie über:
David Tafel
604-683-1991
Centurion Minerals Ltd.
Suite 520 - 470 Granville Street
Vancouver, BC Kanada V6C 1V5
Tel: (604) 484-2161
Fax: (604) 683-8544
www.centurionminerals.com
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Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsorgan (Regulation Services Provider im Sinne der Richtlinien der TSX Venture Exchange) haften für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.
Diese Pressemeldung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die sich auf die zukünftige Betriebstätigkeit von Centurion Minerals Ltd. (das Unternehmen) beziehen. Sämtliche zukunftsgerichteten Aussagen in Bezug auf die zukünftigen Pläne und Betriebstätigkeiten des Unternehmens - z.B. wie die Unternehmensführung die Erwartungen oder Meinungen des Unternehmens im Hinblick auf das Projekt bewertet - unterliegen möglicherweise bestimmten Annahmen, Risiken und Unsicherheiten, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass solche Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen darstellen, und dass sich die tatsächlichen Leistungen sowie die Explorations- und Finanzergebnisse erheblich von etwaigen Schätzungen oder Prognosen unterscheiden können. Solche Aussagen beinhalten unter anderem: mögliche Schwankungen bei Mineralisierungen, Gehalten oder Gewinnungsraten; die tatsächlichen Ergebnisse der aktuellen Explorationsaktivitäten; die tatsächlichen Ergebnisse der Sanierungsarbeiten; Schlussfolgerungen aus zukünftigen wirtschaftlichen Bewertungen; Veränderungen der Projektparameter mit weiterer Optimierung der Pläne; die Unfähigkeit von Equipment oder Prozessen, wie erwartet zu funktionieren; Unfälle und andere Risiken in Verbindung mit dem Bergbausektor; Verzögerungen und andere Risiken in Verbindung mit den Bauarbeiten und Betriebsaktivitäten; der zeitgerechte Erhalt der behördlichen Betriebsgenehmigungen; die Einhaltung der behördlichen Auflagen durch das Unternehmen und andere relevante Parteien; die Finanzierbarkeit der geplanten Transaktionen, Programme und Investitionsauflagen zu vernünftigen Bedingungen; die angemessene und zeitgerechte Durchführung von Arbeiten durch Drittunternehmen; die Marktlage sowie allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsrelevante, politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen.
Das Projekt Ana Sofia war nicht Gegenstand einer Machbarkeitsstudie, weshalb es keine Gewissheit gibt, dass eine potenzielle Mine errichtet wird oder dass die Verarbeitungsanlage in der Lage sein wird, ein marktfähiges Produkt herzustellen. Es besteht ein erhebliches Risiko, dass eine etwaige Produktion beim Projekt angesichts dieser erhöhten Risiken infolge einer fehlenden Machbarkeitsstudie gemäß NI 43-101 nicht profitabel ist. Eine Minenproduktionsentscheidung, die nicht auf einer Machbarkeitsstudie basiert, welche die wirtschaftliche und technische Machbarkeit beweist, bringt die Ungewissheit und die spezifischen Risiken eines Scheiterns in Zusammenhang mit einer solchen Produktionsentscheidung nicht adäquat zum Ausdruck. Das Unternehmen hat Marktforschungen und Studien durchgeführt, um diese Risiken zu senken. Die bis dato durchgeführten Arbeiten sind vorläufiger Natur, um die Entscheidung zu unterstützen, ob das Mineralprodukt für den Verkauf geeignet ist und ob es Märkte für das Mineralprodukt gibt. Allgemeine Risiken in Zusammenhang mit dem Projekt beinhalten die Vertrauenswürdigkeit der verfügbaren Daten, Annahmen und Beurteilungen, die der Interpretation solcher Daten zugrunde liegen; die spekulative und ungewisse Natur von Explorations- und Erschließungskosten; die Kapitalanforderungen und die Fähigkeit, eine Finanzierung zu erhalten; die Volatilität der globalen und lokalen Wirtschaft; die Volatilität von Aktienkursen; die geschätzte Preisvolatilität; Änderungen auf den Kapitalmärkten; Währungsschwankungen; sowie andere Risiken in Zusammenhang mit der Mineralexplorations- und -erschließungsbranche. Es kann keine Gewährleistung abgegeben werden, dass sich hierin enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen als genau erweisen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse können sich erheblich von solchen Aussagen oder Informationen unterscheiden. Die Leser sollten sich daher bei ihren Investitionen nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen verlassen. Wir sind nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen neu zu veröffentlichen oder zu aktualisieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Mineralressourcenschätzung für Ana Sofia erfolgte im Einklang mit den Richtlinien der kanadischen Wertpapieraufsicht (National Instrument 43-101) und wurde unter Anwendung der einschlägigen CIM-Richtlinien und -Standards (CIM Estimation of Mineral Resources and Mineral Reserves Best Practice Guidelines vom 23. November 2003 und CIM Definition Standards for Mineral Resources and Mineral Reserves vom 10. Mai 2014) erstellt. Nachdem die historischen Kiesgruben und die 2016 durchgeführten Testgrabungen relativ weit auseinanderliegen (zwischen 40 m und 300 m), werden die hier beschriebenen Ressourcen bei Ana Sofia 2 zur Gänze als abgeleitete Mineralressourcen eingestuft. Abgeleitete Mineralressourcen sind keine Mineralreserven. Mineralressourcen, die keine Mineralreserven darstellen, sind nicht notwendigerweise wirtschaftlich rentabel. Die bisher durchgeführten Explorationsarbeiten reichen für eine Definition der abgeleiteten Ressourcen als angezeigte bzw. gemessene Mineralressourcen nicht aus, es ist allerdings aus praktischen Überlegungen zu erwarten, dass die Mehrheit der abgeleiteten Mineralressourcen im Zuge der weiteren Exploration zu angezeigten Mineralressourcen hochgestuft werden könnte. Es kann nicht garantiert werden, dass alle oder Teile der Mineralressourcen in der Zukunft zu Mineralreserven umgewandelt werden können. Die Schätzung der Mineralressourcen kann von diversen Faktoren, wie z.B. den geologischen Rahmenbedingungen, Umweltauflagen, Genehmigungen, der Gesetzeslage, Besitzansprüchen, Steuern, der gesellschaftspolitischen Situation, Marketingmaßnahmen oder anderen wichtigen Faktoren maßgeblich beeinflusst werden.
Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au oder auf der Firmenwebsite!