GGX Gold nimmt Robert Tilsley, P.Geo in sein Technikteam am Projektstandort in Greenwood auf
http://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2018/43451/NR- GGX -MAY-23 - 2018 - Rob - Geo_DEPRcom.001.jpeg
Robert Tilsley, P.Geo beim Betrieb der Erzanalyseanlage von GGX.
Herr Tilsley ist Fachgeologe mit einem Bachelorabschluss (B.Sc.) in Geologie von der Memorial University of Newfoundland und ein ordentliches Mitglied der Association of Professional Engineers and Geoscientists of BC (APEGBC).
Herr Tilsley hat mehr als vierzig Jahre Explorationserfahrung und hat bereits in verschiedenen Typen von Rohstofflagerstätten in Nord- und Südamerika sowie in Afrika gearbeitet. Er verfügt im Bereich Exploration über umfangreiche Kenntnisse in der Bewertung von goldhaltigen Quarzgängen und konnte umfassende Erfahrungen in der Uranexploration im kanadischen Athabasca-Becken und im Niger sammeln.
Herr Tilsley ist in der Verarbeitung von Golderzen und im Betrieb von Konzentrationsanlagen wie z.B. Knelson-Konzentratoren, Schwingtischen und Spannvorrichtungen bestens bewandert. Im Rahmen seiner Arbeit an goldhaltigen Quarzgängen hat er auch Beprobungsprogramme entwickelt, um den Goldnugget-Effekt in den Griff zu bekommen. Diese Arbeiten führte er für die Firma J E Tilsley and Associates in einer Reihe von problematischen Quarzgängen in den kanadischen Provinzen Ontario, Quebec und Nova Scotia und für die Firma Nevsun Resources in Eritrea, Afrika durch.
http://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2018/43451/NR- GGX -MAY-23 - 2018 - Rob - Geo_DEPRcom.002.jpeg
Die Originalmeldung samt Bildmaterial finden Sie auf der Webseite des Unternehmens. Sie können diese auch über das Unternehmen anfordern.
Für das Board of Directors
Barry Brown, Director
604-488-3900
Office@GGXGold.com
Investor Relations:
Jack Singh, 604-720-6598
ir@ggxgold.com
Wir müssen das nicht tun, wir dürfen es tun - Das Team
http://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2018/43451/NR- GGX -MAY-23 - 2018 - Rob - Geo_DEPRcom.003.jpeg
Zukunftsgerichtete Informationen: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, bei denen es sich um zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze handelt, zu denen unter anderem auch Informationen und Aussagen des Unternehmens zählen, die sich direkt oder indirekt auf die zukünftige Geschäftstätigkeit, den Betrieb, die Finanzkraft, Prognosen und andere Pläne, Absichten, Erwartungen, Schätzungen und Meinungen des Unternehmens beziehen. Zu solchen Aussagen zählen auch Aussagen im Hinblick auf den Abschluss der geplanten Transaktionen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände und basieren zwangsläufig auf Schätzungen und Annahmen. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von noch nicht absehbaren Summen sowie Annahmen des Managements basieren. Aussagen, die sich explizit oder implizit auf Prognosen, Erwartungen, Annahmen, Pläne, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen beziehen (die häufig, jedoch nicht immer, mit Begriffen oder Phrasen wie erwartet oder erwartet nicht, wird erwartet, geht davon aus oder geht nicht davon aus, plant, schätzt, beabsichtigt beschrieben werden oder mittels Aussagen zum Ausdruck gebracht werden, wonach bestimmte Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen könnten, würden oder werden, sowie Abwandlungen solcher Begriffe und ähnliche Ausdrücke, stellen keine historischen Tatsachen dar und können daher zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Faktoren, die - sollten sie sich als unrichtig erweisen - dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen, wie sie in solchen Aussagen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht werden, unterscheiden. Solche Aussagen und Informationen basieren auf zahlreichen Annahmen in Bezug auf aktuelle und zukünftige Geschäftsstrategien und auf dem Umfeld, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird. Dazu zählen unter anderem auch der Preis von Gold und anderen Metallen, die voraussichtlichen Kosten und ob das Unternehmen in der Lage sein wird, seine Ziele umzusetzen und die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen zu erhalten. Obwohl solche Schätzungen und Annahmen von der Unternehmensführung als angemessen betrachtet werden, sind sie mit erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen und regulatorischen Unsicherheiten und Risiken behaftet. Dazu zählt unter anderem: dass die Exploration und Erschließung von Ressourcen ein spekulatives Geschäft ist; dass die Umweltgesetze und -vorschriften verschärft werden könnten; dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, weitere Finanzmittel aufzubringen, falls dies erforderlich sein sollte; Schwankungen bei den Metallpreisen; die Möglichkeit, dass die zukünftigen Explorations-, Erschließungs- und Förderergebnisse nicht den Erwartungen des Unternehmens entsprechen; Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit der Betriebsführung; und der Mitbewerb. Es besteht keine Gewähr, dass im Konzessionsgebiet Gold Drop wirtschaftlich förderbare Ressourcen entdeckt bzw. erschlossen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können daher unter Umständen erheblich von jenen abweichen, die in solchen Aussagen angenommen werden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, zählen unter anderem die dauerhafte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel, sowie die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage, der Verlust von wichtigen Führungskräften, Mitarbeitern oder Beratern, Ausfälle bei den Anlagen, Streitigkeiten, der Mitbewerb, von den Dienstleistern eingehobene Gebühren und die Unfähigkeit von Vertragsparteien, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen oder Ereignisse darstellen und werden daher davor gewarnt, solche Aussagen aufgrund der darin enthaltenen Unsicherheiten überzubewerten. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung beziehen sich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Meldung und das Unternehmen hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen zu korrigieren bzw. zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.
Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.
Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au oder auf der Firmenwebsite!