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European Lithium: Antrag auf Zulassung zum Handel im NEX Exchange Growth Market

20.11.2018  |  IRW-Press
European Lithium Ltd. (ASX: EUR) (FWB: PF8) (VSE: ELI) (NEX: EUR) (das Unternehmen) freut sich, mitzuteilen, dass das Unternehmen die Zulassung seines gesamten im Umlauf befindlichen Aktienkapitals zum Handel im Londoner NEX Exchange Growth Market (die NEX oder der NEX-Markt) beantragt hat. Die Zulassung zur NEX erfolgt voraussichtlich am 26. November 2018 (die Zulassung). Der Handel an der NEX wird voraussichtlich am 26. November unter dem Kürzel EUR beginnen.

Die Aufnahme in den NEX-Markt bietet dem Unternehmen die Möglichkeit, seine Präsenz bei bzw. seinen Zugang zu den europäischen Anlegern, einschließlich den Anlegern in den Traditionsmärkten im Vereinigten Königreich (UK), auszubauen und die Aktien des Unternehmens mit einer größeren Liquidität auszustatten.

Chairman Tony Sage erklärt: Der Börsengang bietet dem Unternehmen viele Vorteile; wesentlich ist vor allem, dass er den europäischen Anlegern einen besseren Zugang zu Veranlagungen und zum Handel ermöglicht. Er fügt hinzu: Wir glauben, dass dieser Schritt eine wichtige Chance für europäische Anleger darstellt, indem er ihnen vor dem Hintergrund einer globalen Umstellung auf Elektrofahrzeuge einen besseren Zugang zur Lithiumbranche verschafft.


Über die NEX Exchange

Die NEX Exchange ist eine anerkannte Investmentbörse mit Sitz in London, die drei Märkte betreibt: das NEX Exchange Main Board, den NEX Exchange Growth Market und NEX Trading. Die NEX Exchange bietet britischen und internationalen Unternehmen jeder Größe und in jedem Entwicklungsstadium Zugang zu europäischem Kapital und Liquidität.

Die NEX Exchange ist ein Mitglied der NEX Group.

Das NEX Exchange Main Board und der NEX Exchange Growth Market sind beide anerkannte Börsen gemäß S1005 (1)(b) Income Tax Act 2007.

Eine Kopie des Antragsentwurfs auf Zulassung zum NEX Exchange Growth Market ist dieser Pressemeldung beigefügt.


European Lithium Ltd.

Tony Sage
Non-Executive Chairman


Besuchen Sie die Website des Unternehmens, um mehr über das fortgeschrittene Lithiumprojekt Wolfsberg in Österreich zu erfahren.


European Lithium Ltd. (European Lithium, EUR oder das Unternehmen)

Antrag auf Zulassung zum Handel im NEX Exchange Growth Market


Die Direktoren von European Lithium (die Direktoren) (ASX: EUR)(FWB: PF8)(VSE: ELI)(NEX:EUR) freuen sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen heute einen Antrag auf Zulassung seines gesamten in Umlauf befindlichen Aktienkapitals im Umfang von 546.325.198 Stammaktien (Stammaktien) zum Handel im NEX Exchange Growth Market (NEX) eingebracht hat. Die Wertpapiere des Unternehmens werden voraussichtlich am 26. November 2018 zum Handel im NEX-Markt zugelassen (Zulassung). Die Direktoren haben die erforderliche Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass dieser Schritt erfolgen kann, und gewährleisten nach bestem Wissen und Gewissen, dass die in dieser Meldung enthaltenen Informationen den Tatsachen entsprechen und keine Auslassungen enthalten, die ihre Aussagekraft beeinträchtigen könnten. Ebenso haben die Direktoren bestätigt, dass die nicht in dieser Meldung enthaltenen, jedoch nach den NEX-Vorschriften erforderlichen Informationen öffentlich zugänglich gemacht wurden und auf der Webseite des Unternehmens bzw. auf der Webseite der australischen Börse (Australian Security Exchange/ASX) unter den nachstehenden Links abgerufen werden können.

Webseite des Unternehmens: https://europeanlithium.com/

Webseite der Australian Securities Exchange: https://www.asx.com.au/index.htm

Die Aufnahme in den NEX-Markt bietet dem Unternehmen die Möglichkeit, seine Präsenz bei bzw. seinen Zugang zu den europäischen Anlegern, einschließlich den Anlegern in den Traditionsmärkten im Vereinigten Königreich (UK), auszubauen und die Aktien des Unternehmens mit einer größeren Liquidität auszustatten. Non-Executive Chairman Tony Sage erklärt: Der Börsengang bietet dem Unternehmen viele Vorteile; wesentlich ist vor allem, dass er den europäischen Anlegern einen besseren Zugang zu Veranlagungen und zum Handel ermöglicht.


Informationen zum Unternehmen

European Lithium (ACN 141 450 624) ist ein auf die Exploration und Erschließung spezialisiertes Bergbauunternehmen, das sämtliche Vermögensanteile am Lithiumprojekt Wolfsberg besitzt. Das Projekt befindet sich im österreichischen Bundesland Kärnten, 270 km südlich der Bundeshauptstadt Wien. Das Unternehmen verfügt über ein Erstlisting an der Australian Securities Exchange (ASX: EUR) und notiert daneben auch an den Börsen in Frankfurt (FWB: PF8) und Wien (VSE: ELI). Das Lithiumprojekt Wolfsberg befindet sich in idealer Lage im Zentrum Europas und verfügt über eine Anbindung an ein gut ausgebautes Straßen- und Bahnnetz, das den Vertrieb der Lithiumprodukte in die wichtigsten Lithiummärkte Europas ermöglicht. Im September 2016 erwarb die Firma Paynes Find Gold die Vermögenswerte von European Lithium im Rahmen eines Börsenmantels (Reverse Takeover). Es kam zu einer Neubenennung und Neuaufnahme in den Handel an der ASX unter dem Börsensymbol EUR.

European Lithium unterliegt zwar nicht dem UK City Code on Takeovers and Mergers, jedoch dem australischen Körperschaftsgesetz (Australian Corporations Act 2001). Da das Unternehmen nicht in das Firmenregister des Vereinigten Königreichs (UK) eingetragen ist, können die Rechte seiner Aktionäre von den Rechten der Aktionäre einer in UK eingetragenen Firma abweichen. Die Aktionäre werden gebeten, alle weiteren Informationen in der Satzung des Unternehmens nachzulesen.

Sektor: Metalle & Bergbau

Eingetragene Firmenadresse:
European Lithium Ltd.
32 Harrogate Street
West Leederville
WA, 6007 Australien

Telefonnummer: +61 8 6181 9792
E-Mail: info@europeanlithium.com


Einzelheiten zu den Direktoren

Antony Sage, Non-Executive Chairman


Herr Sage hat mehr als 30 Jahre Erfahrung in den Bereichen Unternehmensberatung, Fondsmanagement und Kapitalbeschaffung, wobei seine Spezialisierung vor allem im Rohstoffsektor liegt. Herr Sage lebt in Western Australia und war in den vergangenen 18 Jahren mit der Verwaltung und Finanzierung von börsennotierten Bergbaufirmen betraut. Herr Sage ist zurzeit Executive Chairman der an der ASX gelisteten Gesellschaft Cape Lambert Resources Ltd. (ASX-Börsensymbol: CFE) sowie Non-Executive Chairman der ASX-gelisteten Firmen Fe Ltd. (ASX-Börsensymbol: FEL) und Cauldron Energy Ltd. (AS-Börsensymbol: CXU). Zusätzlich bekleidet er die Funktion eines Non-Executive Director bei International Petroleum Limited.


Stefan Müller, Non-Executive Director

Herr Müller blickt auf eine 25-jährige Karriere im Aktienhandel und Investmentbanking zurück und verfügt über ein weitreichendes nationales und internationales Netzwerk, vor allem auch im Bereich der Rohstoff- und Minenindustrie. Er ist seit 2009 Geschäftsführer der Frankfurter Investment Banking Boutique und Kapitalmarktberatungsgesellschaft DGWA Deutsche Gesellschaft für Wertpapieranalyse GmbH. Die DGWA GmbH ist spezialisiert auf maßgeschneiderte Kapitalmarktlösungen für kleine und mittelständische Unternehmen, im privaten Besitz oder börsennotiert, national und international.

Herr Müller absolvierte eine Ausbildung zum Bankkaufmann und begann seine Karriere in der Dresdner Bank AG in verschiedenen Positionen im Aktienhandel, dort zuletzt als Senior Vice President im Bereich Global Equities. Weitere Stationen seiner Karriere waren u.a. die Equinet Bank und das Bankhaus Sal Oppenheim, wo er den globalen Aktieneigenhandel verantwortete. Anschließend war er Mitgründer und Partner der Proprietary Partners AG, einer Schweizer Hedge Fund Beratungsgesellschaft.

Herr Müller ist darüber hinaus Mitglied des Aufsichtsrates der Agrarius AG, einem an der Frankfurter Wertpapierbörse notierten Agrarunternehmen, und berät verschiedene Unternehmen, Institutionen und Bundesbehörden bezüglich Ihrer Investmentstrategien.


Malcolm Day, Non-Executive Director

Herr Day hat einen Bachelorabschluss (Bachelor of Applied Science) in Vermessungs- und Kartierungswesen. Herr Day war Gründer und gründender Geschäftsführer der Firma Adultshop.com, die im Juni 1999 an die australische Börse ASX ging. Im Oktober 2010 wurde Adultshop.com privatisiert. Vor der Gründung von Adultshop.com im Jahr 1996 arbeitete Herr Day zehn Jahre lang im ziviltechnischen Bereich, sechs Jahre davon in leitender Stellung als lizenzierter Landvermesser/Baugutachter und später als Zivilingenieur. Während seiner Zeit als Landvermesser führte Herr Day drei Jahre lang Bergbau- und Explorationsmessungen in entlegenen Gebieten von Western Australia durch. Herr Day ist ein Mitglied des Australian Institute of Company Directors und Geschäftsführer der an der ASX gelisteten Firma Delecta Limited (ASX-Börsensymbol: DLC).


Zulassung zu anderen Märkten

Das Unternehmen notiert außerdem an der australischen Börse (Australian Securities Exchange, ASX: EUR) sowie an den Börsen in Frankfurt (FWB: PF8) und Wien (VSE: ELI). Um Zweifel auszuräumen sei hier angemerkt, dass das Unternehmen sein Listing an den anderen Börsen beibehalten und seine Stammaktien unter der gleichen ISIN wie an den anderen Börsen führen wird (AU000000EUR7). Diese Stammaktien sind über einen Depositary Interest (DI) voll fungibel.


Wertpapiere, die zum Börsenhandel zugelassen werden sollen

Die Wertpapiere, die zum Handel im NEX-Markt zugelassen werden, sind mit den gleichen Rechten ausgestattet und unterliegen den gleichen Gesetzen wie jene, die in den Märkten gehandelt werden, in denen EUR ebenfalls notiert. Weitere Informationen zu den einschlägigen Rechten und Gesetzen finden Sie im entsprechenden Abschnitt auf der Webseite des Unternehmens unter https://europeanlithium.com/.

Gemäß der Satzung des Unternehmens sind die Direktoren des Unternehmens zur Emission von Wertpapieren (einschließlich Stammaktien) ermächtigt. Im Rahmen seiner Börsenzulassung an der ASX ist das Unternehmen an die Notierungsvorschriften gebunden, welche die Anzahl der Beteiligungspapiere, die ein Unternehmen innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 12 Monaten ohne vorherige Zustimmung der Aktionäre begeben darf, auf folgende Mengen beschränkt:

1. 15 % des vom Unternehmen emittierten Aktienkapitals; und

2. sofern die Aktionäre des Unternehmens der Limitierung im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Unternehmens zugestimmt haben, sowie vorbehaltlich der Einhaltung bestimmter Einschränkungen (in erster Linie in Zusammenhang mit der Marktkapitalisierung und dem Kurswert) und Konditionen (in erster Linie in Zusammenhang mit der Bekanntgabe der Empfänger der emittierten Aktien und der entsprechenden Vergütungen), zusätzlich 10 % des vom Unternehmen emittierten Aktienkapitals.


Die oben angeführten Einschränkungen unterliegen verschiedenen Ausnahmeregelungen, zu denen unter anderem folgende zählen:

1. eine anteilsmäßige Emission an alle Aktionäre (unter anderem vorbehaltlich der unterzeichneten Bedingungen und Mindereinnahmen);

2. Ein Angebot im Rahmen eines Aktienkaufplans gemäß den Ausnahmegenehmigungen der Australian Securities and Investments Commission (ASIC);

3. ein Angebot im Rahmen eines Mitarbeiteraktienplans, das von den Aktionären genehmigt wurde;

4. Emissionen im Rahmen eines Dividenden-Reinvestitionsplans; und

eine Emission im Rahmen der Umwandlung von Wertpapieren, wobei das zugrundeliegende Wertpapier gemäß den Notierungsvorschriften begeben wurde.


Finanzberichterstattung

Die vollständige Finanzberichterstattung sowie die testierten Abschlüsse der letzten drei Jahre sind auf der Webseite des Unternehmens unter https://europeanlithium.com/ nachzulesen. Nach sorgfältiger Recherche und Prüfung sind die Direktoren zur Einsicht gelangt, dass das dem Emittenten und seinem Konzern zur Verfügung stehende Betriebskapital über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach der Zulassung ausreichen wird.


Sonderberichte

Die vom Unternehmen in Auftrag gegebenen Sonderberichte sowie die Berichte der qualifizierten Sachverständigen (Competent Persons), Machbarkeitsstudien etc. sind auf der Webseite des Unternehmens unter https://europeanlithium.com/ verfügbar.


Besteuerung im Vereinigten Königreich (UK)

Besteuerung von Dividenden


Nach dem derzeitigen UK-Steuerrecht sind die vom Unternehmen ausgeschütteten Dividenden keinen Steuerabzügen unterlegen.


Im Vereinigten Königreich ansässige Einzelaktionäre

Mit Wirkung zum 6. April 2016 wurde gemäß dem Finance Act 2016 das System für nominale Steuergutschriften für Dividenden abgeschafft. Stattdessen erhalten Privatpersonen im UK einen effektiven jährlichen Freibetrag von 2.000 Britische Pfund auf Dividendenerträge, die sie nach dem 6. April 2018 erhalten. Dividendenerträge, die über 2.000 Britische Pfund hinausgehen, werden zu den folgenden Sätzen besteuert:

a) 7,5 Prozent. (Basissteuersatz für Steuerzahler);
b) 32,5 Prozent. (Steuerzahler mit hoher Steuerlast); und
c) 38,1 Prozent. (Steuerzahler mit zusätzlicher Steuerlast).

Dividendenerträge, die innerhalb der Dividendenfreibeträge liegen, werden auf die Grund- oder höheren Steuergrenzen einer Person angerechnet, und wirken sich daher auf die Höhe des ihnen zustehenden Sparfreibetrags sowie den Steuersatz aus, der auf alle über den Freibetrag hinausgehenden Dividendenerträge anfällt. Bei der Berechnung, in welche Steuergruppe etwaige Dividendenerträge, die über den Freibetrag von 2.000 Britische Pfund hinausgehen, fallen, werden die Spar- und Dividendenerträge als der höchste Anteil des Einkommens einer Person behandelt. Hat eine Person sowohl Spar- als auch Dividendenerträge, werden die Dividendenerträge als der höchste Einkommensanteil behandelt.

- im Vereinigten Königreich ansässige institutionelle Aktionäre

- Aktionäre, die der UK-Körperschaftssteuer unterliegen und (für die Zwecke der UK-Besteuerung von Dividenden) als kleine Unternehmen gelten, sollten in der Regel nicht der UK-Steuer auf Dividenden des Unternehmens unterliegen (da das Unternehmen in einem qualifizierten Gebiet im Sinne der im UK-Körperschaftssteuergesetz (Corporation Tax Act 2009) enthaltenen Vorschriften ansässig ist).

- Dividenden, die auf die Stammaktien anderer Aktionäre, die der UK-Körperschaftssteuer unterliegen, gezahlt werden, fallen in der Regel (vorbehaltlich der Anti-Vermeidungsregeln) unter eine oder mehrere Gruppen von Dividenden, die für eine Befreiung von der Körperschaftssteuer in Betracht kommen. Beispiele für freigestellte Dividenden sind im Allgemeinen Dividenden, die auf Aktien gezahlt werden, die für UK-Steuerzwecke als Stammkapital gelten und nicht rückzahlbar sind, sowie Dividenden, die an eine Person gezahlt werden, die weniger als 10 Prozent des im Umlauf befindlichen Aktienkapitals des Emittenten (oder einer anderen Klasse des Aktienkapitals) halten. Für den Fall, dass die Dividenden nicht für eine solche Befreiung in Betracht kommen, werden die Dividenden, die an Aktionäre gezahlt werden, die der UK-Körperschaftssteuer unterliegen, besteuert. Aktionäre, die der UK-Körperschaftssteuer unterliegen, werden angeraten, ihren unabhängigen professionellen Steuerberater hinsichtlich der Auswirkungen der Gesetzgebung zu konsultieren.


Nicht im Vereinigten Königreich ansässige institutionelle Aktionäre

Aktionäre, die nicht im UK ansässig sind, unterliegen in der Regel nicht der britischen Körperschaftssteuer auf Dividenden, es sei denn, sie üben im UK einen Handel, einen Beruf oder eine Berufung über eine Zweigstelle oder Agentur (oder im Falle eines institutionellen Aktionärs eine feste Niederlassung) aus, in deren Rahmen die Stammaktien verwendet, gehalten oder erworben werden. Ein Aktionär mit Wohnsitz außerhalb dem UK kann nach lokalem Recht einer Besteuerung von Dividendenerträgen unterliegen. Aktionäre, die nicht im UK steuerlich ansässig sind, sollten sich hinsichtlich ihrer Steuerverbindlichkeiten in Bezug auf Dividenden des Unternehmens selbst beraten lassen.


Risikofaktoren

Die mit dem Unternehmen und seiner Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken sind in den Prospekten auf der Website des Unternehmens enthalten. Seit der Veröffentlichung dieser Prospekte hat das Unternehmen die Vormachbarkeitsstudie (Pre-Feasibility Study, PFS) für sein Lithiumprojekt Wolfsberg abgeschlossen und möchte daher zusätzlich zu jenen, die bereits in den vorherigen Prospekten beschrieben wurden, auch auf die folgenden Risikofaktoren hinweisen.


Risiken im Zusammenhang mit der Machbarkeit und Erschließung

Angesichts der Phase der Projekte des Unternehmens muss ein komplexer, multidisziplinärer Prozess durchgeführt werden, um eine endgültige Machbarkeitsstudie (Definitive Feasibility Study, DFS) zur Unterstützung eines etwaigen Erschließungsvorschlags durchzuführen. Es besteht das Risiko, dass die DFS und die dazugehörigen technischen Arbeiten nicht die erwarteten Ergebnisse erzielen. Außerdem besteht die Gefahr, dass selbst bei einer positiven DFS das betreffende Projekt aus wirtschaftlichen oder finanziellen Gründen nicht erfolgreich erschlossen werden kann.


Ressourcen- und Reservenschätzungen

Ressourcen- und Reservenschätzungen neigen naturgemäß zu Schwankungen. Sie beinhalten Einschätzungen zum Vorkommen und der Beschaffenheit der Mineralisierung sowie zur Fähigkeit einer wirtschaftlichen Gewinnung und Verarbeitung dieser Mineralisierung. Diese Einschätzungen basieren auf einer Vielzahl von Faktoren wie Bohrergebnissen, bisheriger Erfahrung, Know-how und Branchenpraxis. Schätzungen, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Berechnung gültig waren, können sich erheblich ändern, wenn neue Informationen oder Techniken verfügbar werden. Dies kann zu Änderungen der Erschließungs- und Abbaupläne führen, was sich wiederum nachteilig auf die Betriebstätigkeit des Unternehmens auswirken und die geschätzte Menge der für Produktions- und Expansionspläne verfügbaren Mineralressourcen und Erzreserven verringern könnte.


Risiken im Zusammenhang mit zukünftigen Genehmigungen

Das Unternehmen verfügt über alle relevanten Genehmigungen für seine aktuellen Betriebstätigkeiten. Vor der Aufnahme zukünftiger Betriebstätigkeiten (einschließlich der Erschließung und des Betriebs einer Mine), für die das Unternehmen einen größeren Grundbesitz braucht, muss das Unternehmen die relevanten Genehmigungen für einen solchen größeren Grundbesitz einholen. Es besteht keine Gewissheit, dass solche Genehmigungen erteilt werden oder dass solche Genehmigungen keine allzu erschwerten Bedingungen vorgeben. Das potenzielle Eintreten und die Auswirkungen dieser Faktoren können nicht genau vorhergesehen werden und die mit solchen Genehmigungen verbundenen Bedingungen können den Betrieb oder die Erschließung eines Projekts behindern und sogar unwirtschaftlich machen.


Fähigkeit zum Abbau erfolgreicher Entdeckungen

Es ist dem Unternehmen unter Umständen nicht immer möglich, erfolgreiche Entdeckungen abzubauen, die in Gebieten gemacht werden, an denen das Unternehmen beteiligt ist. Ein solcher Abbau setzt voraus, dass die erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen der zuständigen Behörden eingeholt werden. Diese Lizenzen oder Genehmigungen können Bedingungen, die erfüllt werden müssen, und/oder der Ermessensausübung solcher Behörden unterliegen. Es kann sein, dass diese Bedingungen erfüllt werden können oder nicht. Darüber hinaus kann die Entscheidung über einen weiteren Abbau die Beteiligung anderer Unternehmen erfordern, deren Interessen und Ziele möglicherweise nicht mit denen des Unternehmens im Einklang stehen.


Betriebsrisiken

Die Betriebstätigkeiten des Unternehmens können durch verschiedene Faktoren beeinträchtigt werden. Dazu gehören betriebliche und technische Schwierigkeiten beim Abbau, Schwierigkeiten bei der Inbetriebnahme und dem Betrieb von Anlagen und Ausrüstungen, mechanisches Versagen oder Anlagenausfälle oder unerwartete metallurgische Probleme, die sich auf die Gewinnungskosten auswirken können, widrige Wetterbedingungen (z.B. erhebliche Niederschläge), Verzögerungen beim Bau von Bergedämmen, Arbeits- und Umweltunfälle, Arbeitskämpfe oder unerwartete Engpässe oder Kostensteigerungen bei Verbrauchsmaterialien, Ersatzteilen, Anlagen und Ausrüstungen, was sich angesichts der gestiegenen Kosten oder verzögerten Aktivitäten nachteilig auf den Betrieb und die Produktionsfähigkeit des Unternehmens auswirken kann.

Die Betriebstätigkeiten des Unternehmens hängen von einer ununterbrochenen Belieferung mit Materialien, Betriebsstoffen, Ausrüstungen, Dienstleistungen und fertigen Projekten ab. Aufgrund der geographischen Lage der Projekte des Unternehmens ist es bei der Erbringung von Straßen-, Hafen-, Schifffahrts-, Liefer- und anderen Transportleistungen auf Drittanbieter angewiesen. Vertragsstreitigkeiten, Liegegebühren, die Klassifizierung von Wareneingängen und Endprodukten, Fragen der Straßen- und Hafenkapazität, die Verfügbarkeit von Lastkraftwagen und Schiffen, Wetterbedingungen, Arbeitsunterbrechungen und andere Faktoren können sich nachteilig auf die Fähigkeit des Unternehmens auswirken, Materialien gemäß Zeitplänen und vertraglichen Verpflichtungen zu transportieren. Sollten diese Umstände eintreten, können sie sich nachteilig auf das Geschäft, die Betriebsergebnisse, die finanzielle Leistung und den Wert der Aktien des Unternehmens auswirken.


Geotechnische Risiken

Geotechnische Risiken ergeben sich aus Bodenbewegungen während und nach dem Abbau. Dies kann zu einer vorübergehenden oder permanenten Unterbrechung des Zugangs zu einer Mine führen. Der Verlust des Zugangs kann sich erheblich auf die Wirtschaftlichkeit des Erzkörpers auswirken. Zudem können durch die Planung und den Bau alternativer Zugangsstrecken erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, die die Wirtschaftlichkeit des Bergbaubetriebs ebenfalls beeinträchtigen und die Mine möglicherweise unwirtschaftlich machen können.

Die Bewertung des Umfangs und der Größenordnung von Bodenbewegungen, die in der Mine oder ihrer Umgebung stattfinden können oder stattgefunden haben, erfolgt durch das Unternehmen.


Arbeitsgesundheit & -sicherheit

Die Explorations- und Bergbaubranche ist einer zunehmenden Verantwortung und Haftung für Arbeitsgesundheit und -sicherheit ausgesetzt. Das Unternehmen kann für vergangenes oder aktuelles Verhalten haftbar gemacht werden, das gegen Gesetze und Vorschriften verstößt, die von den zuständigen Behörden geändert werden können. Die Strafen für Verstöße gegen Gesundheits- und Sicherheitsgesetze können erheblich sein und strafrechtliche Sanktionen beinhalten. Opfer von Arbeitsunfällen können auch zivilrechtliche Verfahren gegen das Unternehmen einleiten. Das Unternehmen hat möglicherweise keinen Versicherungsschutz für solche Ereignisse oder diese sind möglicherweise nicht versicherbar. Zudem können etwaige Änderungen der Gesundheits- und Sicherheitsgesetze/-vorschriften die Compliance-Kosten des Unternehmens erhöhen. Dies würde sich negativ auf die Finanzergebnisse des Unternehmens auswirken.


Risiken im Zusammenhang mit Rohstoffen

Als ein Explorationsunternehmen für Lithium werden alle Einnahmen des Unternehmens erwartungsgemäß eng an den Preis von Lithium und anderen Rohstoffen gebunden sein.

Rohstoffpreise unterliegen Schwankungen und anderen zahlreichen Faktoren, die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen. Diese Faktoren beinhalten die weltweite und regionale Angebots- und Nachfragesituation für Lithium und andere Rohstoffe, die allgemeine Weltwirtschaftslage und die Aussichten für Zinsen, Inflation und andere wirtschaftliche Faktoren auf regionaler und globaler Ebene. Diese Faktoren können sich positiv oder negativ auf den Preis der Wertpapiere des Unternehmens auswirken.


Risiken im Zusammenhang mit unvorhergesehenen Ausgaben

Es müssen möglicherweise Ausgaben getätigt werden, die in der PFS nicht berücksichtigt worden sind. Obwohl dem Unternehmen solche zusätzlichen Ausgabeanforderungen nicht bekannt sind, können sich solche Ausgaben, die später anfallen, nachteilig auf die Ausgabenvorschläge und Aktivitäten des Unternehmens auswirken, da das Unternehmen möglicherweise den Umfang seiner Betriebstätigkeiten und seine Explorationsprogramme einschränken muss. Dies könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Tätigkeit des Unternehmens und den Wert seiner Aktien haben.

Die vorstehende Liste der Risikofaktoren erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit im Hinblick auf die Risiken, denen das Unternehmen oder seine Aktionäre ausgesetzt sind. Die Aktionäre sollten bedenken, dass eine Investition in das Unternehmen sehr spekulativ ist, und einen professionellen Berater konsultieren, bevor sie eine Entscheidung hinsichtlich der Ausübung ihrer Bezugsrechte


Bedeutende Aktionäre

Aktionär                    Aktien   Beteiligung %

J P Morgan Nominees 241.729.444,25
Australia 67
Limited


Dempsey Resources Pty Ltd 65.483.9211,99
0


Exchange Minerals Limited 41.138.147,53
0


Zum Zeitpunkt der Aufnahme in den NEX-Markt befinden sich insgesamt 546.325.198 Stammaktien im Umlauf.

Der Anteil der Wertpapiere, die sich in öffentlicher Hand (gemäß der Definition in den für Emittenten geltenden Statuten des NEX Exchange Growth Market) befinden, beträgt 95,88 Prozent. Der Anteil der nicht in öffentlicher Hand befindlichen Wertpapiere beläuft sich auf 4,12 Prozent.

Die Stammaktien sind zur CREST-Abwicklung berechtigt. Es besteht keine Beschränkung für die Übertragung von Stammaktien. Der NEX Exchange Growth Market, der von der NEX Exchange Limited (NEX Exchange), einer Recognised Investment Exchange (in etwa anerkannte Investmentbörse), betrieben wird, ist ein Markt, der in erster Linie für aufstrebende oder kleinere Unternehmen gedacht ist. Solche Unternehmen sind tendenziell mit einem größeren Investitionsrisiko verbunden als größere oder etabliertere Unternehmen. Der NEX Exchange Growth Market ist nach dem Finanzdienstleistungsrecht der EU nicht als ein regulierter Markt eingestuft und Wertpapiere im NEX Exchange Growth Market sind gemäß der United Kingdom Listing Authority nicht zu einer amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zugelassen. Eine Investition in ein nicht börsennotiertes Unternehmen ist spekulativ und birgt ein größeres Risiko als eine Investition in ein börsennotiertes Unternehmen. Der Wert von Investitionen kann sowohl steigen als auch fallen und Anleger erhalten möglicherweise nicht den gesamten ursprünglichen Investitionsbetrag zurück. Eine Investition sollte daher nur von Personen in Betracht gezogen werden, die bereit sind, einen Verlust ihrer Investition zu erleiden. Ein potenzieller Anleger sollte sich der Risiken einer Investition in Wertpapiere im NEX Exchange Growth Market bewusst sein und eine Investitionsentscheidung nur nach sorgfältiger Prüfung und gegebenenfalls einer Beratung durch einen nach dem Financial Services and Markets Act 2000 zugelassenen unabhängigen Finanzberater, der auf die Beratung hinsichtlich des Erwerbs von Aktien und anderen Wertpapieren spezialisiert ist, treffen. Die NEX Exchange Limited verpflichtet European Lithium Ltd., einen NEX Exchange Corporate Adviser (in etwa Unternehmensberater für die NEX Exchange) zu benennen, der die Zulassung zur NEX Exchange im Auftrag des Unternehmens beantragt. Die NEX Exchange Limited ist eine Recognised Investment Exchange (in etwa anerkannte Investmentbörse) im Vereinigten Königreich (UK) und ein Mitglied der NEX plc-Unternehmensgruppe. NEX Exchange Limited ist in England und Wales registriert (Co. No. 04309969) und hat ihren Sitz in 2 Broadgate, London EC2M 7UR. (Version 1.1) 40 Growth Market und muss jederzeit einen NEX Exchange Corporate Adviser behalten. Die Anforderungen an einen NEX Exchange Corporate Adviser sind in einem speziellen Handbuch, dem Corporate Adviser Handbook, festgelegt und der NEX Exchange Corporate Adviser ist verpflichtet, eine Erklärung in der in Anhang B vorgeschriebenen Form an die NEX Exchange abzugeben. WH Ireland Limited wurde mit sofortiger Wirkung zum NEX Exchange Corporate Adviser [und Broker] von European Lithium ernannt. Diese Meldung wurde von der NEX Exchange oder der Financial Conduct Authority weder geprüft noch genehmigt.



Weitere Informationen erhalten Sie über:

European Lithium Ltd.
+61 8 6181 9792
Tony Sage
info@europeanlithium.com

NEX Corporate Adviser
0207 220 1666
James Joyce
James Sinclair-Ford

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au oder auf der Firmenwebsite!
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