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Sibanye-Stillwater erweitert Goldtarifvertrag auf alle Mitarbeiter im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. d) des Arbeitsverhältnisgesetzes

17.12.2018  |  IRW-Press
Johannesburg, 13. Dezember 2018 - Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SGL und NYSE: SBGL) teilt mit, dass sie den Tarifvertrag, der am 14. November 2018 mit der National Union of Mineworkers ("NUM"), UASA und Solidarity abgeschlossen wurde, auf alle Beschäftigten ihrer südafrikanischen Goldbetriebe im Sinne von § 23 Abs. 1 lit. d) des Labour Relations Act, Nr. 66 von 1995 ("S23(1)(d)"), ausgedehnt hat.

Im Laufe des Streiks, der am 21. November 2018 von der Association of Mineworkers and Construction Union ("AMCU") ausgerufen wurde, ist die kollektive Mitgliedschaft bei NUM, UASA und Solidarity auf über 50% der Mitarbeiter in den südafrikanischen Goldoperationen gestiegen. Unter diesen Umständen sieht das Arbeitsverhältnisgesetz vor, dass der Tarifvertrag auf alle anderen Arbeitnehmer ausgeweitet wird und sie an den Tarifvertrag gebunden sind. In diesem Fall sind alle Mitarbeiter, die Mitglied der AMCU sind, sowie diejenigen, die keiner Gewerkschaft angehören, an den Tarifvertrag gebunden.

Durch die Verlängerung des Tarifvertrages ist der Streik der AMCU nicht mehr geschützt und alle Mitarbeiter sind verpflichtet, sich zur Arbeit zu melden. Die Mitarbeiter wurden aufgefordert, sich am Samstag, den 15. Dezember 2018, zur Arbeit zu melden.

Die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität, und im Einklang mit unseren CARES-Werten wird der unmittelbare Fokus darauf liegen, dass der Betrieb wieder sicher aufgenommen wird.

Weitere Informationen zu allen Ankündigungen im Zusammenhang mit dem Streik bei den Goldoperationen finden Sie unter https://www.sibanyestillwater.com/investors/news/2018-gold-wage-negotiations

Sibanye-Stillwater CEO, sagte Neal Froneman: "Wir freuen uns, dass wir diesen Streik, der allen Beteiligten zum Nachteil gereicht hat, lösen konnten. Besonders erfreulich ist, dass unsere Mitarbeiter von ihrem Recht auf Arbeit und auf Vorsorge für ihre Familien Gebrauch gemacht haben, indem sie sich den Gewerkschaften angeschlossen haben, die einen fairen und angemessenen Tarifvertrag abgeschlossen haben. Ihre Unterstützung für eine Vereinbarung, die der Nachhaltigkeit der Geschäftstätigkeit Rechnung trägt und gleichzeitig Lohnsteigerungen weit über der Inflationsrate vorsieht, insbesondere für Einsteiger, wird begrüßt.

Mit Bedauern denken wir jedoch über die Folgen der Gewalt und der Schäden nach, die während dieses unnötigen Streiks entstanden sind, wobei Familien ihre Ernährer verlieren, zahlreiche Fälle von Übergriffen auf Mitarbeiter und anhaltende finanzielle Schwierigkeiten für Mitarbeiter, lokale Gemeinschaften und kleine Unternehmen, die auf die Minen angewiesen sind. In diesem Zusammenhang wird Sibanye-Stillwater alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um Gewalt gegen das Unternehmen und seine Mitarbeiter entgegen zu wirken. Insbesondere ist sich das Management von Sibanye-Stillwater der finanziellen Auswirkungen dieses Streiks auf unsere Mitarbeiter bewusst, und während die No-Work-No-Way-Regel gelten wird, wenden wir unsere Gedanken darüber an, wie wir die Härten für unsere Mitarbeiter lindern können.

Einen Medien-Tonclip mit James Wellsted finden Sie unter https://soundcloud.com/user-155552468/wage-agreement-extended-to-all-employees



Kontakt:

James Wellsted, SVP Investor Relations
Sibanye-Stillwasser
+27 (0) 83 453 4014
ir@sibanyestillwater.com

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch



Diese Pressemitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Verkaufsangebot noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren von Sibanye-Stillwater dar. Die vollständigen Ergebnisse finden Sie unter https://www.sibanyestillwater.com/investors/financial-reporting/operating-financial-updates/2018. Diese Pressemitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung, in der dies unzulässig ist, gesendet, verteilt, übertragen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Die hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act von 1933 (der "Securities Act") oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, weiterverkauft, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, sie sind gemäß der Registrierung oder einer Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act registriert. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung erfolgen.

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