Goldminenaktien (HUI) - Eine explosive Mischung!
In der letzten charttechnischen Einschätzung vom 28. Januar "Goldminenaktien (HUI) - Wann beginnt die Aufholjagd?" stand der HUI noch über 8% tiefer. Es ging hier erneut um den roten Widerstandsbereich um ca. 164 Punkte, der im ersten Anlauf Ende Dezember/Anfang Januar noch angelehnt wurde. Im zweiten Anlauf gelang hier nun am 29. Januar der Ausbruch. Mit Kursen von fast 171 Punkten stand der HUI-Index zwischenzeitlich so hoch wie zuletzt Ende Juli 2018. Die genannte 200 Punkte-Marke als Kursziel wurde damit aktiviert.
Doch nicht nur im mittelfristigen Tages-Chart tut sich in diesen Tagen so Einiges. Auch im großen Bild auf Monatsebene hat sich die charttechnische Lage in den letzten Wochen und Monaten zum Positiven entwickelt. Beachten Sie hier besonders die grüne Unterstützungslinie seit dem Jahre 2001 und die rote Abwärtstrendlinie seit dem Jahre 2011!
Beide Linien laufen seit Jahren zusammen und bilden entsprechend ein riesiges zusammenlaufendes Dreieck, das den HUI de facto gefangen hält. Nachdem die untere Linie im September 2018 nahezu exakt getroffen wurde und der HUI dort wieder nach oben gedreht hat, stehen wir jetzt ziemlich genau an der roten Linie.
Sollte es dem HUI in den kommenden Wochen gelingen, sich deutlich und vor allem nachhaltig über diesem Abwärtstrend (ca. 180/190 Punkte per Monatsschlusskurs) zu etablieren, wäre die langersehnte Trendwende in diesem Sektor perfekt. Ab diesem Zeitpunkt könnten sich Anleger wieder auf deutlich steigenden Kurse freuen. Selbst neue Rekordhochs oberhalb der 600 Punkte-Marke wären dann plötzlich keine Fantasieerscheinungen der Perma-Goldbugs-Bullen mehr …
© Robert Schröder
www.Elliott-Waves.com
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Offenlegung gemäß §34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in dem besprochenen Wertpapier derzeit nicht investiert. Die bereitgestellten Informationen spiegeln lediglich die persönliche Meinung des Autors wider, stellen keine Anlageberatung oder Aufforderung zu Wertpapiergeschäften dar und können eine individuelle anleger- und anlagengerechte Beratung nicht ersetzen.