Sibanye-Stillwater veröffentlicht seine Jahresberichte, die Einberufung der Hauptversammlung und den No-Change Bericht
Der zusammenfassende Bericht einschließlich der Einberufung der Hauptversammlung an die Aktionäre wird heute veröffentlicht.
Der Konzernprüfer KPMG Inc. hat den Konzern- und Gesellschaftsabschluss 2018 geprüft und seinen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme auf. Die zuvor in den am 21. Februar 2019 veröffentlichten vorläufigen Ergebnissen veröffentlichten Informationen haben sich nicht geändert.
Einberufung der Hauptversammlung
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft (GV) für das Geschäftsjahr 2018 findet am 28. Mai 2019 um 09:00 Uhr (CAT) in der South African Operations' Academy, Rietkloof 349, Glenharvie, 1786, Südafrika, statt. Die Hauptversammlung führt die Geschäfte wie in der Einberufung angegeben, eine Kopie davon finden Sie unter https://www.sibanyestillwater.com/investors/financial-reporting/annual-reports/2018
Der Stichtag für die Feststellung, welche Aktionäre zur Teilnahme und Stimmabgabe an der Hauptversammlung berechtigt sind (d.h. das Datum, an dem ein Aktionär in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen werden muss, um an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen zu können), ist gemäß § 59 Abs. 1 lit. b) der Montag, 27. Mai 2019 (nicht Sonntag, 26. Mai 2019, wie in der gedruckten Einberufung falsch angegeben). Der letzte Handelstag für die Eintragung in das Wertpapierregister der Gesellschaft ist Mittwoch, 22. Mai 2019.
Sibanye-Stillwater Investor Relations Kontakt:
James Wellsted
Leiter Investor Relations
E-Mail: ir@sibanyestillwater.com
+27 (0) 83 453 4014
Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa (Proprietary) Limited
In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN: Diese Mitteilung enthält "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der "Safe Harbor"-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie "Ziel", "wird", "Prognose", "erwarten", "potenziell", "beabsichtigen", "schätzen", "erwarten", "können" und anderen ähnlichen Ausdrücken identifiziert werden, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder anzeigen oder die keine Aussagen über historische Sachverhalte sind. Die in dieser Mitteilung dargelegten zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten eine Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten und anderer Faktoren, von denen viele schwer vorherzusagen sind und die sich im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater befinden, was dazu führen könnte, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse und Ergebnisse von Sibanye-Stillwater wesentlich von den historischen Ergebnissen oder von allen zukünftigen Ergebnissen unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt dieser Mitteilung. Sibanye-Stillwater übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten, um Ereignisse oder Umstände nach dem Datum dieser Mitteilung widerzuspiegeln oder das Eintreten unvorhergesehener Ereignisse zu reflektieren, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben.