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Sonoro Metals Corp. schließt Privatplatzierung in Höhe von 650.718 $

03.04.2019  |  DGAP
VANCOUVER, 3. April 2019 - Sonoro Metals Corp. (TSXV: SMO; OTCQB: SMOFF; FRA: 23SP) ("Sonoro" oder das "Unternehmen") gibt bekannt, dass das Unternehmen eine am 18. März 2019 angekündigte nicht brokergeführte Privatplatzierung von 3.615.104 Einheiten (die "Einheiten") zu einem Preis von 0,18 Dollar pro Einheit für Bruttoerlöse in Höhe von 650.718 Dollar (die "Finanzierung") geschlossen hat. Jede Einheit setzt sich aus einer Stammaktie und einem halben Aktienbezugsschein zusammen (jeder ganze Aktienbezugsschein, ein "Aktienbezugsschein"). Jeder Aktienbezugsschein berechtigt seinen Inhaber über einem Zeitraum von einem Jahr zum Erwerb einer Stammaktie der Sonoro (eine "Aktie") zu einem Ausübungspreis von 0,27 Dollar je Aktie.

In Verbindung mit der Finanzierung schloss Sonoro zwei Maklerprovisionsabkommen mit unabhängigen Maklerfirmen. Haywood Securities Inc. ("Haywood") erhielt 60.690 Einheiten (entsprechend 7 % der gesamten Einheitenzeichnungen die Sonoro von durch Haywood vorgestellte Zeichner erhielt) und 30.345 nicht übertragbare Makler-Aktienbezugsscheine. Canaccord Genuity Corp. ("Canaccord" und zusammen mit Haywood die "Makler") erhielt 7.000 Einheiten (entsprechend 7 % der gesamten Einheitenzeichnungen die Sonoro von durch Canaccord vorgestellte Zeichner erhielt) und 3.500 Makler-Aktienbezugsscheine. Jeder Makler-Aktienbezugsschein berechtigt den Makler über einen Zeitraum von einem Jahr zum Erwerb einer Aktie zum Preis von 0,27 Dollar.

Alle in Verbindung mit der Finanzierung ausgegebenen Wertpapiere werden einer Haltefrist unterliegen, die am 3. August 2019 endet. Sonoro hat jetzt 34.812.880 Stammaktien ausgegeben und ausstehend.

"Nach dem Erfolg unseres Phase-1-Bohrprogramms auf dem Goldprojekt Cerro Caliche in Sonora, Mexiko, begannen wir unverzüglich mit Phase 2," sagte Kenneth MacLeod, President und CEO von Sonoro. "Die Erlöse der Finanzierung werden für die Fortsetzung des Phase-2-Bohrprogramms verwendet werden. Die Analyseergebnisse der ersten 15 Bohrungen werden vor Ende April erwartet."

Gemäß Multilateral Instrument 61-101 - Protection of Minority Security Holders in Special Transactions ("MI 61-101", Schutz der Minderheitsaktionäre), das durch einen Verweis auf die Richtlinien der TSX Venture Exchange laut Richtlinie 5.9 integriert wird, ist die oben beschriebene Finanzierung eine "Transaktion zwischen nahe stehenden Parteien", da bestimmte Directors und Officers von Sonoro (die "nahe stehenden Parteien") Zeichner von ungefähr 20,8 % der Finanzierung sind. Sonoro stützt sich auf die formelle Ausnahmeregelung in Sektion 5.5(a) von MI 61-101 und auf Befreiung von der Genehmigung der Minderheitsaktionäre gemäß Sektion 5.7(a) in MI 61-101. Diese Ausnahmeregelungen stehen Sonoro zur Verfügung, da zum Vereinbarungszeitpunkt der Transaktion weder der faire Marktwert des Transaktionsgegenstands noch der faire Marktwert der Gegenleistung, insoweit es die beteiligten Parteien betrifft, 25 % von Sonoros Marktkapitalisierung übersteigt. Da dies eine Transaktion zwischen nahe stehenden Parteien ist, werden die vorhergehenden zusätzlichen Offenlegungen angegeben, wie von Sektion 5.2 des MI 61-101 vorgeschrieben.

Die Finanzierung unterliegt der Genehmigung der TSX Venture Exchange.


Über Sonoro Metals Corp.

Sonoro Metals Corp. ist ein börsennotiertes Explorations- und Entwicklungsunternehmen mit einem Portfolio von sich in der Explorationsphase befindlichen Edelmetallliegenschaften im mexikanischen Bundesstaat Sonora. Die sehr erfahrenen Betriebs- und Managementteams können Erfolge bei der Entdeckung und Entwicklung von Rohstofflagerstätten vorweisen.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Sonoro Metals Corp.
Kenneth MacLeod, President u. CEO

Bill Campbell, Corporate Communications
Tel. +1-604-565 5609
bill@sonorometals.com

Im deutschsprachigen Raum:
AXINO GmbH
Fleischmannstraße 15, 73728 Esslingen am Neckar
Tel. +49-711-82 09 72 11
Fax +49-711-82 09 72 15
office@axino.de
www.axino.de 



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Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.

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