Ucore Rare Metals: Aktueller Stand des Rechtsstreits bezüglich der Übernahme von IBC
Am 25. März 2019 wurden die von Ucore vorgebrachten Ergänzungen zum Sachverhalt vom Obersten Gerichtshof von Nova Scotia bestätigt. Mit den vorgebrachten Ergänzungen will das Unternehmen explizit einen Unterlassungsanspruch (einstweilige Verfügung) gegenüber IBC Advanced Technologies, Inc. (IBC) geltend machen, eine Wiedergutmachung für die von IBC mutmaßlich herbeigeführte Verletzung der zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Kaufoptionsvereinbarung sowie die unrechtmäßige Einmischung in Ucores Wirtschaftsbeziehungen erwirken, und eine Feststellungsklage einbringen, welche Ucore die Fortführung der Transaktion zur Übernahme von IBC gemäß der Kaufoptionsvereinbarung ermöglicht.
Ucore hat außerdem einen Antrag auf Umwandlung des Verfahrens in eine Klage gestellt (siehe Anmerkung 1 weiter unten) und in diesem Zusammenhang auch gefordert, dass sich ein Richter des Obersten Gerichtshofes eingehend um den Ablauf des Verfahrens kümmert, damit dieses so effizient und rasch wie nur möglich abgewickelt werden kann. Unter dem Titel Fallverwaltung" hat das Gericht dem Antrag von Ucore stattgegeben.
Seit Beginn der Verhandlungen am 11. Dezember 2018 hat sich Ucore mit großer Sorgfalt darum bemüht, die Angelegenheit unter Vermeidung unnötiger Kosten oder Verzögerungen einer vollständigen und endgültigen Klärung zuzuführen. Während IBC erst noch eine formelle Klagebeantwortung einbringen muss, ist zwischenzeitlich Folgendes geschehen:
1. Am 27. Februar 2019 wurde vom Gericht eine Ex parte-Verfügung (siehe Anmerkung 2 weiter unten) zum Erhalt der Kaufoptionsvereinbarung erlassen, der IBC zugestimmt hat;
2. Ucores Antrag auf Erteilung einer einstweiligen Verfügung (siehe Anmerkung 2 weiter unten) vom 20. März 2019 wurde auf Ansuchen von IBC zwar aufgeschoben, das Gericht hat aber bestätigt, dass dem Antrag per 30. April 2019 stattgegeben wird.
3. In Beantwortung des von IBC gestellten Ansuchens, während des Verfahrens umfangreiches Datenmaterial unter Verschluss zu halten bzw. aus den öffentlichen Akten auszuschließen, hat das Gericht IBC am 22. März 2019 nur einen begrenzten Zeitraum für eine derartige Unterverschlusshaltung von Datenmaterial zugestanden. IBC hat sich in weiterer Folge dazu entschlossen, den für 4. April 2019 geplanten Antrag auf eine dauerhafte Unterverschlusshaltung von Datenmaterial nicht einzubringen.
Zur Zufriedenheit von Ucore hat das Gericht am 1. April 2019 den Zeitrahmen für die Behandlung verbleibender Anträge weiter eingegrenzt. Unter anderem wird die von IBC verspätet eingebrachte Anfechtung der Rechtsprechung am 23. April 2019 behandelt und der Antrag auf Verlängerung der temporären Unterverschlusshaltung von Datenmaterial (aktuell bis zum 3. Mai 2019) wurde abgelehnt.
Ucore hat bisher jeden Versuch von IBC abgewehrt, den Umfang des Datenmaterials, das Ucore seinen Aktionären nach der kanadischen Wertpapiergesetzgebung auf Provinzebene sowie nach den Vorschriften der TSX Venture Exchange offenlegen kann bzw. muss, einzugrenzen, und wird dies auch weiterhin tun. Ucore wird darüber hinaus auch auf eine Bestätigung der Gültigkeit und Umsetzbarkeit der Kaufoptionsvereinbarung drängen, damit das Gerichtsverfahren so rasch und effizient wie möglich zum Abschluss gebracht werden kann.
Ucore hat ein enormes Feedback und Echo von seinen Aktionären erhalten, welche die Bemühungen des Unternehmens, die Übernahme von IBC sicherzustellen, voll unterstützen, meint Jim McKenzie, President & CEO von Ucore. Das Unternehmen hat seit 2014 erhebliche Summen der von unseren Aktionären investierten Gelder in die Übernahme von IBC gesteckt und hat daher die Absicht, den Aktionären eine größtmögliche Rendite zuzusichern. Das Führungsteam von Ucore hat sich während der gesamten Geschäftsbeziehung mit IBC und auch während dieses Rechtsstreits immer konsequent und angemessen verhalten, und wird dies auch weiterhin so praktizieren. Unsere Aktionäre haben das Recht auf Transparenz und es ist unser Bestreben, die vertraglichen Vereinbarungen im Zentrum dieses Rechtsstreits mit ihnen zu teilen, sobald das Gericht dies erlaubt. Ucore hat beste Chancen, sein Versprechen einzulösen und sich als Weltmarkführer in der Bereitstellung von revolutionären Nanotechnologien für die Mineralextraktionsbranche zu positionieren.
Nähere Informationen zum Gerichtsverfahren in Nova Scotia erhalten Sie persönlich beim zuständigen Gericht (Adresse: Law Courts, 1815 Upper Water Street, Halifax, Nova Scotia). Seit 4. Januar 2019 läuft parallel ein von IBC angestrengtes zivilrechtliches Verfahren im US-Bundesstaat Utah, und Ucore hat sich hier bemüht, die Gültigkeit der Rechtsprechung in Utah anzufechten. Nähere Informationen zum Verfahren in Nova Scotia bzw. zu weiteren Verfahren im Allgemeinen finden Sie im Unternehmensprofil auf der SEDAR-Webseite (www.sedar.com) bzw. erhalten Sie diese über Herrn Mark MacDonald, Vice President Business Development, unter der Telefonnummer (902) 482-5214 bzw. per E-Mail unter info@ucore.com.
Anmerkung 1: Klagseinbringung vs. Antrag
In Nova Scotia gibt es zwei unterschiedliche Arten, um ein Gerichtsverfahren einzuleiten: Klagseinbringungen und Anträge. Hier bestehen verfahrenstechnische Unterschiede, die sich auf den weiteren Verlauf eines Rechtsstreits auswirken. Bei bestimmten Verfahren sind jeweils nur Klagseinbringungen oder Anträge möglich. Die Fallverwaltung ist zum Beispiel ein Verfahren, das nur bei einer Klagseinbringung zugelassen ist.
Anmerkung 2: Ex parte-Verfügungen vs. einstweilige Verfügungen
Im Allgemeinen wird mit einer gerichtlichen Anordnung sichergestellt, dass eine Streitpartei eine bestimmte Handlung entweder tätigt oder unterlässt. Es gibt drei Arten von gerichtlichen Anordnungen: Ex parte-Verfügungen (einstweilige Verfügungen ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners), einstweilige Verfügungen und dauerhafte Verfügungen. Ex parte-Verfügungen sind von nur kurzer Dauer und erstrecken sich über jenen Zeitraum, der mit dem Eintreten der Streitsituation beginnt und bis zum Erscheinen der beiden Streitparteien vor Gericht unter Vorlage umfassenderer Beweismittel andauert. Eine einstweilige Verfügung hingegen erstreckt sich über den Zeitraum, ab dem ein Antrag hinsichtlich der umfassenderen Beweislage gestellt wird, bis zum Ende des gesamten Rechtsstreits. Dauerhafte Verfügungen erlangen ihre Gültigkeit ab dem Ende des Rechtsstreits und werden zugunsten der obsiegenden Partei erlassen.
Über Ucore
Ucore Rare Metals ist ein Unternehmen im Entwicklungsstadium, das sich auf Seltenerdmetallvorkommen, deren Erschließung und die Entwicklung von Aufbereitungstechnologien mit kurzfristigem Produktions-, Wachstums- und Skalierbarkeitspotenzial spezialisiert hat. Das Unternehmen hält sämtliche Anteile am Seltenerdmetallprojekt Bokan-Dotson Ridge. Am 31. März 2014 teilte Ucore mit, dass von Seiten der Rechtsprechung des Bundesstaates Alaska die einstimmige Genehmigung für Senate Bill 99 (2014) erteilt wurde, das AIDEA ermächtigte, Schuldverschreibungen in Höhe von bis zu 145 Millionen USD für die Infrastruktur- und Baukosten des Seltenerdmetallprojekt Bokan-Dotson Ridge auszugeben.
Die Vision und der Plan von Ucore ist es, sich zu einem führenden Nanotechnologieunternehmen, das Produkte und Dienstleistungen zur Mineraltrennung für die Bergbau- und Mineralgewinnungssektoren anbietet, zu wandeln. Diese Vision umfasst die Entwicklung eines strategischen Metallkomplexes (ursprünglich am 15. November 2016 angekündigt) in Ketchikan, Alaska, und die Erschließung der Seltenerdmineralien-Liegenschaft des Unternehmens bei Bokan Mountain in Alaska (technischer Bericht, am 14. März 2013 bei SEDAR eingereicht).
Weitere Informationen erhalten Sie über Jim McKenzie, President und CEO von Ucore Rare Metals Inc. unter der Telefonnummer +1-902-482-5214 oder auf www.ucore.com.
Ucore Rare Metals Inc.
210 Waterfront Drive
Bedford, Nova Scotia Kanada B4A0H3
902.482.5214
info@ucore.com
www.ucore.com
www.ucore.com/ucoretv
Vorsorglicher Hinweis: Diese Pressemeldung enthält gewisse Aussagen, die als zukunftsgerichtete Aussagen zu werten sind. Alle Aussagen in dieser Mitteilung, mit Ausnahme von Aussagen über historische Fakten, die sich auf Finanzierungs- und/oder Übernahmeaktivitäten sowie Ereignisse oder Entwicklungen beziehen, die das Unternehmen erwartet, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen, sind die Aussagen nicht als Garantien zukünftiger Leistungen oder Ergebnisse zu verstehen. Die eigentlichen Ergebnisse oder Entwicklungen könnten wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen. Ucore ist davon ausgegangen, dass es in naher Zukunft in der Lage sein wird, eine Zwischenfinanzierung und ausreichende zusätzliche Finanzmittel für die Übernahme von IBC in Übereinstimmung mit den Bedingungen der bestehenden Vereinbarungen mit IBC und seinen Aktionären, die die Mehrheit der Anteile halten, zu erhalten. Ucore ist auch davon ausgegangen, dass es bei der bevorstehenden erwarteten umfassenden Due-Diligence-Prüfung von IBC nicht zu wesentlichen negativen Ergebnisse kommen wird. Die eigentlichen Ergebnisse oder Entwicklungen könnten wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen. Zu den Faktoren, aufgrund derer die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von diesen Erwartungen abweichen könnten, zählen das Unvermögen von Ucore, ausreichende Mittel für den Erwerb von IBC (einschließlich ausstehender Zahlungen unabhängig von der Übernahme, die gemäß den vorherigen und bestehenden Vereinbarungen zu leisten sind); widrige Kapitalmarktbedingungen; unerwartete Ergebnisse der Due-Diligence-Prüfung; unerwartete oder nachteilige Ergebnisse der derzeit offenen Rechtsstreitigkeiten zwischen Ucore und IBC; Widerstand oder Nichteinhaltung der bestehenden Vereinbarungen durch IBC oder dessen Hauptaktionären; die Entwicklung alternativer überlegener Metallurgie- und Metalltrenntechnologien; die Unfähigkeit von IBC, sein geistiges Eigentum zu schützen; unerwartete Transaktionskosten oder andere Rückschläge in Verbindung mit dem Abschluss der Transaktion; die Verfügbarkeit und Beschaffung einer möglicherweise erforderlichen Zwischenfinanzierung; sowie die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage.
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