Sibanye-Stillwater erhöht Liquidität durch Abschluss einer Gold-Vorauszahlungsvereinbarung in Höhe von 125 Mio. USD
Es wird erwartet, dass die Mittel nach IFRS als abgegrenzter Umsatz ausgewiesen werden und für die Rückzahlung von revolvierenden Kreditlinien verwendet werden.
Die Transaktion ergänzt unsere jüngste Kapitalerhöhung und wurde speziell entwickelt, um unseren Zugang zu Liquidität zu verbessern. Nach der Kapitalerhöhung und dieser Transaktion ist das Unternehmen mit einer Liquidität von rund 10 Milliarden ZAR (700 Millionen US-Dollar) an nicht in Anspruch genommenen Fazilitäten gut positioniert.
Neal Froneman, CEO von Sibanye-Stillwater, kommentierte: "Die Gold-Vorauszahlung ist neben der Anfang dieser Woche angekündigten Aktienplatzierung sowohl ein strategischer als auch ein präventiver Hebel, um unsere Bilanzflexibilität zu erhöhen und sicherzustellen, dass die Gruppe angemessen positioniert und ausreichend robust ist, um allen exogenen Herausforderungen standzuhalten."
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Sibanye-Stillwater
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James Wellsted, Leiter Investor Relations
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In Europa: Jochen Staiger
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Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa Proprietary Limited (Südafrika)
WICHTIGER HINWEIS: Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einem anderen Land dar oder ist Teil davon. Diese Ankündigung und die hierin enthaltenen Informationen sind eingeschränkt und dürfen weder ganz noch teilweise direkt oder indirekt in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan oder in einer anderen Gerichtsbarkeit, in der eine solche Veröffentlichung oder Verteilung durch geltende Gesetze oder Vorschriften eingeschränkt ist, veröffentlicht oder verteilt werden. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze dieser Länder darstellen.
Die Platzierungsaktien wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an oder für Rechnung oder zu Gunsten einer U. angeboten, verkauft, weiterverkauft, geliefert oder anderweitig verteilt werden.S. Person (wie in Regulation S unter dem Securities Act definiert) ohne Registrierung, es sei denn, sie stützt sich auf eine anwendbare Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act oder auf eine Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt, und in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Staates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten. Es wird kein öffentliches Angebot der platzierenden Aktien in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen eingeschränkten Gerichtsbarkeit erfolgen.
DIE VON PERSONEN AUßERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN ERWORBENEN PLATZIERUNGSAKTIEN DÜRFEN ERST 40 TAGE NACH ABSCHLUSS DER PLATZIERUNG IN DAS AMERICAN DEPOSITARY SHARE ("ADS") PROGRAMM DER GESELLSCHAFT EINGELEGT WERDEN UND DIE AKTIEN DER GESELLSCHAFT DÜRFEN NICHT IN EINEM SICHERUNGSGESCHÄFT VERWENDET WERDEN, DAS DIE PLATZIERUNGSAKTIEN BEINHALTET. DURCH DEN ERWERB VON PLATZIERUNGSAKTIEN DES ANGEBOTS VON AUSSERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN EINVERSTANDEN.
Die Gesellschaft wird die Bank of New York Mellon als Verwahrstelle für das ADS-Programm der Gesellschaft anweisen, keine Platzierungsaktien zur Einreichung in das ADS-Programm der Gesellschaft anzunehmen und für einen Zeitraum von 40 Tagen nach Abschluss der Platzierung keine ADSs dafür auszugeben und zu liefern.
Jedes Angebot, jeder Verkauf, jede Weiterveräußerung, jede Lieferung oder jeder andere Vertrieb der Platzierungsaktien innerhalb der Vereinigten Staaten während der 40-tägigen Frist, die mit dem Tag beginnt, an dem die Platzierungsaktien zum ersten Mal bei der Platzierung von einem Händler angeboten wurden (unabhängig davon, ob er an der Platzierung teilnimmt oder nicht), kann gegen die Registrierungsanforderungen des Wertpapiergesetzes verstoßen, wenn dieses Angebot oder dieser Verkauf anders als gemäß einer Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Wertpapiergesetzes erfolgt.
In Südafrika wird die Platzierung nur in Form von separaten Privatplatzierungen erfolgen: (i) ausgewählte Personen, die unter eine der in Abschnitt 96(1)(a) des South African Companies Act of 2008 ("South African Companies Act") aufgeführten Kategorien fallen; und (ii) ausgewählte Personen, die als Auftraggeber fungieren, die Platzierungsaktien für einen Gesamtwert von ZAR1.000.000 oder mehr erwerben, wie in Abschnitt 96(1)(b) des South African Companies Act ("South African Qualifying Investors") vorgesehen. Diese Mitteilung wird nur solchen südafrikanischen qualifizierten Investoren zur Verfügung gestellt. Dementsprechend: (i) die Platzierung kein "Angebot an die Öffentlichkeit" ist, wie im South African Companies Act vorgesehen; (ii) diese Bekanntmachung stellt keinen "registrierten Prospekt" oder eine "Werbung" dar, wie es im South African Companies Act vorgesehen ist; und (iii) bei der South African Companies and Intellectual Property Commission ("CIPC") in Bezug auf die Platzierung wurde kein Prospekt eingereicht. Infolgedessen entspricht diese Mitteilung nicht den inhaltlichen und formalen Anforderungen an einen Prospekt, die im South African Companies Act und den South African Companies Regulations of 2011 festgelegt sind, und sie wurde nicht von der CIPC oder einer anderen südafrikanischen Behörde genehmigt und/oder bei dieser registriert.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen stellen sachliche Informationen im Sinne von Abschnitt 1(3)(a) des South African Financial Advisory and Intermediary Services Act von 2002 ("FAIS Act") dar und sind nicht als ausdrückliche oder stillschweigende Empfehlung zu verstehen, Leitfaden oder Vorschlag, dass eine bestimmte Transaktion in Bezug auf die platzierenden Aktien oder in Bezug auf das Geschäft oder zukünftige Investitionen der Gesellschaft den besonderen Anlagezielen, der finanziellen Situation oder den Bedürfnissen eines potenziellen Anlegers angemessen ist, und nichts in dieser Mitteilung sollte als Werbung für Finanzdienstleistungen in Südafrika ausgelegt werden. Die Gesellschaft ist kein Finanzdienstleister, der als solcher nach dem FAIS-Gesetz zugelassen ist.
Im Sinne der Exchange Control Regulations of South Africa werden alle Aktienzertifikate, die an nicht ansässige Aktionäre ausgegeben werden könnten, mit dem Vermerk "Non-Resident" versehen. Alle neuen Aktienzertifikate, Dividenden und Restbeträge auf der Grundlage von Emigrantenaktien, die im Sinne der Devisenkontrollverordnung kontrolliert werden, werden an den autorisierten Händler weitergeleitet, der sein restliches Vermögen kontrolliert. Die Wahl der Auswanderer zu dem oben genannten Zweck muss durch den Vertragshändler erfolgen, der ihr verbleibendes Vermögen kontrolliert. Solche Aktienzertifikate werden mit einem Vermerk "Ausländischer Staatsbürger" versehen, Dividenden und Restbarzahlungen an Ausländer sind frei von Südafrika aus übertragbar.
Im Vereinigten Königreich findet kein öffentliches Angebot der Platzierungsaktien statt. Im Vereinigten Königreich werden alle Angebote der platzierenden Aktien gemäß einer Ausnahmeregelung der Prospektrichtlinie (wie unten definiert) von der Verpflichtung zur Erstellung eines Prospekts gemacht. Diese Mitteilung wird an Personen im Vereinigten Königreich nur unter Umständen verteilt, in denen § 21 Abs. 1 des Financial Services and Markets Act 2000 in der jeweils gültigen Fassung ("FSMA") keine Anwendung findet. Im Zusammenhang mit der Platzierung wird kein Prospekt zur Verfügung gestellt und es ist nicht erforderlich, dass dieser Prospekt gemäß der Prospektrichtlinie veröffentlicht wird.
Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und richtet sich nur an Personen in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die (a) qualifizierte Anleger ("qualifizierte Anleger") im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e) der EU-Prospektrichtlinie (d.h. Richtlinie 2003/71/EG in der jeweils gültigen Fassung) sind, und beinhaltet die PD-Änderungsrichtlinie 2010 (Richtlinie 2010/73/EU), soweit sie in dem betreffenden Mitgliedstaat umgesetzt ist) ("Prospektrichtlinie") und (b) im Vereinigten Königreich und (i) Anlageexperten, die unter Artikel 19 Absatz 5 des britischen Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die "Order") fallen, (ii) wohlhabende Unternehmen im Sinne von Artikel 49 Absatz 2 Buchstaben a) bis d) der Verordnung oder (iii) andere Personen, denen sie rechtmäßig übermittelt werden können, wobei alle diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden. In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums darf diese Bekanntmachung nicht von Personen, die keine Relevanten Personen sind, befolgt oder angeführt werden. Personen, die diese Mitteilung verbreiten, müssen sich davon überzeugen, dass dies rechtmäßig ist. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, ist nur für Relevante Personen zugänglich und wird nur mit Relevanten Personen durchgeführt.
Diese Mitteilung wurde von der Gesellschaft herausgegeben und liegt in der alleinigen Verantwortung der Gesellschaft. J.P. Morgan Securities plc (der "Manager") oder eines seiner jeweiligen verbundenen Unternehmen oder Vertreter übernimmt keine Zusicherungen oder Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend, weder in Bezug auf die Richtigkeit noch in Bezug auf die Vollständigkeit dieser Mitteilung oder anderer schriftlicher oder mündlicher Informationen, die einem Interessenten oder seinen Beratern zur Verfügung gestellt oder öffentlich zugänglich gemacht werden, und jede Haftung dafür wird ausdrücklich abgelehnt.
Der Manager und seine jeweiligen verbundenen Unternehmen handeln ausschließlich für das Unternehmen und niemanden sonst im Zusammenhang mit der Platzierung und sind gegenüber niemand anderem als dem Unternehmen dafür verantwortlich, die seinen Kunden gebotenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder Ratschläge in Bezug auf die Platzierung und/oder andere in dieser Mitteilung genannte Angelegenheiten zu erteilen. Abgesehen von den Verantwortlichkeiten und Haftungen, die dem Manager oder seinen verbundenen Unternehmen durch seine jeweiligen Aufsichtsbehörden auferlegt werden können, übernehmen weder der Manager noch seine jeweiligen verbundenen Unternehmen eine Verantwortung für den Inhalt der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder für andere Erklärungen, die von oder im Namen des Managers oder eines seiner jeweiligen verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit der Gesellschaft, der Platzierung von Aktien oder der Platzierung abgegeben oder angeblich abgegeben werden. Der Manager und jedes seiner jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen dementsprechend jede Verantwortung und Haftung ab, unabhängig davon, ob sie sich aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig (außer wie oben beschrieben) in Bezug auf Aussagen oder andere Informationen in dieser Ankündigung ergeben, und es wird keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung durch den Manager oder eines seiner jeweiligen verbundenen Unternehmen hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Ankündigung enthaltenen Informationen gemacht.
Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und das Angebot der platzierenden Aktien in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich eingeschränkt sein. Das Unternehmen oder der Manager hat keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot solcher Aktien oder den Besitz oder die Verteilung dieser Bekanntmachung oder eines anderen Angebots oder Werbematerials im Zusammenhang mit solchen Aktien in einer Rechtsordnung, in der zu diesem Zweck Maßnahmen erforderlich sind, ermöglichen würden. Personen, in deren Besitz diese Mitteilung gelangt, sind von der Gesellschaft und dem Manager verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.
Diese Ankündigung enthält "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der "Safe Harbor"-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie "Ziel", "wird", "Prognose", "erwarten", "potenziell", "beabsichtigen", "schätzen", "erwarten", "können" und anderen ähnlichen Ausdrücken identifiziert werden, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder anzeigen oder die keine Aussagen über historische Sachverhalte sind. Die in dieser Mitteilung dargelegten zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten eine Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten und anderer Faktoren, von denen viele schwer vorherzusagen sind und die sich im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle des Unternehmens befinden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Ergebnisse des Unternehmens wesentlich von historischen Ergebnissen oder von zukünftigen Ergebnissen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck gebracht werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt dieser Mitteilung. Das Unternehmen verpflichtet sich nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder Änderungen vorzunehmen, um Ereignisse oder Umstände nach dem Datum dieser Ankündigung widerzuspiegeln oder das Eintreten unerwarteter Ereignisse zu widerspiegeln, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich.
Diese Mitteilung identifiziert oder schlägt nicht die Risiken (direkt oder indirekt) vor, die mit einer Investition in die Platzierungsaktien verbunden sein können. Jede Investitionsentscheidung zum Kauf von Platzierungsaktien bei der Platzierung darf ausschließlich auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen getroffen werden, die vom Manager nicht unabhängig verifiziert wurden.
Diese Ankündigung stellt keine Ankündigung einer endgültigen Vereinbarung über die Durchführung der Platzierung dar, und dementsprechend kann nicht sicher sein, dass die Platzierung fortgesetzt wird. Sibanye-Stillwater behält sich das Recht vor, die Platzierung nicht fortzusetzen oder die Bedingungen der Platzierung in irgendeiner Weise zu ändern.
Die nach der Platzierung auszugebenden Platzierungsaktien werden nicht zum Handel an einer anderen Börse als der Johannesburger Börse zugelassen.
Personen, die zur Platzierung eingeladen sind und sich dafür entscheiden, an der Platzierung teilzunehmen, indem sie ein Angebot zur Übernahme von Platzierungsaktien unterbreiten, gelten als diejenigen, die diese Bekanntmachung in ihrer Gesamtheit gelesen und verstanden haben und ein solches Angebot zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeben und die hierin enthaltenen Zusicherungen, Garantien, Anerkennungen und Verpflichtungen abgeben. Jeder dieser Platzierten sichert zu, garantiert und erkennt an, dass er eine Person ist, die berechtigt ist, die Platzierungsaktien in Übereinstimmung mit den hierin dargelegten Einschränkungen und den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften in seiner Heimatgerichtsbarkeit und in der Gerichtsbarkeit (falls unterschiedlich), in der er seinen physischen Wohnsitz hat, zu erwerben oder zu zeichnen. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, versichert, garantiert und anerkennt jeder Ort, dass er (a) nicht in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan oder einer anderen Gerichtsbarkeit ansässig ist, in der das Angebot oder der Verkauf der platzierenden Aktien an diesen Ort rechtswidrig wäre oder eine Registrierung oder andere Maßnahmen erfordern würde, und er nicht im Namen von jemandem handelt, der sich in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan oder einer anderen Gerichtsbarkeit befindet, oder physisch in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder einer anderen Gerichtsbarkeit ansässig ist, und (b) nicht ein U.S. Person (wie dieser Begriff in Regulation S nach dem Securities Act definiert ist) oder für Rechnung oder zugunsten einer US-Person (mit Ausnahme eines Händlers) kaufen.
Informationen für Vertriebspartner: Ausschließlich für die Zwecke der darin enthaltenen Product Governance Anforderungen: a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); b) Artikel 9 und 10 der delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II Product Governance Requirements") und den Ausschluss jeglicher Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller" (im Sinne der MiFID II Product Governance Requirements) anderweitig in Bezug auf diese haben könnte, wobei die Platzierungsaktien einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen wurden, das festgestellt hat, dass es sich um solche Wertpapiere handelt: (i) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien von professionellen Kunden und zugelassenen Gegenparteien, jeweils im Sinne der MiFID II, erfüllen, vereinbar sind; und (ii) für den Vertrieb über alle Vertriebskanäle, wie sie die MiFID II zulässt (das "Target Market Assessment"). Ungeachtet der Zielmarkteinschätzung sollten die Vertriebspartner beachten, dass: der Preis der platzierenden Aktien sinken kann und die Anleger ihre Investition ganz oder teilweise verlieren könnten; die platzierenden Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz; und eine Investition in die platzierenden Aktien ist nur mit Anlegern vereinbar, die keine Einkommens- oder Kapitalgarantie benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorzüge und Risiken einer solchen Investition zu bewerten und die über ausreichende Ressourcen verfügen, um die daraus resultierenden Verluste tragen zu können. Die Zielmarktbewertung lässt die Anforderungen vertraglicher, rechtlicher oder regulatorischer Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit der Platzierung unberührt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Manager ungeachtet der Zielmarkteinschätzung nur Investoren gewinnt, die die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien erfüllen.
Zur Vermeidung von Zweifeln stellt das Target Market Assessment keine solche dar: (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II; oder (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Platzierungsaktien zu investieren, sie zu kaufen oder andere Maßnahmen in Bezug auf die Platzierungsaktien zu ergreifen.
Jeder Vertriebspartner ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Platzierungsaktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.
UNGEACHTET DES VORSTEHENDEN FINDET NIRGENDWO EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT DER PLATZIERENDEN AKTIEN DURCH EINE PERSON STATT, UND DIE GESELLSCHAFT HAT EIN SOLCHES ANGEBOT IN BEZUG AUF DIE PLATZIERENDEN AKTIEN NICHT GENEHMIGT ODER ZUGESTIMMT.