Apollo Minerals: Verwaltungsgericht Toulouse beschließt Aufhebung der Couflens-Genehmigung - Der französische Staat wird gegen Urteil Berufung einlegen
- Der französische Staat wird gegen die Entscheidung Berufung einlegen, da er der festen Überzeugung ist, dass die Couflens-Genehmigung ursprünglich im Einklang mit dem Bergbaugesetz erteilt wurde.
- Der französische Staat hat eine öffentliche Stellungnahme abgegeben (die dieser Mitteilung beiliegt), in der er die Couflens-Genehmigung verteidigt und die Wichtigkeit des Projekts sowohl für die Region Ariège als auch für die Versorgungssicherheit mit Wolfram unterstreicht.
- Das Unternehmen wird seine Position mit allen Mitteln verteidigen und unverzüglich prüfen, welche Optionen im Hinblick auf den nachteiligen Gerichtsbeschluss möglich sind.
4. Juli 2019 - Apollo Minerals Ltd. (Apollo Minerals oder Unternehmen) berichtet, dass das Verwaltungsgericht Toulouse entschieden hat, die Explorationslizenz für Couflens in Frankreich (Couflens-Genehmigung), die einer französischen Tochterfirma des Unternehmens im Jahr 2016 gewährt wurde, aufzuheben. Die Couflens-Genehmigung beinhaltet auch die historische Wolframmine Salau.
Das Gerichtsurteil erging nach einer gerichtlichen Anhörung im Juni (siehe ASX-Mitteilung vom 11. Juni 2019) und sämtliche Aktivitäten vor Ort müssen unverzüglich gestoppt werden.
Die Klage wurde bei Gericht von einer Gruppe der Oppositionsparteien gegen den französischen Staat (konkret gegen das für den Bergbausektor zuständige Wirtschafts- und Finanzministerium) eingebracht. Nachdem sich die Klage gegen den französischen Staat richtete, war das Unternehmen lediglich eine beteiligte Partei und nicht direkt in das Verfahren eingebunden; das Unternehmen brachte jedoch unterstützende Argumente zur Verteidigung des französischen Staates vor.
Das Unternehmen ist extrem enttäuscht, dass das Gericht zu dieser Entscheidung gekommen ist, obwohl überzeugende Beweise zugunsten der Aufrechterhaltung der Couflens-Genehmigung vom Leiter der Bergbauabteilung des französischen Staates während der gerichtlichen Anhörung vorgebracht wurden. Die Gerichte haben bestimmte Vorschriften des Bergbaugesetzes in einer Weise gedeutet, die der herkömmlichen Anwendung des Bergbaugesetzes durch die Bergbauabteilung widerspricht.
Der französische Staat hat bestätigt, dass er gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berufung einlegen wird und auch einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung des Urteils stellen wird. Für den Fall, dass dem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung des Urteils stattgegeben wird, könnten die Arbeiten in der Mine während des Berufungsverfahrens fortgesetzt werden.
Laut der beiliegenden Stellungnahme des französischen Staates vor der Presse (siehe die Seiten 3 und 4 dieser Mitteilung) wird innerhalb von zwei Monaten beim Verwaltungsgericht Bordeaux Berufung eingelegt.
Der französische Staat hat erklärt, dass angesichts der Wichtigkeit dieses Projekts für die Lebensbedingungen im Salat-Tal in der Region Ariège und für die Versorgungssicherheit mit Wolfram auch eine Aussetzung der Vollstreckung des Urteils betreffend die Aufhebung der Genehmigung beantragt wird.
Der französische Staat führte weiter aus, dass der Nachweis erbracht werden wird, dass Variscan Mines [die französische Tochterfirma von Apollo Minerals] zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung finanziell in der Lage war, die Forschungsarbeiten durchzuführen und ihren Verpflichtungen zum Schutze der Umwelt und der Gesundheit der Arbeiter während der Explorationsaktivitäten gemäß Artikel L. 122-2 des Bergbaugesetzes nachzukommen.
Seit der Gewährung der Couflens-Genehmigung hat Apollo Minerals ein Team aus hochqualifizierten französischen Betriebsexperten zusammengestellt, wichtige technische Fortschritte erzielt, die eindeutig auf das enorme Explorationspotenzial des Projektgebiets hinweisen, sowie die ober- und untertägige Infrastruktur im Bergbaubetrieb Salau erheblich erweitert.
Aufgrund seiner Bemühungen, die regionale Wirtschaft zu beleben, Arbeitsplätze in der Region zu schaffen und offen und transparent mit allen Interessengruppen zu kommunizieren, kann das Unternehmen auch bei der lokalen Bevölkerung auf breite Unterstützung bei der Projekterschließung zählen. Eine Kooperationsvereinbarung in Zusammenhang mit der Couflens-Genehmigung wurde vom formellen Verwaltungsorgan, das 94 Kommunen vertritt, bei dessen Generalversammlung vor zwei Wochen bewilligt und damit ein solider Rahmen für die Unterstützung des Projekts geschaffen.
Das Unternehmen wird seine Position mit allen Mitteln verteidigen und unverzüglich prüfen, welche Optionen im Hinblick auf den nachteiligen Gerichtsbeschluss möglich sind.
Die Unternehmensführung ist mit Vertretern des französischen Staates zusammengetroffen, um die nächsten geeigneten Schritte zur Verteidigung der Unternehmensposition festzulegen.
Das Unternehmen wird die Marktteilnehmer über alle wesentlichen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Nähere Informationen erhalten Sie über:
Hugo Schumann
Tel: +44 207 478 3900
Robert Behets
Tel: +61 8 9322 6322
E-Mail: info@apollominerals.com
Zur Ansicht der vollständigen Originalmeldung in englischer Sprache folgen Sie bitte dem Link: https://www.asx.com.au/asxpdf/20190704/pdf/446cqsqfmvl980.pdf
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