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Sibanye-Stillwater: Mitteilung im Sinne von § 45 Abs. 5 des Companies Act 71 von 2008

10.07.2019  |  IRW-Press
Johannesburg, 10. Juli 2019 - Im Sinne der Bestimmungen des § 45 Abs. 5 des Companies Act 71 von 2008 (das "Companies Act") und gemäß dem Sonderbeschluss der Hauptversammlung der Gruppe vom 28. Mai 2019, der den Verwaltungsrat ("der Board") ermächtigt, verbundenen Unternehmen und Personen direkte oder indirekte finanzielle Unterstützung zu gewähren, Hiermit teilt die Gruppe mit, dass der Verwaltungsrat Beschlüsse gefasst hat, um die Verpflichtungen anderer Unternehmen der Gruppe (einschließlich Tochtergesellschaften) im Zusammenhang mit Kreditfazilitäten der Gruppe zu garantieren und einer indirekten hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Gruppe, nämlich Western Platinum Limited, finanzielle Unterstützung zu gewähren, indem er der Gesellschaft Darlehensfinanzierungen gewährt. Diese Garantien und Kreditfinanzierungen stellen eine direkte und/oder indirekte finanzielle Unterstützung im Sinne der Bestimmungen des § 45 Abs. 2 AktG dar.

Die Mitteilung folgt dem Abschluss der Fusion von Lonmin Plc ("Lonmin"), und im Rahmen der üblichen administrativen Geschäftspraktiken werden bestimmte Lonmin-Tochtergesellschaften der Revolving Credit Facility von Sibanye-Stillwater in Höhe von 600 Mio. USD ("USD RCF") und der Revolving Credit Facility in Höhe von 6 Mrd. Rand ("ZAR RCF") als Kreditnehmer beitreten. Dies erfordert den Beitritt der jeweiligen Tochtergesellschaft zum USD RCF, zum ZAR RCF und zu den 700 Mio. USD High Yield Bonds ("Bonds") (zusammen "die Fazilitäten") als Garanten, so dass der Konzern die Verpflichtungen dieser Tochtergesellschaften aus den Fazilitäten garantiert. Darüber hinaus hat die Gruppe konzerninterne Kreditfinanzierungen in Höhe von 1 Milliarde ZAR für Lonmin-Tochtergesellschaften genehmigt, falls diese vor Abschluss dieser Beitritte eine Finanzierung benötigen.

Nach Prüfung aller angemessenen finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft im Sinne und gemäß den Bestimmungen des § 45 in der Fassung des § 4 AktG hat sich der Vorstand davon überzeugt:

- unmittelbar nach der Gewährung der oben genannten finanziellen Unterstützung würde die Gesellschaft den in § 4 des Gesetzes vorgesehenen Solvenz- und Liquiditätstest erfüllen.

- alle relevanten Bedingungen und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Gewährung einer solchen finanziellen Unterstützung durch die Gesellschaft, die in der Gründungsurkunde der Gesellschaft enthalten sind, erfüllt sind.

- die Bedingungen, zu denen diese finanzielle Unterstützung gewährt werden soll, sind für die Gesellschaft fair und angemessen.



Investor Relations-Kontakte:

E-Mail: ir@sibanyestillwater.com

James Wellsted
Leiter Investor Relations
+27 (0) 83 453 4014

Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa Proprietary Limited (Südafrika)

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch

Sibanye Gold Limited
Handel als Sibanye-Stillwater
Reg. 2002/031431/06
Eingetragen in der Republik Südafrika
Code teilen: SGL
ISIN - ZAE000173951
Emittentencode: SGL
("Sibanye-Stillwater", "das Unternehmen" und/oder "der Konzern")

Geschäftsadresse:
Libanon Business Park
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Libanon, Westonaria, 1780

Postanschrift:
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Fax +27 11 278 9863



ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN: Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der "safe harbour"-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle Aussagen, mit Ausnahme von Aussagen über historische Fakten, die in dieser Mitteilung enthalten sind, können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie "wird", "würde", "erwarten", "kann", "könnte", "glauben", "antizipieren", "Ziel", "schätzen" und ähnlichen Wörtern identifiziert werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich unter anderem in Bezug auf unsere zukünftigen Geschäftsaussichten, unsere Finanzpositionen, unsere Fähigkeit, den Verschuldungsgrad zu reduzieren, unsere Geschäftsstrategien, Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen und den erwarteten Nutzen und die Synergien von Transaktionen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste Urteilsvermögen unseres oberen Managements widerspiegeln. Die Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht zu sehr auf solche Aussagen zu verlassen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten eine Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten und anderer Faktoren, von denen viele schwer vorherzusagen sind und die sich im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater befinden, was dazu führen könnte, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Ergebnisse von Sibanye-Stillwater wesentlich von den historischen Ergebnissen oder von allen zukünftigen Ergebnissen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Daher sollten diese zukunftsgerichteten Aussagen vor dem Hintergrund verschiedener wichtiger Faktoren betrachtet werden, einschließlich derjenigen, die im am 29. März 2019 veröffentlichten integrierten Jahresbericht und Jahresfinanzbericht der Gruppe sowie im Jahresbericht der Gruppe auf Formular 20-F, der von Sibanye-Stillwater bei der Securities and Exchange Commission am 9. April 2019 eingereicht wurde (SEC File No. 001-35785). Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt dieser Mitteilung. Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung oder Zusage zur Aktualisierung oder Überarbeitung dieser zukunftsgerichteten Aussagen ab, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben.
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