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Apollo Minerals Ltd.: Der Quartalsbericht März 2019

31.07.2019  |  IRW-Press
Wichtigste Entwicklungen im Juni-Quartal 2019

- Das Verwaltungsgericht Toulouse beschloss die Aufhebung der Explorationslizenz für das Projekt Couflens (die Couflens-Genehmigung) aufgrund von beanstandeten Fehlern bei der Vergabe der Genehmigung durch den französischen Staat. Die Couflens-Genehmigung schließt die hochgradige Wolframmine Salau ein.

- Der französische Staat hat bekannt gegeben, dass er gegen das Urteil unverzüglich Berufung einlegen wird, da er der festen Überzeugung ist, dass die Couflens-Genehmigung im Einklang mit dem französischen Bergbaugesetz gewährt wurde.

- In seiner Pressemitteilung (siehe Kopie in Anhang 1) unterstreicht der französische Staat die Wichtigkeit der Couflens-Genehmigung für die Region Ariege und die französische Versorgungssicherheit mit Wolfram.

- Das Arbeitsprogramm in der Mine Salau wurde abgeschlossen und beinhaltete die Installation der Belüftungsinfrastruktur, die Reparatur der Stützen, die Sicherung der Arbeitsbereiche für die Exploration und die Installation von Kommunikations- und Notfallanlagen.

- Die endgültigen Arbeiten im Rahmen des Programms zur Bewertung der Gesundheits- und Sicherheitsrisiken der Mine Salau wurden abgeschlossen; die Ergebnisse stehen noch aus.

- Eine Kooperationsvereinbarung in Zusammenhang mit dem Projekt Couflens wurde bei der Generalversammlung des Verwaltungsorgans der Kommunen, Communes Couserans Pyrenees, einstimmig bewilligt.

- Die bewilligte Kooperationsvereinbarung schafft einen soliden Rahmen für die Unterstützung und die Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und der lokalen Bevölkerung.


AUSBLICK

- Das Unternehmen wird den französischen Staat als eine beteiligte Partei bei seiner Berufung gegen das Urteil hinsichtlich der Aufhebung der Couflens-Genehmigung unterstützen. Die Berufung soll vor Ende August 2019 beim Verwaltungsgericht Bordeaux eingelegt werden.

- Der französische Staat wird auch einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung des Urteils stellen. Für den Fall, dass dem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung des Urteils stattgegeben wird, könnten die Arbeiten in der Mine während des Berufungsverfahrens fortgesetzt werden.


FRANZÖSISCHER STAAT LEGT BERUFUNG GEGEN DEN BESCHLUSS DES VERWALTUNGSGERICHTS TOULOUSE HINSICHTLICH DER AUFHEBUNG DER GENEHMIGUNG FÜR DAS PROJEKT COUFLENS EIN

Apollo Minerals Ltd. (Apollo Minerals oder Unternehmen) berichtet, dass das Verwaltungsgericht Toulouse im Laufe des Quartals entschieden hat, die Explorationslizenz für Couflens in Frankreich (die Couflens-Genehmigung), die einer französischen Tochterfirma des Unternehmens im Jahr 2016 gewährt wurde, aufzuheben. Die Couflens-Genehmigung beinhaltet auch die historische Wolframmine Salau.

Das Gerichtsurteil erging nach einer gerichtlichen Anhörung im Juni (siehe ASX-Mitteilung vom 11. Juni 2019) und sämtliche Aktivitäten vor Ort mussten unverzüglich gestoppt werden.

Die Klage wurde bei Gericht von einer Gruppe der Oppositionsparteien gegen den französischen Staat (konkret gegen das für den Bergbausektor zuständige Wirtschafts- und Finanzministerium) eingebracht. Nachdem sich die Klage gegen den französischen Staat richtete, war das Unternehmen lediglich eine beteiligte Partei und nicht direkt in das Verfahren eingebunden; das Unternehmen brachte jedoch unterstützende Argumente zur Verteidigung des französischen Staates vor.

Das Unternehmen ist extrem enttäuscht, dass das Gericht zu dieser Entscheidung gekommen ist, obwohl überzeugende Beweise zugunsten der Aufrechterhaltung der Couflens-Genehmigung vom Leiter der Bergbauabteilung des französischen Staates während der gerichtlichen Anhörung vorgebracht wurden. Die Gerichte haben bestimmte Vorschriften des Bergbaugesetzes in einer Weise gedeutet, die der herkömmlichen Anwendung des Bergbaugesetzes durch die Bergbauabteilung widerspricht.

Der französische Staat hat bestätigt, dass er gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berufung einlegen wird und auch einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung des Urteils stellen wird. Für den Fall, dass dem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung des Urteils stattgegeben wird, könnten die Arbeiten in der Mine während des Berufungsverfahrens fortgesetzt werden.

Die Berufung wird vor Ende August 2019 beim Verwaltungsgericht Bordeaux eingelegt.

Der französische Staat erklärte in seiner Pressemeldung im Anschluss an das Gerichtsurteil, dass angesichts der Wichtigkeit dieses Projekts für die Lebensbedingungen im Salat-Tal in der Region Ariège und für die Versorgungssicherheit mit Wolfram auch eine Aussetzung der Vollstreckung des Urteils betreffend die Aufhebung der Genehmigung beantragt wird.

Der französische Staat führte weiter aus, dass der Nachweis erbracht werden wird, dass Variscan Mines [die französische Tochterfirma von Apollo Minerals] zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung finanziell in der Lage war, die Forschungsarbeiten durchzuführen und ihren Verpflichtungen zum Schutze der Umwelt und der Gesundheit der Arbeiter während der Explorationsaktivitäten gemäß Artikel L. 122-2 des Bergbaugesetzes nachzukommen.

Seit der Gewährung der Couflens-Genehmigung hat Apollo Minerals ein Team aus hochqualifizierten französischen Betriebsexperten zusammengestellt, wichtige technische Fortschritte erzielt, die eindeutig auf das enorme Explorationspotenzial des Projektgebiets hinweisen, sowie die ober- und untertägige Infrastruktur im Bergbaubetrieb Salau erheblich erweitert.

Das Unternehmen wird seine Position mit allen Mitteln verteidigen und unverzüglich prüfen, welche Optionen im Hinblick auf den nachteiligen Gerichtsbeschluss möglich sind. Als beteiligte Partei wird das Unternehmen den französischen Staat bei der Vorbereitung seiner Berufung unterstützen.

Das Unternehmen wird die Marktteilnehmer über alle wesentlichen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.


KOOPERATIONSVEREINBARUNG VOM VERWALTUNGSORGAN DER KOMMUNEN BEWILLIGT

Das Unternehmen hat durch seine Bemühungen, die lokale Wirtschaft zu stimulieren, lokale Arbeitsplätze zu schaffen sowie offen und transparent mit allen lokalen Interessensvertretern zu kommunizieren, eine starke Unterstützung bei der lokalen Bevölkerung für die Erschließung des Projekts gewonnen.

In Bezug auf das Projekt Couflens wurde bei der Generalversammlung des formellen Verwaltungsorgans, das 94 lokale Kommunen vertritt, eine Kooperationsvereinbarung (die Vereinbarung) bewilligt.

Die Vereinbarung wurde zwischen dem Unternehmen und der Communauté des Communes Couserans Pyrénées (die CCCP), die als Vertreter der lokalen Kommunen der Region und ihrer 30.000 Bewohner auftritt, ausgehandelt.

Die Vereinbarung schafft einen soliden Rahmen für die Unterstützung des Projekts. Gemäß den Bedingungen der Vereinbarung hat sich das Unternehmen verpflichtet, der CCCP die Ergebnisse seiner Arbeitsprogramme, die Pläne für zukünftige Arbeitsprogramme sowie die bisherigen und geplanten Finanzinvestitionen des Projekts vorzulegen.

Das Unternehmen veranstaltete eine Besichtigung der Wolframmine Mittersill in Österreich für wichtige Mitglieder der CCCP, um den positiven Einfluss, den eine verantwortungsvoll geführte Mine auf die lokalen Gemeinden und die lokale Wirtschaft nehmen kann, zu demonstrieren.


ABSCHLUSS DER ARBEITSPROGRAMME ZUR INSTALLATION VON BELÜFTUNGSSYSTEM

Während des Quartals wurde ein Arbeitsprogramm zur erneuten Installation des Minenequipments bei Salau abgeschlossen.

Die Minenumgebung profitiert von hervorragenden natürlichen Belüftungsströmen aus den offenen oberen Ebenen der Mine. Infolgedessen sind die erforderlichen Belüftungsverbesserungen zur Unterstützung der Explorationsarbeiten minimal und umfassen die Installation eines Ventilators auf der Ebene 1430, zweier Lüftungstüren und zweier Erdwalle.

Zusätzlich zu den Belüftungsarbeiten reparierte das Unternehmen die Grubenstützen, sicherte die Arbeitsbereiche für die Exploration und installierte Kommunikations- und Notfallanlagen im Inneren der Mine.

Bei der Durchführung des Programms wurde auf lokale Auftragnehmer zurückgegriffen und Waren und Dienstleistungen wurden vor Ort bezogen, um die Investitionsbereitschaft des Unternehmens in der Region zu untermauern.

Die Arbeiten wurden innerhalb des erwarteten Zeitrahmens abgeschlossen; im Anschluss wurde eine endgültige Studie der Bewertungen der Gesundheits- und Sicherheitsrisiken durchgeführt, um zu beurteilen, ob asbestartige Mineralien vorliegen.


FORTSCHRITT DER UMWELTSTUDIEN IM PROJEKT AURENERE IN SPANIEN

Das Projekt Aurenere ist Gegenstand eines Antrags auf Erteilung einer Untersuchungsgenehmigung für eine Fläche von 27,5 Quadratkilometern entlang des Streichens von und neben dem unternehmenseigenen Projekt Couflens.

Das Projekt Aurenere beherbergt eine Erweiterung des äußerst vielversprechenden Wolfram- und Goldkorridors, der in Ost-West-Richtung durch das Projekt Couflens und in das Projektgebiet Aurenere verläuft.

Das Unternehmen hat im Zuge seines Antrags auf eine Untersuchungsgenehmigung ein erstes Bohrprogramm im Projekt Aurenere geplant.

Das Bohrprogramm beinhaltet sechs Diamantbohrlöcher, die darauf ausgelegt sind, einen Ausbiss von pyrrhotinreichen Skarnen über etwa 100 m2 zu erproben. Gesteinsproben lieferten hier hohe Gold- (bis zu 33,90 g/t) und Wolframwerte (bis zu 5,49 % WO3).

Der Antrag auf eine Untersuchungsgenehmigung für Aurenere erforderte die Einreichung von Arbeitsprogrammen für einen Zeitraum von einem bzw. drei Jahren sowie die Vorlage einer vereinfachten Umweltverträglichkeitsprüfung und eines Sanierungsprogramms bei den spanischen Behörden.

Das Ministerium für Raumordnung und Nachhaltigkeit forderte das Unternehmen daraufhin auf, eine reguläre Umweltverträglichkeitsprüfung einzureichen. Das Unternehmen arbeitet derzeit mit Umweltberatern zusammen, um die reguläre Umweltverträglichkeitsprüfung abzuschließen.


ERKLÄRUNG DER SACHVERSTÄNDIGEN

Die Informationen in dieser Pressemitteilung, die sich auf die Explorationsergebnisse aus dem Projekt Couflens in Frankreich und dem Projekt Aurenere in Spanien beziehen, stammen von den ASX-Pressemitteilungen des Unternehmens vom 29. November 2017, 5. Februar 2019 und 27. März 2018, die unter www.apollominerals.com abgerufen werden können. Die in den ursprünglichen Pressemeldungen enthaltenen Informationen in Bezug auf Explorationsergebnisse basieren auf - und repräsentieren - Datenmaterial, das von Herrn Robert Behets, einem Fellow des Australian Institute of Mining and Metallurgy und einem Mitglied des Australian Institute of Geoscientists, in seiner Eigenschaft als Sachverständiger zusammengestellt wurde. Herr Behets ist Inhaber von Stammaktien und Optionen des Unternehmens und sitzt im Board of Directors von Apollo Minerals Ltd.. Herr Behets hat ausreichende Erfahrung, wie sie für die Art der hier dargestellten Mineralisierung bzw. Lagerstätte und auch für die von ihm durchgeführten Tätigkeiten wesentlich ist. Er hat somit die entsprechenden Qualifikationen, die ihn zum Sachverständigen gemäß den einschlägigen australischen Richtlinien der Berichterstattung (Australasian Code for Reporting of Exploration Results, Mineral Resources and Ore Reserves, Ausgabe 2012) befähigen. Das Unternehmen bestätigt, dass es sich nicht neuer Informationen oder Daten bewusst ist, die wesentliche Auswirkungen auf die in den Originalmeldungen enthaltenen Informationen haben. Des Weiteren bestätigt das Unternehmen, dass die Form und der Kontext, in denen die relevanten Befunde des zuständigen Sachverständigen präsentiert werden, nicht wesentlich von den ursprünglichen Pressemitteilungen abgeändert wurden.



Weitere Informationen erhalten Sie über:

Hugo Schumann
Tel: +44 207 478 3900
Robert Behets
Tel: +61 8 9322 6322
E-Mail: info@apollominerals.com



Die Informationen in dieser Pressemitteilung, die sich auf historische Explorationsergebnisse beziehen, stammen von der ASX-Pressemitteilung des Unternehmens vom 4. Februar 2019, die unter www.apollominerals.com abgerufen werden kann. Die in den ursprünglichen Pressemeldungen enthaltenen Informationen in Bezug auf die historischen Explorationsergebnisse basieren auf - und repräsentieren - Datenmaterial, das von Herrn Andrew Boyd von Cairn Consulting Limited, einem Mitglied des Australian Institute of Geoscientists, in seiner Eigenschaft als Sachverständiger zusammengestellt wurde. Herr Boyd ist Inhaber von Stammaktien, Optionen und Performance-Bezugsrechten des Unternehmens und ist ein wichtiger Berater von Apollo Minerals Ltd. Herr Boyd hat ausreichende Erfahrung, wie sie für die Art der hier dargestellten Mineralisierung bzw. Lagerstätte und auch für die von ihm durchgeführten Tätigkeiten wesentlich ist. Er hat somit die entsprechenden Qualifikationen, die ihn zum Sachverständigen gemäß den einschlägigen australischen Richtlinien der Berichterstattung (Australasian Code for Reporting of Exploration Results, Mineral Resources and Ore Reserves, Ausgabe 2012) befähigen. Herr Boyd stimmt zu, dass die vorgelegten Informationen in der hier präsentierten Form und in diesem Zusammenhang in der vorliegenden Meldung veröffentlicht werden.

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN: Aussagen über die Pläne bezüglich der Projekte von Apollo Minerals sind zukunftsgerichtete Aussagen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Pläne des Unternehmens für die Erschließung seiner Projekte wie aktuell erwartet verlaufen werden. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den Erwartungen und Annahmen des Unternehmens im Hinblick auf zukünftige Ereignisse. Zukunftsgerichtete Aussagen sind notwendigerweise Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren unterworfen, von denen viele außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen und die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von diesen Aussagen abweichen. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen nachträglich zu aktualisieren oder zu ändern, um Umständen oder Ereignissen, die nach dem Zeitpunkt dieser Mitteilung eintreten, Rechnung zu tragen.

Die gesamte Original-Pressemitteilung in englischer Sprache können Sie über diesen Link abrufen: https://www.asx.com.au/asxpdf/20190731/pdf/44719l4zl36gkt.pdf

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au oder auf der Firmenwebsite!

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