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Sonoro Metals Corp. schließt Privatplatzierung in Höhe von 750.060 Dollar

02.08.2019  |  DGAP
2. August 2019 - Sonoro Metals Corp. (TSXV: SMO; OTCQB: SMOFF; FRA: 23SP) ("Sonoro" oder das "Unternehmen") gibt bekannt, dass das Unternehmen eine am 17. Juni 2019 angekündigte nicht brokergeführte Privatplatzierung von 4.167.000 Einheiten (die "Einheiten") zu einem Preis von 0,18 Dollar pro Einheit für Bruttoerlöse in Höhe von 750.060 Dollar (die "Finanzierung") geschlossen hat. Jede Einheit setzt sich aus einer Stammaktie und einem halben Aktienbezugsschein zusammen (jeder ganze Aktienbezugsschein, ein "Aktienbezugsschein"). Jeder Aktienbezugsschein berechtigt seinen Inhaber zum Erwerb einer Stammaktie der Sonoro (eine "Aktie") zu einem Ausübungspreis von 0,27 Dollar je Aktie. Die Aktienbezugsscheine verfallen nach einem Jahr.

In Verbindung mit der Finanzierung schloss Sonoro drei Maklerprovisionsabkommen mit unabhängigen Maklerfirmen. Haywood Securities Inc. ("Haywood") erhielt 94.452 Einheiten (entsprechend 7% der gesamten Einheitenzeichnungen die Sonoro von durch Haywood vorgestellte Zeichner erhielt) und 94.452 nicht übertragbare Makler-Aktienbezugsscheine ("Makler-Aktienbezugsscheine"). Echelon Wealth Partners ("Echelon") erhielt 5.600 Einheiten (entsprechend 7% der gesamten Einheitenzeichnungen die Sonoro von durch Echelon vorgestellte Zeichner erhielt) und 5.600 nicht übertragbare Makler-Aktienbezugsscheine ("Makler-Aktienbezugsscheine"). PI Financial Corp. ("PI") erhielt 14.385 Einheiten (entsprechend 7% der gesamten Einheitenzeichnungen die Sonoro von durch PI vorgestellte Zeichner erhielt) und 14.385 nicht übertragbare Makler-Aktienbezugsscheine ("Makler-Aktienbezugsscheine"). (Haywood, Echelon und PI gemeinsam die Makler) Jeder Makler-Aktienbezugsschein berechtigt den Makler zum Erwerb einer Stammaktie zu einem Ausübungspreis von 0,27 Dollar. Die Makler-Aktienbezugsscheine verfallen nach einem Jahr.

Alle in Verbindung mit der Finanzierung ausgegebenen Wertpapiere werden einer Haltefrist unterliegen, die am 2. Dezember 2019 endet. Sonoro hat jetzt 39.194.317 Stammaktien ausgegeben und ausstehend.

Gemäß Multilateral Instrument 61-101 - Protection of Minority Security Holders in Special Transactions ("MI 61-101", Schutz der Minderheitsaktionäre), das durch einen Verweis auf die Richtlinien der TSX Venture Exchange laut Richtlinie 5.9 integriert wird, ist die oben beschriebene Finanzierung eine "Transaktion zwischen nahe stehenden Parteien", da bestimmte Directors und Officers von Sonoro (die "nahe stehenden Parteien") Zeichner von ungefähr 13,5% der Finanzierung sind. Sonoro stützt sich auf die formelle Ausnahmeregelung in Sektion 5.5(a) von MI 61-101 und auf Befreiung von der Genehmigung der Minderheitsaktionäre gemäß Sektion 5.7(a) in MI 61-101. Diese Ausnahmeregelungen stehen Sonoro zur Verfügung, da zum Vereinbarungszeitpunkt der Transaktion weder der faire Marktwert des Transaktionsgegenstands noch der faire Marktwert der Gegenleistung, insoweit es die beteiligten Parteien betrifft, 25 % von Sonoros Marktkapitalisierung übersteigt. Da dies eine Transaktion zwischen nahe stehenden Parteien ist, werden die vorhergehenden zusätzlichen Offenlegungen angegeben, wie von Sektion 5.2 des MI 61-101 vorgeschrieben.

Die Finanzierung unterliegt der Genehmigung der TSX Venture Exchange.


Über Sonoro Metals Corp.

Sonoro Metals Corp. ist ein börsennotiertes Explorations- und Entwicklungsunternehmen mit einem Portfolio von sich in der Explorationsphase befindlichen Edelmetallliegenschaften im mexikanischen Bundesstaat Sonora. Die sehr erfahrenen Betriebs- und Managementteams können Erfolge bei der Entdeckung und Entwicklung von Rohstofflagerstätten vorweisen.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Sonoro Metals Corp.
Kenneth MacLeod, President u. CEO
Bill Campbell, Corporate Communications
Tel. +1-604-565 5609
bill@sonorometals.com

Im deutschsprachigen Raum: AXINO GmbH
Fleischmannstraße 15, 73728 Esslingen am Neckar
Tel. +49-711-82 09 72 11, Fax +49-711-82 09 72 15
office@axino.de, www.axino.de



Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.

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