Sibanye-Stillwater refinanziert erfolgreich seine Rand-Revolving-Kreditlinie
"Wir freuen uns über die anhaltende Unterstützung unserer Kreditgeber. Die neue ZAR RCF erfüllt die Anforderungen der Gruppe zufriedenstellend und beinhaltet die Möglichkeit, den Tenor der letzten drei Jahre potenziell zu verlängern, sowie die Option, die neue ZAR RCF durch die Akkordeonoption zu erweitern und damit zusätzliche Finanzierungsflexibilität für die Gruppe zu schaffen", sagte Sibanye-Stillwater Chief Financial Officer, Charl Keyter.
Die wichtigsten Bestimmungen der neuen ZAR RCF, die mit einem Konsortium lokaler und internationaler Banken unter der Führung der Absa Bank Limited (über ihre Sparte Corporate and Investment Banking) und der Nedbank Limited (über ihre Sparte Nedbank Corporate and Investment Banking) abgeschlossen wurde, lauten wie folgt:
- Erster Kreditbetrag von 5,5 Mrd. R5
- Eine Akkordeon-Option für Sibanye-Stillwater, um die Anlagengröße vorbehaltlich der Zustimmung des Kreditgebers um weitere 2 Milliarden Rand auf 7,5 Milliarden Rand zu erhöhen.
- Die Laufzeit der neuen ZAR RCF beträgt drei Jahre, mit der Option, den Tenor um zwei weitere einjährige Verlängerungen zu verlängern, sofern die Kreditgeber zustimmen.
- Der Zinssatz ist gestaffelt zwischen dem Johannesburg Interbank Average Rate (JIBAR) plus 2,40% und dem JIBAR plus 2,60% in Abhängigkeit vom Verschuldungsgrad.
- Kreditnehmer und Bürgen sind diejenigen unter der bestehenden ZAR RCF, die das Unternehmen (Sibanye Gold Limited), Stillwater Mining Company Limited, Sibanye Rustenburg Platinum Mines (Pty) Ltd, Kroondal operations (Pty) Ltd und Western Platinum Ltd sind.
45 Abs. 5 des Aktiengesetzes
Es wird darauf hingewiesen, dass im Sinne der Bestimmungen des § 45 Abs. 5 AktG 71 von 2008 (das "Aktiengesetz") und aufgrund des Sonderbeschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Mai 2019 (die "Hauptversammlung"), Der Aufsichtsrat der Gesellschaft (der "Aufsichtsrat") hat einen Beschluss gefasst, um die Verschuldung anderer Mitglieder der Gruppe im Rahmen des Kreditvertrags zu garantieren, der eine direkte und/oder indirekte finanzielle Unterstützung von verbundenen und miteinander verbundenen Unternehmen und Körperschaften der Gesellschaft im Sinne von § 45 Abs. 2 des Aktiengesetzes darstellt.
Nach Prüfung aller angemessenen finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft im Sinne und gemäß den Bestimmungen des § 45 in der Fassung des § 4 AktG hat sich der Vorstand davon überzeugt:
- unmittelbar nach der Gewährung der oben genannten finanziellen Unterstützung würde die Gesellschaft den in § 4 des Aktiengesetzes vorgesehenen Solvenz- und Liquiditätstest erfüllen.
- alle relevanten Bedingungen und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Gewährung einer solchen finanziellen Unterstützung durch die Gesellschaft, die in der Gründungsurkunde der Gesellschaft enthalten sind, erfüllt sind.
- die Bedingungen, zu denen diese finanzielle Unterstützung gewährt werden soll, sind für die Gesellschaft fair und angemessen.
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E-Mail: ir@sibanyestillwater.com
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+27 (0) 83 453 4014
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