Richmond Minerals unterzeichnet endgültigen Kaufvertrag für Polymetall-Mine Oberzeiring und kündigt nicht vermittelte Privatplatzierung an
Wie vom Landeshauptmann der Steiermark im Mitteilungsblatt der Steirischen Volkspartei zur 750-Jahr-Feier von Oberzeiring beschrieben (2018), war die Mine historisch einer der größten Silberproduzenten in den europäischen Ostalpen. Dort wurden vor allem Silber und Blei abgebaut, aber es sollen auch Erzvorkommen mit hohem Gehalt an Gold, Kupfer, Zink, Eisensulfiden (Pyrit, Markasit) sowie Eisencarbonaten (Siderit, Ankerit) und Baryt abgebaut worden sein (in den 1950er-Jahren). Die Stadt war historisch eine florierende und sehr aktive und bedeutsame Produktionsstätte für diese Metalle bzw. Mineralien. Sie war im Besitz aller Rechte einer Bergstadt und Sitz des Berggerichtes und hatte ein besonderes Münzrecht zum Prägen des silbernen „Zeyringer Pfennigs". Mit einem Teil der hohen Abbaugewinne wurden von den Habsburger Kaisern in der österreichischen Hauptstadt Wien zahlreiche Bauten errichtet und Oberzeiring erhielt den Ehrennamen „Mutter von Wien". Kaiser Maximilian I. ließ das Schloss Hahnfelden direkt am Stadtrand von Oberzeiring erbauen, in dem er sogar um 1506 drei Monate lang gewohnt haben soll, um die Entwässerung und Reaktivierung der Gold- und Silberminen selbst beaufsichtigen zu können.
Geologisch gehören die polymetallischen Lagerstätten innerhalb des Schurfgebiets der Mine zum „Austroalpinen Kristallinkomplex". Diese Decke entstand im Zuge der Alpidischen Orogenese und erstreckt sich von Graz (Hauptstadt der Steiermark) mehrere Hundert Kilometer in westliche Richtung. Die wichtigsten Lithologien sind Orthogneis, Paragneis, Glimmerschiefer und Amphibolit. Das Alter dieser Gesteine reicht vom frühen bis späten Paläozoikum. Strukturell liegen zwei aufeinander stoßende, von NNW nach NO und SSO nach SO verlaufende tiefreichende tektonische Hauptplatten in der Region des Pöls-Lavanttal-Störungssystems vor. Die Lavanttal-Störung weist in etwa die gleiche Streichungsrichtung wie die Pölstal-Störung auf und befindet sich ca. 25-30 km weiter westlich. Die Länge beider Störungen entlang der Streichungszone beträgt zwischen 100 und 150 km, und beide waren maßgeblich an der Bildung von Erzlagerstätten in Oberzeiring beteiligt. Diese strukturellen Gegebenheiten begünstigen die metasomatische und hydrothermale Einlagerung metallhaltiger Lösungen in lokales Wirtsgestein aus massivem Marmor.
In den 1960er-Jahren hat die Technische Universität Wien Materialproben der Minengänge im gesamten historischen Grubengebäude genommen. Mit Bleiglanz mineralisierte Materialproben aus den Minengängen des Grubengebäudes im Westfeld ergaben einen Silbergehalt zwischen 850 und 1.250 g/t. Mit Bleiglanz mineralisierte Materialproben aus den Minengängen des Grubengebäudes im mittleren Feld ergaben einen Silbergehalt zwischen 832 und 956 g/t und einen Goldgehalt von 5 g/t. In Zusammenhang mit dem Barytabbau in der Mine in den 1950er-Jahren ergab eine Probe des Grubengebäudes im Ostfeld einen Goldgehalt von 114 g/t und einen Silbergehalt von 1.106 g/t. Eine Markasitprobe aus „Klingerbau/Gamsbergzeche" ergab einen Goldgehalt von 80 g/t (Analyse des Affineurs ÖGUSSA aus dem Jahr 1963).
Es wird geschätzt, dass sich die verschiedenen Stollensysteme innerhalb des Grubengebäudes auf mehr als 25 km erstrecken (Abbaugebiete Westfeld, mittleres Feld, Nordostfeld und Zeiring). Damals war eine Grenze durch den lokalen Grundwasserspiegel gesteckt, weshalb diese Stollensysteme nur auf eine vertikale Tiefe von maximal 100 m gegraben wurden. Ein Wassereinbruch im Grubengebäude Anfang der 1360er-Jahre hat dazu geführt, dass der Bergbau eingestellt wurde. In jedem Jahrhundert danach erfolgten intensive, aber mangels geeigneter Technologie vergebliche Pumpversuche, das Wasser aus dem Berg zu bringen. Aus diesem Grund gab es in der Mine zu keiner Zeit Versuche der Exploration von Erzlagerstätten unterhalb einer vertikalen Tiefe von 100 m.
Außerhalb des Grubengebäudes befinden sich mehr als einhundert lokale artisanale Gold- und Silberminen innerhalb des Schurfgebiets über eine Streichlänge von mehr als 5 km. Laut Berichten weist die Produktion in diesen Kleinstminen einen hohen Gehalt an Au-Ag-Sb-Cu-Zn-Pb-Fe-Baryt und der seltenen Elemente Ge-Ga und In auf. Bei vielen der artisanalen Grubengebäude im südlichen Teil des Schurfgebiets der Mine scheinen starke Anomalien vorzuliegen, die mittels geophysikalischer Messmethoden (Geomagnetik, Induzierte Polarisation) festgestellt wurden (Messungen zwischen 2004 und 2005 von Silbermine beauftragt und durchgeführt).
Bestätigungsproben des Nebengesteins der Mine, die in Zusammenhang mit der Erstellung eines technischen Berichts gemäß den Offenlegungsstandards von National Instrument 43-101 („NI 43-101") genommen wurden, ergaben folgende Werte: 12 g/t bis 384 g/t Silber, 0,005 g/t bis 6,4 g/t Gold, 5,5 g/t bis 988 g/t Barium, 7,1 kg/t bis 49,8 kg/t Mangan und 268 g/t bis 3.400 g/t Blei. Die Proben wurden von Agat Laboratories („Agat") aus Mississauga (Ontario) analysiert. Agat steht in keiner Beziehung zu Richmond und ist nach dem Laborstandard ISO 9001:2015 zertifiziert. Proben der Mine wurden mit Säureaufschluss mit ICP-OES-Abschluss oder Brandprobe bzw. Natriumperoxidfusion mit ICP-OES/ICP – MS-Abschluss analysiert. Agat betreibt ein Programm für interne QS/QK-Prüfungen inklusive Analyse und statistischer Prüfung von Probenwiederholungen und Methodenblindwerten. Der abschließende technische Bericht nach NI 43-101 des Autors Vadim Galkine (PhD) wird mit Abschluss der Transaktion eingereicht und als Download im SEDAR-Profil des Unternehmens auf www.sedar.com sowie auf der Website des Unternehmens zur Verfügung gestellt.
Die Gegend als Ganzes wurde noch niemals mit modernen Explorationsmethoden oder irgendwelchen umfassenden Diamantbohrprogrammen erschlossen. Richmond will im Frühjahr 2020 mit einem Explorationsprogramm beginnen. Das Programm wird strukturelle und geochemische Analysen und geophysikalische Messungen beinhalten, danach soll in Zielgebieten nach Diamanten gebohrt werden.
Vertragsbedingungen der Transaktion
Die Vereinbarung sieht vor, dass das Unternehmen vierzig Millionen Stammaktien (die „Vergütungsaktien") des Grundkapitals des Unternehmens als Gegenleistung für den Verkauf und die Übertragung der Schurfrechte der Mine an eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Richmond mit Abschluss der Transaktion an Silbermine ausgibt. Die in Zusammenhang mit der Transaktion auszugebenden Vergütungsaktien unterliegen einer Haltefrist von vier Monaten und einem Tag entsprechend geltendem Wertpapierrecht. Darüber hinaus ist Silbermine berechtigt, mit Abschluss der Transaktion zwei qualifizierte Direktoren in den Vorstand von Richmond zu nominieren oder zu berufen. Bei der Transaktion handelt es sich um eine Transaktion auf rein geschäftlicher Grundlage, bei der keine Vermittlungsprovisionen anfallen.
Mit Abschluss der Transaktion ist Silbermine im Besitz von mehr als 20 % der ausgegebenen und in Umlauf befindlichen Stammaktien des Unternehmens und ist damit eine „Kontrollperson" des Unternehmens. Die Österreicherin Elizabeth Haidvogl, CEO und Alleindirektorin von Silbermine, hat mit Abschluss der Transaktion die Kontrolle und Verfügung über die Vergütungsaktien. Richmond will die schriftliche Genehmigung einer Mehrheit seiner Aktionäre einholen, um Silbermine als Kontrollperson des Unternehmens einzusetzen.
Der Abschluss der Transaktion, bei der es sich um eine wesentliche Akquisition handelt, unterliegt noch der endgültigen Genehmigung der TSX Venture Exchange am oder vor dem 18. November 2019 sowie der Erfüllung bestimmter weiterer, bei derartigen Transaktionen üblicher Abschlussbedingungen. Bei der Transaktion handelt es sich um eine Transaktion auf rein geschäftlicher Grundlage, bei der keine Vermittlungsprovisionen anfallen.
Franz Kozich, Richmonds CEO, kommentierte: „Richmond begrüßt die Übernahme dieses Explorationsprojekts in Mitteleuropa, das eine so lange Tradition des Abbaus von Silber und anderen Mineralien hat. Im vergangenen Jahrhundert war die Explorationstätigkeit aus historischen Gründen sehr eingeschränkt, unter anderem infolge von Krieg und nachfolgendem Geldmangel des Staates und schwierigen Konditionen am Kapitalmarkt."
Die Privatplatzierung
In Zusammenhang mit der Transaktion beabsichtigt Richmond eine nicht vermittelte Privatplatzierung mit Ausgabe von bis zu 8.000.000 Unternehmensanteilen (jeweils ein „Anteil") zum Preis von 0,05 CAD je Anteil mit einem geplanten Gesamterlös von 400.000 CAD (die „Offerte"). Jeder Anteil beinhaltet eine Stammaktie (jeweils eine „Stammaktie") sowie einen Stammaktien-Bezugsrechtsschein (jeweils ein „Bezugsrechtsschein"). Jeder Bezugsrechtsschein berechtigt den Inhaber zum Erwerb einer Stammaktie zum Preis von 0,10 CAD bis 17.00 Uhr (Toronto-Zeit) am Datum, das 18 Monate nach dem Ablauf der Offerte liegt, wonach die Bezugsrechtsscheine ihre Gültigkeit verlieren.
Die gemäß der Offerte ausgegebenen und auszugebenen Wertpapiere unterliegen einer Haltefrist von vier Monaten und einem Tag. Das Unternehmen beabsichtigt den Nettoerlös der Offerte zu verwenden, um Explorations- und Entwicklungsvorhaben des Unternehmens an den Liegenschaften des Unternehmens in Ontario und Europa zu finanzieren, sowie als Arbeitskapital in Zusammenhang mit der Transaktion. Die Offerte unterliegt bestimmten Bedingungen. Dazu zählen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) der Erhalt aller notwendigen Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung der TSX Venture Exchange und zuständiger Wertpapieraufsichtsbehörden.
Die angebotenen Wertpapiere werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung oder geltenden Wertpapiergesetzen anderer Staaten registriert und dürfen ohne erfolgte Registrierung oder Ausnahmeregelung von einer solchen Registrierungspflicht an Personen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden. Bei dieser Pressemeldung handelt es sich weder um ein Verkaufsangebot noch um die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der Wertpapiere. Sie ist auch nicht als ein Verkauf der Wertpapiere in irgendeinem Rechtsraum auszulegen, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung bzw. ein solcher Verkauf ungesetzlich wären.
Warren Hawkins, P.Eng, ein „Sachkundiger" im Sinne von National Instrument 43-101 „Standards of Disclosure for Minerals Projects", hat die wissenschaftlichen und technischen Informationen in dieser Pressemitteilung geprüft und genehmigt. Herr Hawkins gilt nicht als von dem Unternehmen „unabhängig" (gemäß Definition in National Instrument 43-101), da er zurzeit Wertpapiere des Unternehmens besitzt. Die Aktien von Richmond werden an der Börse Frankfurt unter dem Symbol WKN A1W98A: R52 gehandelt.
Franz Kozich, President
Warren Hawkins, P. Eng., Exploration Manager
Richmond Minerals Inc.
E: warren@richmondminerals.com
Tel.: 416-603-2114
VORSICHTSHINWEIS: Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, denen keine historischen Fakten zugrunde liegen. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen Risiken, Unwägbarkeiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass tatsächliche Ereignisse, Ergebnisse, Leistungen, Aussichten und Chancen wesentlich von denjenigen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Informationen explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht werden. Zu den zukunftsgerichteten Informationen in dieser Pressemitteilung gehören unter anderem Richmonds Ziele oder Zukunftspläne, inklusive der erfolgreichen Durchführung der Transaktion und Offerte. Es ist nicht garantiert, dass die Transaktion und Offerte zu den in dieser Pressemitteilung genannten Bedingungen oder überhaupt durchgeführt werden. Zu den Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse maßgeblich von solchen zukunftsgerichteten Informationen abweichen können, gehören unter anderem Veränderungen der allgemeinen Konjunkturlage und Situation an den Finanzmärkten; das Vermögen von Richmond, den Erlös gemäß der Offerte zu erzielen; Änderungen bei Nachfrage und Preisen für Mineralien; Rechtsstreitigkeiten, legislative, ökologische und andere justizielle, regulatorische, politische und wettbewerbliche Entwicklungen sowie solche Risiken, die in den von Richmond auf SEDAR eingereichten öffentlichen Dokumenten beschrieben sind. Obwohl Richmond der Überzeugung ist, dass die Annahmen und Faktoren, die bei der Erstellung der zukunftsgerichteten Informationen in dieser Pressemitteilung verwendet wurden, angemessen sind, sollte man sich nicht vorbehaltlos auf diese Informationen verlassen, die nur die Sicht zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung widerspiegeln, und es kann nicht garantiert werden, dass diese Ereignisse in den angegebenen Zeiträumen oder überhaupt eintreten werden. Außer in den gesetzlich geregelten Fällen lehnt Richmond jede Absicht oder Verpflichtung ab, irgendwelche zukunftsgerichteten Informationen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.
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