GoldMining schließt nicht verwässernde Fazilität in Höhe von 20 Mio. USD mit Bank of Montreal ab
Die Fazilität steht für allgemeine Unternehmenszwecke, Akquisitionen und die Weiterentwicklung der Unternehmensprojekte zur Verfügung, einschließlich der zuvor gemeldeten vorläufigen wirtschaftlichen Bewertungen für das zu 100 % unternehmenseigene Goldprojekt Yellowknife in den Northwest Territories, Kanada, das Goldprojekt São Jorge im brasilianischen Bundesstaat Pará und das Projekt La Mina in Antioquia, Kolumbien.
Die Fazilität unterliegt einem Zinssatz von 3-Monats-USD-LIBOR plus 5,65 % pro Jahr sowie den üblichen Margenanforderungen. Die Fazilität hat eine Laufzeit von einem Jahr, kann vorbehaltlich der Genehmigung durch den Kreditgeber um ein weiteres Jahr verlängert werden und ist durch Aktien der Gold Royalty Corp. im Besitz des Unternehmens gesichert. Gemäß den Bedingungen der Fazilität wurde ein anfänglicher Mindestvorschuss von 10 Mio. USD im Rahmen der 20-Millionen-Dollar-Fazilität geleistet.
Über GoldMining Inc.
GoldMining ist ein börsennotiertes Mineralexplorationsunternehmen, das sich auf den Erwerb und die Erschließung von Goldprojekten auf dem amerikanischen Kontinent spezialisiert hat. Durch ihre disziplinierte Akquisitionsstrategie kontrolliert GoldMining jetzt ein diversifiziertes Portfolio von sich auf der Ressourcenstufe befindlichen Gold- und Gold-Kupfer-Projekten und Royalties in Kanada, in den USA, in Brasilien, Kolumbien und Peru.
Das Unternehmen besitzt außerdem 20 Millionen Aktien von Gold Royalty Corp. (NYSE American: GROY).
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
GoldMining Inc.
Amir Adnani, Chairman
Alastair Still, CEO
Tel.: (855) 630-1001
E-Mail: info@goldmining.com
In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch
Zukunftsgerichtete Aussagen: Dieses Dokument enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, die die gegenwärtigen Ansichten und/oder Erwartungen widerspiegeln, einschließlich der Projektpläne des Unternehmens. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erwartungen, Überzeugungen, Annahmen, Schätzungen und Prognosen über das Geschäft und die Märkte, in denen GoldMining tätig ist. Investoren werden darauf hingewiesen, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen Risiken und Ungewissheiten beinhalten, einschließlich: die Unfähigkeit, die endgültige Dokumentation in Bezug auf die Fazilität fertigzustellen und zu vervollständigen oder die anderen Bedingungen zu erfüllen oder die Transaktion wie vorgesehen oder überhaupt abzuschließen; Verzögerungen bei den Plänen, die durch Einschränkungen und andere zukünftige Auswirkungen von COVID-19 verursacht werden, oder eine andere Unfähigkeit des Unternehmens, die erwarteten Zeitpläne für geplante Projektaktivitäten einzuhalten, einschließlich des Zeitplans der vorgeschlagenen Projektstudien und -programme; die inhärenten Risiken, die mit der Exploration und Erschließung von Mineralgrundstücken verbunden sind, schwankende Metallpreise, vorgeschlagene Studien, die möglicherweise nicht die Erwartungen von GoldMining für seine Projekte bestätigen, unvorhergesehene Kosten und Ausgaben, Risiken im Zusammenhang mit Regierungs- und Umweltvorschriften, sozialen Angelegenheiten, Genehmigungen und Lizenzen sowie Ungewissheiten in Bezug auf die Verfügbarkeit und die Kosten der in der Zukunft benötigten Finanzierung. Diese und andere Risiken, einschließlich jener, die in GoldMinings Jahresinformationsblatt für das am 30. November 2020 zu Ende gegangene Jahr und in anderen bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden und der U.S. Securities and Exchange Commission eingereichten Unterlagen aufgeführt sind, könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Ereignisse erheblich abweichen. Dementsprechend sollten sich die Leser nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen verlassen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Informationen oder die wesentlichen Faktoren oder Annahmen, die zur Entwicklung solcher zukunftsgerichteten Informationen verwendet wurden, als richtig erweisen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Überarbeitungen zur Aktualisierung freiwilliger zukunftsgerichteter Aussagen zu veröffentlichen, es sei denn, dies ist nach geltendem Wertpapierrecht erforderlich.
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