GoldMining ersetzt die auf Cachoeira bestehende Nettoproduktions-Royalty durch Net Smelter Royalty mit Rückkaufoption
Alastair Still, CEO von GoldMining, kommentierte: Seit dem Erwerb des Projekts Cachoeira im Jahr 2012 haben wir verschiedene Initiativen abgeschlossen, einschließlich technischer und umweltbezogener Studien und der Aushandlung attraktiverer Royalty-Strukturen, die eine zukünftige Entwicklung unterstützen können. Diese Transaktion steigert den Wert unseres Projekts Cachoeira, indem eine bestehende Nettoproduktions-Royalty, die eine jährliche Vorproduktionszahlung beinhaltete, durch eine NSR-Royalty zu günstigeren Bedingungen ersetzt wird, einschließlich einer Rückkaufklausel zum Erwerb der Hälfte der NSR und ohne Vorproduktionszahlungen. Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, wie wir unseren disziplinierten Ansatz zur Erschließung der Werten in unserem Portfolio von Gold- und Gold-Kupfer-Projekten in Nord-, Mittel- und Südamerika fortsetzen werden.
Über GoldMining Inc.
GoldMining ist ein börsennotiertes Mineralexplorationsunternehmen, das sich auf den Erwerb und die Entwicklung von Goldprojekten in Nord-, Mittel- und Südamerika spezialisiert hat. Durch ihre disziplinierte Akquisitionsstrategie kontrolliert GoldMining jetzt ein diversifiziertes Portfolio von sich auf der Ressourcenstufe befindlichen Gold- und Gold-Kupfer-Projekten und Royalties in Kanada, in den USA, in Brasilien, Kolumbien und Peru.
Das Unternehmen besitzt außerdem 20 Millionen Aktien der Gold Royalty Corp. (NYSE American: GROY).
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
GoldMining Inc.
Amir Adnani, Chairman
Alastair Still, CEO
Tel.: (855) 630-1001
E-Mail: info@goldmining.com
In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch
Zukunftsgerichtete Aussagen: Dieses Dokument enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, die die gegenwärtigen Ansichten und/oder Erwartungen widerspiegeln, einschließlich der Projektpläne des Unternehmens. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erwartungen, Überzeugungen, Annahmen, Schätzungen und Prognosen über das Geschäft und die Märkte, in denen GoldMining tätig ist. Investoren werden darauf hingewiesen, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen Risiken und Ungewissheiten beinhalten, einschließlich: die Unfähigkeit, die endgültige Dokumentation in Bezug auf die Fazilität fertigzustellen und zu vervollständigen oder die anderen Bedingungen zu erfüllen oder die Transaktion wie vorgesehen oder überhaupt abzuschließen; Verzögerungen bei den Plänen, die durch Einschränkungen und andere zukünftige Auswirkungen von COVID-19 verursacht werden, oder eine andere Unfähigkeit des Unternehmens, die erwarteten Zeitpläne für geplante Projektaktivitäten einzuhalten, einschließlich des Zeitplans der vorgeschlagenen Projektstudien und -programme; die inhärenten Risiken, die mit der Exploration und Erschließung von Mineralgrundstücken verbunden sind, schwankende Metallpreise, vorgeschlagene Studien, die möglicherweise nicht die Erwartungen von GoldMining für seine Projekte bestätigen, unvorhergesehene Kosten und Ausgaben, Risiken im Zusammenhang mit Regierungs- und Umweltvorschriften, sozialen Angelegenheiten, Genehmigungen und Lizenzen sowie Ungewissheiten in Bezug auf die Verfügbarkeit und die Kosten der in der Zukunft benötigten Finanzierung. Diese und andere Risiken, einschließlich jener, die in GoldMinings Jahresinformationsblatt für das am 30. November 2020 zu Ende gegangene Jahr und in anderen bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden und der U.S. Securities and Exchange Commission eingereichten Unterlagen aufgeführt sind, könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Ereignisse erheblich abweichen. Dementsprechend sollten sich die Leser nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen verlassen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Informationen oder die wesentlichen Faktoren oder Annahmen, die zur Entwicklung solcher zukunftsgerichteten Informationen verwendet wurden, als richtig erweisen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Überarbeitungen zur Aktualisierung freiwilliger zukunftsgerichteter Aussagen zu veröffentlichen, es sei denn, dies ist nach geltendem Wertpapierrecht erforderlich.
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