Golden Dawn: Bohrungen durchteuften neue Mineralisierung bei Lexington
- 140 Meter mineralisierter Abschnitt
- 450 Meter nördlich der bekannten Ressource
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2022/64359/GOM-FEB-23-2022_DEPRcom.001.png
Lage der Bohrstellen im Jahr 2021, 450 Meter nordwestlich der Gold-Kupfer-Lagerstätte Lexington.
Die neuen Bohrungen überprüften ein Gebiet etwa 450 Meter nordwestlich der bekannten Ressource. Im vergangenen Herbst wurden fünf Bohrungen mit einer Gesamtlänge von 612,9 Meter niedergebracht. Die geologische Protokollierung wurde im Dezember abgeschlossen und im Januar wurden Proben aus den Bohrkernen entnommen. Die Proben wurden an die ALS-Labors in North Vancouver gesandt. Die Analyseergebnisse stehen noch aus.
Die Bohrungen zielten auf dieselbe Porphyr-Serpentinit-Kontaktzone ab, die auch die Mineralisierung in der Lagerstätte Lexington beherbergt. Alle Bohrungen stießen auf eine Pyrit- +/- Kupferkiesmineralisierung, einschließlich langer Abschnitte mit disseminierter und in kleinen Gängen beherbergter Mineralisierung im überlagernden Lexington-Porphyr sowie auf Massivsulfidlinsen an der Basis des Porphyrs und im unterlagernden Serpentinit. Eine Bohrung durchteufte auch einen gut mineralisierten Quarzgang, der Pyrit, Kupferkies und Tetraedrit enthält.
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2022/64359/GOM-FEB-23-2022_DEPRcom.002.jpeg
Foto des Bohrkerns aus Bohrung LEX21-01, das in kleinen Gängen beherbergten Pyrit (+/- Kupferkies) innerhalb eines Wirtsgesteins mit Quarz-Serizit-Alteration zeigt.
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2022/64359/GOM-FEB-23-2022_DEPRcom.003.png
Foto des Bohrkerns aus Bohrung LEX21-01, das einen Teil eines 143,6 Meter langen Abschnitts mit in kleinen Gängen beherbergter Pyrit-Kupferkies-Mineralisierung innerhalb des Lexington-Porphyrs mit Quarz-Serizit-Alteration zeigt.
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2022/64359/GOM-FEB-23-2022_DEPRcom.004.png
Foto des Bohrkerns aus Bohrung LEX21-01 mit Massivsulfidlinse (Pyrit-Kupferkies) am unteren Porphyr-Serpentinit-Kontakt.
Das Unternehmen ist sehr ermutigt durch die in den Bohrungen angetroffene Mineralisierung, da sie zeigt, dass es außerhalb der bekannten Lagerstätte Lexington noch weit mehr Mineralisierungen zu bewerten gibt. Eine Sulfidmineralisierung kommt in einer Entfernung von 450 Meter von der bekannten Lagerstätte vor und ist in nordwestlicher Streichrichtung offen. Die langen Abschnitte der in kleinen Gängen beherbergten Pyrit-Kupferkies-Mineralisierung, die durchteuft wurden, besitzen das Potenzial für eine große Goldlagerstätte des Disseminations-Typs. Es zeichnet sich jetzt ein neues Paradigma für die Exploration des Konzessionsgebietes Lexington ab. Die Exploration kann sich auf eine großvolumige, niedrighaltige Goldlagerstätte konzentrieren.
Zusammenfassung der mineralisierten Abschnitte
Bohrung Von (m)Bis (Länge Mineralisierung
m) (m)
LEX 40,29 184,0143,73Kleine Quarzgänge, Pyrit, Kupf
21-01 2 erkies
184,02 184,60,58 Massiger Pyrit, Kupferkies
0
186,75 187,60,85 Massiger Pyrit, Kupferkies
0
LEX 31,05 160,0128,97Kleine Quarzgänge, Pyrit, Kupf
21-02 2 erkies
160,49 160,90,43 Massiger Pyrit (75%)
2
LEX21-0321,14 89,1568,01 Kleine Quarzgänge, Pyrit, Kupf
erkies
89,15 89,450,30 Massiger Pyrit
98,96 99,430,47 Massiger Pyrit
LEX21-0414,30 14,600,30 Kleine Quarzgänge, Pyrit, Kupf
erkies
15,15 15,880,73 Kleine Quarzgänge, Pyrit, Kupf
erkies
LEX21-055,49 7,25 1,76 Kleine Quarzgänge, Tetraedrit,
Kupferkies, Pyrit
7,25 8,85 1,60 Massiger Pyrit
10,00 10,500,50 Massiger Pyrit
11,18 11,490,31 Massiger Pyrit
Bohrung LEX21-01 durchteufte eine in kleinen Gängen beherbergte und disseminierte Mineralisierung von 40,29 bis 184,02 Meter (143,73 m) in der Lexington-Porphyreinheit und durchteufte anschließend zwei Massivsulfidlinsen (0,58 m und 0,85 m Kernlänge) innerhalb der unteren Serpentiniteinheit. Die Mineralisierung des Porphyrtyps umfasst disseminierten, in Klüften und in kleinen Gängen beherbergten Pyrit (2-5 %) mit lokalem Kupferkies (bis zu 2 %) in unterschiedlicher Häufigkeit im gesamten Abschnitt von 143,73 Metern. Massivsulfidlinsen wurden in 184,02-184,60 und 186,75-187,60 Meter Bohrtiefe durchteuft und bestehen aus Pyrit und 5-10 % Kupferkies.
Bohrung LEX21-02 durchteufte ebenfalls eine disseminierte Mineralisierung des Porphyrtyps von 31,05 bis 160,02 Meter (128,97 m) in der Lexington-Porphyreinheit und durchteufte dann eine Massivsulfidlinse (Pyrit) (0,43 m Kernlänge) innerhalb der unteren Serpentiniteinheit.
Bohrung LEX21-03 durchteufte eine disseminierte Mineralisierung des Porphyrtyps von 21,14 bis 89,15 Meter (68,01 m) in der Lexington-Porphyreinheit und durchteufte anschließend zwei Massivsulfidlinsen (0,30 und 0,47 m Kernlänge) in der unteren Serpentiniteinheit.
Bohrung LEX21-04 durchteufte in zwei Abschnitten (0,3 und 0,73 m Kernlänge) disseminierte Pyrit- und Kupferkies-Mineralisierung des Porphyrtyps innerhalb der unteren Serpentiniteinheit.
Bohrung LEX21-05 durchteufte einen mineralisierten Quarzgang (1,76 m Kernlänge) und anschließend drei semimassive Pyritlinsen (1,6, 0,5 und 0,31 m Kernlänge) innerhalb der unteren Serpentiniteinheit. Der Quarz-Karbonat-Gang enthält 20 % Sulfidmineralien, darunter Tetraedrit, Pyrit und Kupferkies.
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2022/64359/GOM-FEB-23-2022_DEPRcom.005.png
Profilschnitt Blickrichtung Nordwesten mit Bohrlinie 2021 und Sulfidabschnitten.
Details und Parameter, die zur Schätzung der Mineralressource in der obigen Abbildung verwendet wurden, sind im technischen Bericht der PEA 2017 mit dem Titel Updated Preliminary Economic Assessment on the Greenwood Precious Metals Project, Greenwood, British Columbia, Canada (Aktualisierte vorläufige wirtschaftliche Bewertung des Edelmetallprojekts Greenwood in Greenwood (British Columbia), Kanada) von P&E Mining Consultants Inc., datiert 2. Juni 2017 (auf SEDAR veröffentlicht), enthalten.
Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die in dieser Meldung erwähnten historischen Aufzeichnungen von einem qualifizierten Sachverständigen untersucht, aber nicht bestätigt wurden. Weiterführende Arbeiten sind erforderlich, um die Genauigkeit der historischen Aufzeichnungen, auf die in dieser Meldung Bezug genommen wird, zu verifizieren.
Der fachliche Inhalt dieser Pressemeldung wurde von Dr. Mathew Ball, P.Geo, dem President des Unternehmens, in seiner Eigenschaft als qualifizierter Sachverständiger gemäß Vorschrift NI 43-101 genehmigt.
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2022/64359/GOM-FEB-23-2022_DEPRcom.006.jpeg
Karte des Edelmetallprojekts Greenwood von Golden Dawn mit Konzessionsgebiet Lexington (grüner Bereich unten).
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Fachbericht gemäß National Instrument 43-101, der auf der Website des Unternehmens unter www.goldendawnminerals.com verfügbar ist.
Für das Board of Directors Golden Dawn Minerals Inc.
gez: Christopher R. Anderson
Christopher R. Anderson, CEO
Weitere Informationen erhalten Sie über:
Golden Dawn Minerals Inc. - Corporate Communications
Tel: 604-488-3900
E-Mail: Office@goldendawnminerals.com
Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze, die sich unter anderem auf die vorläufigen Pläne im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Unternehmensaktien beziehen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass solche Aussagen auf vernünftigen Annahmen basieren, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im Allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie erwartet, plant, antizipiert, glaubt, beabsichtigt, schätzt, prognostiziert, versucht, potenziell, Ziel, aussichtsreich und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten werden, würden, dürften, können, könnten oder sollten. Es handelt sich auch um Aussagen, die sich naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Das Unternehmen gibt zu bedenken, dass zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen basieren und eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von jenen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, zählen u.a. die Möglichkeit, dass die TSX Venture Exchange der geplanten Aktienzusammenlegung nicht zustimmt, und dass das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, ausreichende Zusatzmittel aufzubringen, um sein Geschäft weiterzuführen. Für weitere Details zu Risikofaktoren und deren mögliche Auswirkungen empfehlen wir dem Leser, die Berichte des Unternehmens zu konsultieren, die über das System für Elektronische Dokumentenanalyse und -abfrage der kanadischen Wertpapierbehörde (SEDAR) unter www.sedar.com öffentlich zugänglich sind. Diese Pressemeldung ist kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren des Unternehmens in Rechtsstaaten, in denen ein solches Angebot bzw. Vermittlungsangebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Dazu zählen auch die Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden bzw. werden weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (Gesetz von 1933) noch gemäß den Wertpapiergesetzen einzelner Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten bzw. US-Bürgern (laut Definition der Vorschrift S im Gesetz von 1933) nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung nach dem Gesetz von 1933 bzw. den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder keine Ausnahmegenehmigung von einer solchen Registrierungsverpflichtung besteht.
DIESE PRESSEMELDUNG STELLT KEIN VERKAUFSANGEBOT BZW. KEIN VERMITTLUNGSANGEBOT ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DAR. ZUDEM DÜRFEN DIE WERTPAPIERE NICHT IN RECHTSSYSTEMEN VERKAUFT WERDEN, IN DENEN EIN VERKAUFSANGEBOT, EIN VERMITTLUNGSANGEBOT ODER DER VERKAUF VON WERTPAPIEREN VOR DER REGISTRIERUNG ODER QUALIFIZIERUNG GEMÄSS DEN GELTENDEN WERTPAPIERGESETZEN IN DIESEN RECHTSSYSTEMEN RECHTSWIDRIG WÄRE.
Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.
Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au oder auf der Firmenwebsite!