Uranium Energy Corp. und UEX Corp. kündigen Änderung des Arrangement-Vertrags an; Sonderversammlung der UEX-Aktionäre findet am 9.8. statt
Corpus Christi, TX und Saskatoon, August 2022 - Uranium Energy Corp. (NYSE American: UEC, das "Unternehmen" oder "UEC") und UEX Corporation (TSX:UEX, "UEX") freuen sich, bekannt zu geben, dass sie eine Änderungsvereinbarung (die "Änderungsvereinbarung") zu der zuvor gemeldeten Vereinbarung vom 13. Juni 2022, in der Fassung vom 23. Juni 2022, zwischen UEX, UEC und der UEC 2022 Acquisition Corp. Gemäß dieser Vereinbarung wird UEC alle ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien von UEX ("UEX-Aktien") im Rahmen eines gesetzlich vorgeschriebenen Arrangementplans (das "Arrangement") gemäß dem Canada Business Corporations Act (die "Transaktion") erwerben.
Gemäß den Bedingungen der Änderungsvereinbarung erhalten die Inhaber von UEX-Aktien ("UEX-Aktionäre") nun 0,0890 einer Stammaktie von UEC (eine "UEC-Aktie") für jede gehaltene UEX-Aktie, was einer Gegenleistung von etwa 0,49 C$ pro UEX-Aktie entspricht, basierend auf dem Schlusskurs der UEX-Aktien und der UEC-Aktien an der Toronto Stock Exchange bzw. der NYSE American Exchange und dem Devisenkassakurs vom 5. August 2022. Die Änderungsvereinbarung erhöht auch die Kündigungsgebühr (die von UEX an UEC zu zahlen ist, wenn die Transaktion unter bestimmten Umständen beendet wird) um 7 %, was einer Erhöhung proportional zur prozentualen Erhöhung des angebotenen Umtauschverhältnisses gemäß der Änderungsvereinbarung entspricht. Abgesehen von den vorgenannten Punkten bleiben die Bedingungen der Transaktion unverändert.
Amir Adnani, Präsident und CEO von UEC, kommentierte: "Wir freuen uns, mit UEX eine Einigung erzielt zu haben und sehen dem Abschluss der Transaktion nach der morgigen Abstimmung der UEX-Aktionäre erwartungsvoll entgegen. Wie bereits erwähnt, wird die Akquisition voraussichtlich zu einer Verdoppelung der Uranressourcen von UEC Vorbehaltlich der Fertigstellung der Zusammenfassungen der technischen Berichte durch UEC nach Abschluss der geplanten Übernahme von UEX. führen, bei einer Verwässerung der bestehenden UEC-Aktionäre um nur 14,2%. Mit dem Abschluss dieser Transaktion wird das größte, diversifizierte, auf Nordamerika fokussierte Uranunternehmen mit einer zu 100 % ungesicherten Produktion entstehen. Roger Lemaitre und das UEX-Team haben bemerkenswerte Arbeit bei der Zusammenstellung und Weiterentwicklung eines vielversprechenden Portfolios geleistet und UEC freut sich auf die Zusammenarbeit mit ihrem erfahrenen kanadischen Team, um zusätzlichen Wert für die Aktionäre zu schaffen."
Roger Lemaitre, Präsident und CEO von UEX, kommentierte: "Wir freuen uns auf die morgige Versammlung, bei der die Aktionäre die Gelegenheit haben werden, über die geänderte UEC-UEX-Vereinbarung abzustimmen. Wir sind davon überzeugt, dass das fusionierte Unternehmen die erste Adresse in der Uranindustrie sein wird. Das fusionierte Unternehmen wäre einzigartig, denn es verfügt über eine starke Bilanz, kurzfristige Produktionskapazitäten an den Drehkreuzen Wyoming und Texas, eine solide langfristige Uranproduktionspipeline, die Fähigkeit, seine Ressourcenbasis durch fortgesetzte Exploration im Athabasca-Becken und auf seinen US-Liegenschaften weiter auszubauen, sowie die Möglichkeit, durch den Besitz eines der größten Liegenschaftsportfolios der Branche zusätzlichen Wert zu schaffen."
Die Bedingungen der Änderungsvereinbarung wurden vereinbart, nachdem die UEX am 28. Juli 2022 ein konkurrierendes Übernahmeangebot für alle ausgegebenen und ausstehenden UEX-Aktien erhalten hatte.
Empfehlungen des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat der UEX hat die Änderungsvereinbarung einstimmig gebilligt und empfiehlt den UEX-Aktionären und Inhabern von Optionen und Restricted Share Units der UEX (zusammen die "UEX-Wertpapierinhaber") weiterhin, für die Transaktion zu stimmen. Die Änderungsvereinbarung wurde auch vom Verwaltungsrat der UEC einstimmig genehmigt.
Transaktionsbedingungen und Zeitplan
Alle Einzelheiten der Transaktion sind im Management-Informationsrundschreiben von UEX vom 8. Juli 2022 (das "Rundschreiben") enthalten. Die Transaktion bedarf der Zustimmung von mindestens (i) 66 2/3 % der von den UEX-Aktionären abgegebenen Stimmen und (ii) 66 2/3 % der von den UEX-Wertpapierinhabern abgegebenen Stimmen, die gemeinsam als eine Klasse abstimmen, auf der außerordentlichen Versammlung der UEX-Wertpapierinhaber, die weiterhin am Dienstag, den 9. August 2022, um 10:00 Uhr (Ortszeit Vancouver) im Metropolitan Hotel, 645 Howe Street, Vancouver, British Columbia (die "Versammlung") stattfinden wird.
Wenn die UEX-Aktionäre dem Arrangement auf der Versammlung zustimmen, wird derzeit davon ausgegangen, dass das Arrangement bis Mitte August abgeschlossen sein wird, vorbehaltlich der gerichtlichen Genehmigung, der Börsengenehmigung und bestimmter erforderlicher behördlicher Genehmigungen sowie der Erfüllung oder des Verzichts auf andere im Arrangement Agreement enthaltene Bedingungen.
Es wird erwartet, dass die ehemaligen UEX-Aktionäre nach Abschluss des Zusammenschlusses etwa 14,2% der ausstehenden UEC-Aktien halten werden (basierend auf den ausgegebenen und ausstehenden UEC-Aktien zum Datum dieses Dokuments).
Keines der im Rahmen der Transaktion auszugebenden Wertpapiere wurde oder wird gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner aktuellen Fassung (der "U.S. Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen der einzelnen Bundesstaaten registriert, und alle im Rahmen der Transaktion auszugebenden Wertpapiere werden voraussichtlich unter Berufung auf verfügbare Ausnahmen von diesen Registrierungsanforderungen gemäß Abschnitt 3(a)(10) des U.S. Securities Act und den geltenden Ausnahmen der Wertpapiergesetze der einzelnen Bundesstaaten ausgegeben. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.
UEX-Anteilseigner, die Fragen zu der Transaktion haben, sollten die Laurel Hill Advisory Group telefonisch unter 1-877-452-7184 (gebührenfrei in Nordamerika) oder 1-416-304-0211 (außerhalb Nordamerikas) oder per E-Mail unter assistance@laurelhill.com kontaktieren.
Über Uranium Energy Corp.
Uranium Energy Corp. ist Amerikas führendes, am schnellsten wachsendes und an der NYSE American notiertes Uranbergbauunternehmen. UEC ist ein reines Uranunternehmen und treibt die nächste Generation von kostengünstigen, umweltfreundlichen In-Situ-Recovery (ISR)-Uranprojekten voran. Das Unternehmen verfügt über zwei produktionsbereite ISR-Hub-and-Spoke-Plattformen in Südtexas und Wyoming, die durch vollständig lizenzierte und betriebsbereite Verarbeitungskapazitäten in den Anlagen Hobson und Irigaray verankert sind. UEC verfügt außerdem über sieben ISR-Uranprojekte in den USA, für die alle wichtigen Genehmigungen vorhanden sind. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen über weitere diversifizierte Uranbestände, darunter: (1) eines der größten physischen Uranportfolios an gelagertem U3 O8 ; (2) eine bedeutende Kapitalbeteiligung an der einzigen Royalty-Gesellschaft in diesem Sektor, Uranium Royalty Corp. und (3) eine Reihe von Uranprojekten im Ressourcenstadium in Arizona, Colorado, New Mexico und Paraguay. Der Betrieb des Unternehmens wird von Fachleuten geleitet, die in ihrer Branche ein anerkanntes Profil für hervorragende Leistungen haben, ein Profil, das auf jahrzehntelanger praktischer Erfahrung in den wichtigsten Bereichen der Uranexploration, -erschließung und -förderung beruht.
Über UEX Corporation
UEX Corp. ist ein kanadisches Uran- und Kobaltexplorations- und -erschließungsunternehmen, das an einem außergewöhnlichen Portfolio von Uranprojekten beteiligt ist. Das Projektportfolio von UEX, das sich im direkten Besitz des Unternehmens befindet, liegt im Osten, Westen und Norden des Athabasca-Beckens, der reichsten Uranregion der Welt, die im Jahr 2020 etwa 8,1 % der weltweiten Primäruranproduktion ausmachen wird. Neben den Uranerschließungsprojekten, die UEX über seine Beteiligung an JCU vorantreibt, erschließt das Unternehmen derzeit auch mehrere andere Uranlagerstätten im Athabasca-Becken, darunter die Lagerstätten Paul Bay, Ken Pen und rora auf dem Projekt Christie Lake, die Lagerstätten Kianna, Anne, Colette und 58B auf dem Shea-Creek-Projekt, das sich derzeit zu 49,1 % in seinem Besitz befindet, die Lagerstätten Horseshoe und Raven auf dem zu 100 % in seinem Besitz befindlichen Projekt Horseshoe-Raven sowie die Uranlagerstätte West Bear auf dem zu 100 % in seinem Besitz befindlichen Projekt West Bear.
Zusätzliche Informationen
Alle Einzelheiten der Änderung sind in der Änderungsvereinbarung enthalten, die von UEX unter ihrem Profil auf SEDAR unter www.sedar.com und von UEC unter ihren Profilen auf SEDAR unter www.sedar.com und EDGAR unter www.sec.gov veröffentlicht wird. Darüber hinaus wurden weitere Informationen über das Arrangement in dem Rundschreiben mitgeteilt, das in Verbindung mit der Versammlung erstellt und auf dem Profil von UEX unter www.sedar.com hinterlegt wurde. Allen UEX-Aktionären wird dringend empfohlen, die Änderungsvereinbarung und das Rundschreiben zu lesen, da sie zusätzliche wichtige Informationen über das Arrangement enthalten.
Kontaktieren Sie Uranium Energy Corp. Investor Relations unter:
Gebührenfrei: (866) 748-1030
Fax: (361) 888-5041
E-Mail: info@uraniumenergy.com
Twitter: @UraniumEnergy
Informationen zur Börse:
NYSE American: UEC
Frankfurt Börsenkürzel: U6Z
WKN: AØJDRR
ISIN: US916896103
In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch
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Darüber hinaus kann die Nichteinhaltung der Bedingungen des Änderungsvertrags durch UEX dazu führen, dass UEX eine Abfindungszahlung an UEC leisten muss, was erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von UEX und ihre Fähigkeit zur Finanzierung von Wachstumsperspektiven und laufenden Geschäften haben könnte. Obwohl die UEX versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich abweichen, können andere Faktoren dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Die Parteien beabsichtigen nicht und übernehmen keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen zu aktualisieren, um Änderungen in den Annahmen oder Änderungen in den Umständen oder anderen Ereignissen, die solche Aussagen oder Informationen beeinflussen, widerzuspiegeln, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben.