Uranium Energy Corp und UEX Corp. vereinbaren Änderung des Arrangement Agreement
- UEC Pro-Forma-Beteiligung ändert sich auf 85,7% im Vergleich zu den zuvor gemeldeten 85,8% auf Basis von Basisaktien
Corpus Christi, TX und Saskatoon, 15. August 2022 - Uranium Energy Corp. (NYSE American: UEC, das "Unternehmen" oder "UEC") und UEX Corporation (TSX:UEX, "UEX") freuen sich, bekannt zu geben, dass sie eine weitere Änderungsvereinbarung (die "Änderungsvereinbarung") zu der zuvor gemeldeten Vereinbarung vom 13. Juni 2022, in der geänderten Fassung vom 23. Juni 2022 und 5. August 2022, zwischen UEX, UEC und UEC 2022 Acquisition Corp. abgeschlossen haben. wonach UEC alle emittierten und ausstehenden Stammaktien von UEX ("UEX-Aktien") im Rahmen eines gesetzlichen Arrangementplans (das "Arrangement") gemäß dem Canada Business Corporations Act (die "Transaktion") erwerben wird.
Gemäß den Bedingungen der Änderungsvereinbarung erhalten die Inhaber von UEX-Aktien ("UEX-Aktionäre") nun 0,090 einer Stammaktie von UEC (eine "UEC-Aktie") für jede gehaltene UEX-Aktie, was einer Gegenleistung von etwa 0,497 C$ pro UEX-Aktie entspricht, basierend auf dem Schlusskurs der UEX-Aktien und der UEC-Aktien an der Toronto Stock Exchange bzw. der NYSE American Exchange und dem Devisenkassakurs vom 12. August 2022. Die Änderungsvereinbarung erhöht auch die Kündigungsgebühr (die von UEX an UEC zu zahlen ist, wenn die Transaktion unter bestimmten Umständen beendet wird) auf 9 Millionen US-Dollar. Darüber hinaus hat UEX gemäß den Bedingungen der Änderungsvereinbarung zugestimmt, dass UEX Vollmachten für die außerordentliche Versammlung der UEX-Aktionäre zur Genehmigung der Transaktion (die "Versammlung"), die heute um 10:00 Uhr (Vancouver-Zeit) stattfindet, bis zum Beginn der Versammlung entgegennimmt. Abgesehen von den oben genannten Punkten bleiben die Bedingungen der Transaktion unverändert.
Die Bedingungen der Änderungsvereinbarung wurden vereinbart, nachdem die UEX am 8. August 2022 ein konkurrierendes Übernahmeangebot für alle ausgegebenen und ausstehenden UEX-Aktien erhalten hatte.
Empfehlungen des Verwaltungsrats
Das Board of Directors der UEX hat die Änderungsvereinbarung einstimmig genehmigt und empfiehlt den UEX-Aktionären und den Inhabern von Optionen und Restricted Share Units der UEX (zusammen die "UEX-Wertpapierinhaber") weiterhin, für die Transaktion zu stimmen. Die Änderungsvereinbarung wurde auch vom Verwaltungsrat der UEC einstimmig genehmigt.
Transaktionsbedingungen und Zeitplan
Alle Einzelheiten der Transaktion sind im Management-Informationsrundschreiben von UEX vom 8. Juli 2022 (das "Rundschreiben") enthalten. Die Transaktion bedarf der Zustimmung von mindestens (i) 66 2/3% der von den UEX-Aktionären abgegebenen Stimmen und (ii) 66 2/3 % der von den UEX-Wertpapierinhabern abgegebenen Stimmen, die gemeinsam als eine Klasse abstimmen, auf der Versammlung, die weiterhin am Montag, den 15. August 2022, um 10:00 Uhr (Ortszeit Vancouver) im Metropolitan Hotel, 645 Howe Street, Vancouver, British Columbia, stattfinden wird.
Wenn die UEX-Aktionäre dem Arrangement auf der Versammlung zustimmen, wird derzeit davon ausgegangen, dass das Arrangement bis Ende August abgeschlossen sein wird, vorbehaltlich der gerichtlichen Genehmigung, der Börsenzulassung und bestimmter erforderlicher behördlicher Genehmigungen sowie der Erfüllung oder des Verzichts auf andere im Arrangement Agreement enthaltene Bedingungen.
Es wird erwartet, dass die ehemaligen UEX-Aktionäre nach Abschluss des Arrangements ca. 14,3 % (statt 14,2 %, wie zuvor bekannt gegeben) der ausstehenden UEC-Aktien halten werden (auf einer Pro-forma-Basis, basierend auf den ausgegebenen und ausstehenden UEC-Aktien zum Zeitpunkt dieses Dokuments).
Keines der im Rahmen der Transaktion auszugebenden Wertpapiere wurde oder wird gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner aktuellen Fassung (der "U.S. Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen der einzelnen Bundesstaaten registriert, und alle im Rahmen der Transaktion auszugebenden Wertpapiere werden voraussichtlich unter Berufung auf verfügbare Ausnahmen von diesen Registrierungsanforderungen gemäß Abschnitt 3(a)(10) des U.S. Securities Act und den geltenden Ausnahmen der Wertpapiergesetze der einzelnen Bundesstaaten ausgegeben. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.
UEX-Anteilseigner, die Fragen zu der Transaktion haben, sollten die Laurel Hill Advisory Group telefonisch unter 1-877-452-7184 (gebührenfrei in Nordamerika) oder 1-416-304-0211 (außerhalb Nordamerikas) oder per E-Mail unter assistance@laurelhill.com kontaktieren.
Über Uranium Energy Corp.
Uranium Energy Corp. ist Amerikas führendes, am schnellsten wachsendes und an der NYSE American notiertes Uranbergbauunternehmen. UEC ist ein reines Uranunternehmen und treibt die nächste Generation von kostengünstigen, umweltfreundlichen In-Situ-Recovery (ISR)-Uranprojekten voran. Das Unternehmen verfügt über zwei produktionsbereite ISR-Hub-and-Spoke-Plattformen in Südtexas und Wyoming, die durch vollständig lizenzierte und betriebsbereite Verarbeitungskapazitäten in den Anlagen Hobson und Irigaray verankert sind. UEC verfügt außerdem über sieben ISR-Uranprojekte in den USA, für die alle wichtigen Genehmigungen vorhanden sind. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen über weitere diversifizierte Uranbestände, darunter: (1) eines der größten physischen Uranportfolios an gelagertem U3 O8 ; (2) eine bedeutende Kapitalbeteiligung an der einzigen Royalty-Gesellschaft in diesem Sektor, Uranium Royalty Corp. und (3) eine Reihe von Uranprojekten im Ressourcenstadium in Arizona, Colorado, New Mexico und Paraguay. Der Betrieb des Unternehmens wird von Fachleuten geleitet, die in ihrer Branche ein anerkanntes Profil für hervorragende Leistungen haben, ein Profil, das auf jahrzehntelanger praktischer Erfahrung in den wichtigsten Bereichen der Uranexploration, -erschließung und -förderung beruht.
Über UEX Corporation
UEX ist ein kanadisches Uran- und Kobaltexplorations- und -erschließungsunternehmen, das an einem außergewöhnlichen Portfolio von Uranprojekten beteiligt ist. Das Projektportfolio von UEX, das sich im direkten Besitz des Unternehmens befindet, liegt im Osten, Westen und Norden des Athabasca-Beckens, der reichsten Uranregion der Welt, die im Jahr 2020 etwa 8,1 % der weltweiten Primäruranproduktion ausmachen wird. Neben den Uranerschließungsprojekten, die UEX über seine Beteiligung an JCU vorantreibt, erschließt das Unternehmen derzeit auch mehrere andere Uranlagerstätten im Athabasca-Becken, darunter die Lagerstätten Paul Bay, Ken Pen und rora im Projekt Christie Lake, die Lagerstätten Kianna, Anne, Colette und 58B im derzeit zu 49,1 % unternehmenseigenen Projekt Shea Creek, die Lagerstätten Horseshoe und Raven im zu 100 % unternehmenseigenen Projekt Horseshoe-Raven sowie die Uranlagerstätte West Bear im zu 100 % unternehmenseigenen Projekt West Bear.
Zusätzliche Informationen
Alle Einzelheiten der Änderung sind in der Änderungsvereinbarung enthalten, die von UEX unter ihrem Profil auf SEDAR unter www.sedar.com und von UEC unter ihren Profilen auf SEDAR unter www.sedar.com und EDGAR unter www.sec.gov veröffentlicht wird. Darüber hinaus wurden weitere Informationen über das Arrangement in dem Rundschreiben mitgeteilt, das in Verbindung mit der Versammlung erstellt und auf dem Profil von UEX unter www.sedar.com hinterlegt wurde. Allen UEX-Aktionären wird dringend empfohlen, die Änderungsvereinbarung und das Rundschreiben zu lesen, da sie weitere wichtige Informationen über das Arrangement enthalten werden.
Kontaktieren Sie Uranium Energy Corp. Investor Relations unter:
Gebührenfrei: (866) 748-1030
Fax: (361) 888-5041
E-Mail: info@uraniumenergy.com
Twitter: @UraniumEnergy
Informationen zur Börse:
NYSE American: UEC
Frankfurt Börsenkürzel: U6Z
WKN: AØJDRR
ISN: US916896103
In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch
Safe-Harbor-Erklärung: Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über historische Fakten stellen die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der geltenden US-amerikanischen und kanadischen Gesetze dar. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von noch nicht bestimmbaren Beträgen und Annahmen der Geschäftsleitung beruhen. Alle anderen Aussagen, die Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Projektionen, Ziele, Annahmen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen zum Ausdruck bringen oder Diskussionen darüber beinhalten (häufig, aber nicht immer, unter Verwendung von Worten oder Phrasen wie "erwartet" oder "erwartet nicht", "wird erwartet", "erwartet" oder "nicht erwartet", "plant", "schätzt" oder "beabsichtigt", oder die Angabe, dass bestimmte Maßnahmen, Ereignisse oder Ergebnisse "ergriffen werden können", "könnten", "würden", "könnten" oder "werden") sind keine Aussagen über historische Fakten und sollten als "zukunftsgerichtete Aussagen" betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen sind mit bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften des Unternehmens erheblich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen. Zu diesen Risiken und anderen Faktoren zählen unter anderem Markt- und andere Bedingungen, die tatsächlichen Ergebnisse von Explorationsaktivitäten, Abweichungen bei den zugrundeliegenden Annahmen im Zusammenhang mit der Schätzung oder Realisierung von Mineralressourcen, die Verfügbarkeit von Kapital zur Finanzierung von Programmen und die daraus resultierende Verwässerung, die durch die Beschaffung von Kapital durch den Verkauf von Aktien verursacht wird, Unfälle, Arbeitskonflikte und andere Risiken der Bergbauindustrie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jene, die mit der Umwelt, Verzögerungen bei der Erlangung von behördlichen Genehmigungen, Erlaubnissen oder Finanzierungen oder beim Abschluss von Erschließungs- oder Bauaktivitäten, Rechtsstreitigkeiten oder Anspruchseinschränkungen beim Versicherungsschutz verbunden sind. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben wurden, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt eintreten. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen können. Dementsprechend sollten sich die Leser nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen, die in dieser Pressemitteilung und in allen Dokumenten, auf die in dieser Pressemitteilung verwiesen wird, enthalten sind. Bestimmte Angelegenheiten, die in dieser Pressemitteilung erörtert werden, sowie mündliche Aussagen, die von Zeit zu Zeit von Vertretern des Unternehmens gemacht werden, können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und der Bundeswertpapiergesetze darstellen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die Erwartungen, die sich in solchen zukunftsgerichteten Aussagen widerspiegeln, auf vernünftigen Annahmen beruhen, kann es keine Garantie dafür geben, dass seine Erwartungen erfüllt werden. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen bestimmten Risiken, Trends und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den prognostizierten abweichen. Viele dieser Faktoren liegen außerhalb der Möglichkeiten des Unternehmens, sie zu kontrollieren oder vorherzusagen. Wichtige Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Prognosen abweichen, und die sich auf das Unternehmen und die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, sind in den vom Unternehmen bei der Securities and Exchange Commission eingereichten Unterlagen zu finden. Für zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung beansprucht das Unternehmen den Schutz des Safe Harbor für zukunftsgerichtete Aussagen, der im Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten ist. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu ergänzen, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.
Vorsichtsmaßnahmen bei zukunftsgerichteten Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und "zukunftsgerichtete Informationen" gemäß den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen beziehen sich unter anderem auf die Fähigkeit von UEC und UEX, die anderen Bedingungen für das Arrangement zu erfüllen und das Arrangement abzuschließen, sowie auf den voraussichtlichen Zeitpunkt des Abschlusses des Arrangements.
Diese Aussagen spiegeln die gegenwärtigen Ansichten der Parteien in Bezug auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen naturgemäß erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerblichen, politischen und sozialen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem, dass die aus dem Arrangement erwarteten Synergien nicht realisiert werden; Risiken der Geschäftsintegration; Schwankungen der allgemeinen makroökonomischen Bedingungen; Schwankungen der Wertpapiermärkte und des Marktpreises der UEC-Aktien; Schwankungen der Kassa- und Terminpreise für Uran oder bestimmte andere Rohstoffe (wie Erdgas, Heizöl und Elektrizität); Schwankungen der Devisenmärkte (wie des kanadischen Dollars und des US-Dollars); Änderungen der nationalen und lokalen Regierung, der Gesetzgebung und der Dollar); Änderungen der nationalen und lokalen Regierung, der Gesetzgebung, der Besteuerung, der Kontrollen, der Vorschriften und der politischen oder wirtschaftlichen Entwicklungen in Kanada und den Vereinigten Staaten; betriebliche oder technische Schwierigkeiten in Verbindung mit Bergbau- oder Erschließungsaktivitäten; Risiken und Gefahren, die mit dem Geschäft der Mineralexploration, -erschließung und des Bergbaus verbunden sind (einschließlich Umweltrisiken und Industrieunfälle); Risiken in Bezug auf die Kreditwürdigkeit oder die finanzielle Lage von Lieferanten, Raffinerien und anderen Parteien, mit denen die Parteien Geschäfte machen; die Unfähigkeit, eine angemessene Versicherung zur Deckung von Risiken und Gefahren abzuschließen; und das Vorhandensein von Gesetzen und Vorschriften, die Beschränkungen für den Bergbau, die Verfügbarkeit und steigende Kosten im Zusammenhang mit Bergbauinputs und Arbeitskräften auferlegen können; der spekulative Charakter der Mineralexploration und -erschließung, einschließlich der Risiken, die mit der Erlangung der erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen von Regierungsbehörden verbunden sind; Eigentumsrechte; und die Faktoren, die unter der Überschrift "Risikofaktoren" im Formblatt 10K von UEC und unter der Überschrift "Risikofaktoren" im Jahresinformationsblatt von UEX aufgeführt sind.
Darüber hinaus kann die Nichteinhaltung der Bedingungen des Änderungsvertrags durch UEX dazu führen, dass UEX eine Abfindungszahlung an UEC leisten muss, was erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von UEX und ihre Fähigkeit zur Finanzierung von Wachstumsperspektiven und laufenden Geschäften haben könnte. Obwohl die UEX versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich abweichen, können andere Faktoren dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Die Parteien beabsichtigen nicht und übernehmen keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen zu aktualisieren, um Änderungen in den Annahmen oder Änderungen in den Umständen oder anderen Ereignissen, die solche Aussagen oder Informationen beeinflussen, widerzuspiegeln, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben.