Bravo Ventures Group bohrt durchschnittlich 13,6 g/t Gold auf 6,14 m
10. November 2008 - Bravo Venture Group Inc. (BVG-TSX.V; Frankfurt: B6I) meldete heute, dass die Bohrungen auf dem Projekt Homestake Ridge im Nordwesten von British Columbia, das sich zu 100% im Besitz von Bravo Venture Group Inc. befindet, weiterhin die Verbreitung von hochgradigen Horizonten innerhalb der bekannten Ressource und von flachen mineralisierten Horizonten, die sich über die westlichen Grenzen hinaus erstrecken, definieren.
Das Unternehmen gab bekannt, dass der obere Teil von Bohrloch HR08-102 durchschnittlich 13,6 g/t Au und 81,3 g/t Ag auf einem Abschnitt von 6,14 m ergab, einschließlich 1,9 m mit einem Gehalt von 38,4 g/t Au und 30,0 g/t Ag sowie 0,61 m mit einem Gehalt von 7,7 g/t Au und 482 g/t Ag. Dieses Bohrloch stellt einen seitlichen 35-Meter-Ausläufer jener Mineralisierung dar, die im oberen Teil von Bohrloch HR05-13 (4,65 m mit einem Gehalt von 7,9 g/t Au und 554,63 g/t Ag) gefunden wurde, und liefert weitere Informationen über die Beständigkeit der Mineralisierung innerhalb des Horizontes “Hangingwall Silver“, der stratigraphisch oberhalb der Hauptgoldhorizonte liegt. Die Untersuchungsergebnisse des unteren Teils des Bohrlochs sind noch ausständig. Sämtliche Abschnitte werden als geschätzte tatsächliche Mächtigkeit angegeben.
Das Unternehmen meldete auch erste Goldergebnisse von Bohrloch HR08-101, das einen Abschnitt mit 1,0 g/t Au auf 11,9 m enthält. Dieses Bohrloch ist ein 25-Meter-Step-out-Bohrloch des oberen mineralisierten Horizontes in Bohrloch HR07-63 (20,8 m mit einem Gehalt von 1,2 g/t Au), der sich seitlich und westlich einer flachen oberflächennahen mineralisierten Zone auf der 900-Meter-Ebene der Lagerstätte erstreckt.
Unter folgendem Link finden Sie die Tabelle mit den Ergebnissen:
http://www.irw-press.com/dokumente/BravoVenture_Tabelle.pdf
Bravo bohrte im Jahr 2008 bei Homestake Ridge 42 Kernbohrlöcher auf insgesamt über 8.400 m. 35 Bohrlöcher wurden auf dem Ziel Main Homestake Ridge, drei Bohrlöcher auf dem Ziel Homestake Ridge und jeweils zwei Bohrlöcher auf den Zielen Vanguard Gold und Vanguard Copper gebohrt. Proben von den Bohrlöchern HR08-117, HR08-118 und HR08-120, welche konzipiert wurden, um die bereits zuvor gemeldete hochgradige Mineralisierung von Bohrloch HR08-87 (tatsächliche Mächtigkeit von 52,5 m mit einem Gehalt von 21,0 g/t Au; siehe NR-22-08) zu verfolgen, wurden zur Analyse eingereicht; die Ergebnisse sind jedoch noch ausständig. Kernaufzeichnungen und die Probenaufbereitung werden in einem vor kurzem erworbenen Lagerhaus in Prince Rupert, British Columbia, durchgeführt. Bisher sind die Ergebnisse von 22 Bohrlöchern eingetroffen. Die Ergebnisse der restlichen 20 Bohrlöcher sind noch ausständig.
Ein Längsschnitt, der den Standort der abgeschlossenen Bohrlöcher auf der Zone Homestake Main anzeigt, wurde auf der Website des Unternehmens veröffentlicht: www.bravoventuregroup.com.
Aktionärsrechteplan
Das Unternehmen führte einen Aktionärsrechteplan (“Rechteplan“) ein. Ziel des Rechteplans ist es, weitestgehend sicherzustellen, dass alle Aktionäre bei etwaigen Übernahmeangeboten oder ähnlichen Offerten bezüglich des Erwerbs von Stammaktien des Unternehmens gleich und fair behandelt werden.
Übernahmeangebote könnten so strukturiert sein, dass sie zwingende oder diskriminierende Auswirkungen haben oder zu einer Zeit erfolgen, in der es für das Board of Directors des Unternehmens schwierig ist, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Solche Angebote könnten dazu führen, dass die Aktionäre ungleich oder unfair behandelt werden oder dass sie nicht den gesamten oder den maximalen Wert ihrer Investitionen in das Unternehmen erhalten.
Der Rechteplan soll solche Angebote vereiteln, indem die Möglichkeit einer beträchtlichen Verwässerung für jeden Bieter geschaffen wird. Diese Möglichkeit wird durch die Emission von Anteilsrechten auf den Erwerb von zusätzlichen Stammaktien des Unternehmens zu einer beträchtlichen Ermäßigung im Vergleich zu den Marktpreisen an alle Aktionäre sichergestellt. Diese Rechte könnten unter bestimmten Umständen von allen Aktionären - abgesehen vom Bieter und dessen Partnern, Tochterunternehmen und Jointventure-Unternehmen, wahrgenommen werden.
Ein Bieter kann diese Möglichkeit nur durch ein Angebot verhindern, das entweder (i) gemäß dem Rechteplan als “Permitted Bid“ eingestuft wird und somit bestimmten Anforderungen entspricht (einschließlich einer Hinterlegungsperiode von 90 Tagen), um sicherzustellen, dass alle Aktionäre fair und gleich behandelt werden; oder (ii) nicht als “Permitted Bid“ eingestuft wird, jedoch mit dem Unternehmen verhandelt und vom Board of Directors von der Anwendung des Rechteplans ausgenommen wurde, da die Möglichkeit besteht, über Vereinbarungen und Bedingungen des Angebots zu verhandeln, die möglicherweise im Interesse der Aktionäre sein könnten.
Gemäß den aktuellen kanadischen Wertpapiergesetzen muss jeder, der ein formelles Übernahmeangebot für die Stammaktien des Unternehmens abgeben möchte, das Angebot mindestens 35 Tage lang offen lassen. Um als “Permitted Bid“ gemäß dem Rechteplan eingestuft zu werden, muss ein Übernahmeangebot für nicht weniger als 90 Tage offen bleiben. Das Board of Directors ist der Auffassung, dass der gesetzliche Mindestzeitraum von 35 Tagen für die Directors unzureichend ist, um (i) das Übernahmeangebot zu evaluieren (vor allem, wenn die Zahlung - teilweise oder zur Gänze - in Form von Aktien eines anderen Emittenten erfolgt); (ii) alternative Transaktionen zu erörtern, entwickeln und verfolgen, die den Wert für die Aktionäre besser steigern können; und (iii) den Aktionären vernünftige Empfehlungen zu geben. Die zusätzliche Zeit, die gemäß einem „Permitted Bid“ gewährt wird, soll diese Bedenken beseitigen, indem dem Board of Directors mehr Möglichkeiten gegeben werden, den Wert des Angebots zu evaluieren und andere mögliche Bewerber oder alternative Transaktionen zu identifizieren, indem anderen Bietern oder Offerenten von alternativen Transaktionen die Zeit gegeben wird, möglicherweise bessere Angebote abzugeben.
Der Rechteplan ist keine Reaktion auf etwaige bevorstehende, drohende oder bestehende Käufe oder Übernahmeangebote, die dem Management des Unternehmens bekannt sind. Die Einführung des Rechteplans soll auch nicht dazu dienen, ein Übernahmeangebot für das Unternehmen verhindern, den Verbleib des Managements oder der Directors in deren jeweiligen Büros zu sichern oder faire Angebote für die Stammaktien des Unternehmens zu verhindern.
Der Rechteplan unterliegt einer regulativen Bewilligung sowie einer Genehmigung durch die Aktionäre.
Unternehmens-Update
Das Unternehmen meldete auch, dass es Mahesh Liyanage, CA, per 8. Oktober 2008 zum Chief Financial Officer (“CFO“) des Unternehmens ernannt hat.
Rob Macdonald (P.Geo.) ist der für die Überprüfung der in dieser Pressemitteilung enthaltenen technischen Ergebnisse verantwortliche, qualifizierte Geologe.
Im Auftrag des Vorstands
Joseph A. Kizis Jr.,
Director, President,
Bravo Venture Group Inc.
Weitere Informationen finden Sie auf der Unternehmenswebsite unter www.bravoventuregroup.com, oder wenden Sie sich an Jay Oness, entweder unter der Telefonnummer +1 (604) 684-9384 oder per E-Mail über corpdev@mnxltd.com.
Kontakt Deutschland:
Value Relations GmbH
T. 069 / 959246 - 0
bravo@ir-services.de
Value Relations haftet nicht für die Richtigkeit der Übersetzung. Die Original Pressemeldung finden Sie in englischer Sprache auf www.bravoventuregroup.com.
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