GreenX Metals vs. Polen: Entschädigung in Höhe von 490 Mio. AUD
Sowohl Polen als auch GreenX wurden angewiesen, ihre eigenen Anwalts-, Auslagen- und Schiedskosten im Zusammenhang mit der Klage zu tragen, wobei es sich im Falle von GreenX um Kosten handelt, die bereits vollständig im Rahmen der Finanzierungsfazilität von Litigation Capital Management gezahlt wurden.
Das Gericht hat einstimmig entschieden, dass die Republik Polen ihre Verpflichtungen aus den Verträgen in Bezug auf das Jan-Karski-Projekt verletzt hat, was GreenX zu einer Entschädigung berechtigt. In Bezug auf das Dębieńsko-Projekt hat das Gericht der Forderung aus den Verträgen nicht stattgegeben.
Zeitgleich zum Urteil wurde jetzt die Aktie von GreenX an der Australian Securities Exchange ausgesetzt, voraussichtlich bis zum Donnerstag, den 10. Oktober 2024.
Außerdem, so schreibt u.a. Hannes Huster, ist es wahrscheinlich, dass die Entschädigung an die GreenX-Aktionäre ausgeschüttet werden wird. Er hat dazu bereits grobe Berechnungen angestellt:
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