Crescent und Barrick unterzeichnen Absichtserklärung über Transaktion von Golderz in West-Australien
Die wichtigsten Punkte:
Zwischen Crescent und Barrick wurde eine Absichtserklärung unterzeichnet hinsichtlich des Kaufs von Crescents Golderz durch Barrick zur Aufbereitung in Barricks Granny-Smith-Mühle (GSM) in Laverton.
Durch diese Absichtserklärung sollen die Rahmenbedingungen für ein substantielleres verbindliches Erzkaufabkommen (Ore Purchase Agreement) zwischen den beiden Unternehmen festgelegt werden.
Die Konditionen des Erzkaufabkommens werden für beide Seiten vorteilhafte Betriebsvorkehrungen und Synergien bieten.
Der Kaufpreis für Crescents Golderz wird durch eine Formel festgelegt, die den Goldpreis, die Erzmenge, den Goldgehalt des Erzes, die Ausbringungsrate und die anteilsmäßigen Aufbereitungskosten berücksichtigt.
Von beiden Parteien wird alles unternommen, um mit der Aufbereitung des Crescent-Erzes während des dritten Kalenderquartals 2009 zu beginnen und dies planmäßig über die Laufzeit des Erzaufbereitungsabkommens fortzusetzen.
Ausblick
Minimale Kapitalaufwendungen für den Produktionsbeginn und Lieferung des Erzes an Barricks GSM.
Crescents Barnicoat-Mühle auf Laverton mit einer Kapazität von 1,5 Mio. Tonnen pro Jahr bleibt weiterhin stillgelegt.
Das Erzaufbereitungsabkommen wird eine strenge Kontrolle der gemeinsamen Betriebskosten erlauben und beiden Unternehmen eine verbesserte Projektwirtschaftlichkeit durch den Umfang der Aufbereitung liefern.
Die Unterzeichnung der Absichtserklärung ist ein signifikanter Aspekt von Crescents langfristiger Goldstrategie und steht im Einklang mit der Zielsetzung des Unternehmens, den Betrieb auf dem Laverton-Goldprojekt (LGP) wieder aufzunehmen. Sowohl Crescent als auch Barrick beabsichtigen durch den anfänglichen Rahmen der Absichtserklärung ein substanzielleres Erzkaufabkommen mit Barrick für Crescents Golderz aus Laverton zu formalisieren.
Nach Unterzeichnung der Absichtserklärung und der Ausarbeitung der anfänglichen Rahmenbedingungen werden sowohl Crescent als auch Barrick den Abschluss der Due Diligence (Prüfung mit gebührender Sorgfalt) anvisieren und ein verbindliches Erzkaufabkommen so bald wie möglich unterzeichnen, um mit den Abbau und der Aufbereitung in der GSM zu begimnnen.
Betriebliche Vorkehrungen
Laut Vorkehrungen des Erzkaufabkommens wird in Erwägung gezogen, dass:
- Crescent das Erz abbauen und zur Granny-Smith-Mühle transportieren wird;
- Barrick in Abhängigkeit der Vorgaben das Erz kaufen wird;
- das Erz gemäß der vereinbarten Preisfestsetzungsmethode erworben wird;
- das Erz von Barrick während planmäßiger Zeitintervalle im Wechsel mit seinem eigenen aufbereitet wird;
- das Personal von Crescent die Erzaufbereitung durch den gesamten Prozess überwachen wird, einschließlich Zugang zu allen internen Betriebsdaten und -berichten;
- sich die Parteien auf Methoden und Schlichtungsweisen geeinigt haben. Vorbereitungen für einen Mittler getroffen werden;
- Barrick eine einstweilige Zahlung für das Erz zu einem vereinbarten Zeitpunkt nach Beginn der Aufbereitung leisten wird;
- eine endgültige Ausgleichszahlung geleistet wird, um die vereinbarte Goldproduktion zu reflektieren.
Crescents Ressourcen-Entwicklungsprogramm
Seit Einstellung der Bergbauaktivitäten auf dem LGP im Juli 2008 hat Crescent unablässig an einer umfassenden Überprüfung ihres Entwicklungsplans, der Ressourcenbasis und der dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Abbau- und Aufbereitungsmöglichkeiten gearbeitet.
Die achtmonatige Prüfung der Ressourcenbasis wurde von einem Team technischer Experten durchgeführt, das internes und externes Personal einschloss. Die Bewertung der Asset-Basis reichte bis auf die Grundprinzipien zurück und schloss eine vollständige Abschätzung aller technischen und operativen Annahmen zur Optimierung aller Tagebaue der Crescent als ein Projekt zusammen - statt auf Basis einzelner Lagerstätten. Die zweite Phase führte zu weiteren Infill- und Erweiterungsbohrungen auf dem größten Teil der zu entwickelnden Lagerstätten (insgesamt 6). Der Höhepunkt dieser Arbeiten ist die Umgestaltung aller sich in der Entwicklungsphase befindlicher Tagebaue, die alle für das Erzkaufabkommen vorgesehene Erzquellen einschließen. Das technische Gutachten wird durch unabhängige Experten überprüft werden.
Die Unterzeichnung der Absichtserklärung hebt die gegenseitige Anerkennung der längerfristigen Vorteile der Aufbereitungsstrategie hervor. Crescent sieht einer langen und erfolgreichen Arbeitsbeziehung mit Barrick entgegen, durch die beide Unternehmen ersichtliche betriebliche Synergien und die Wirtschaftlichkeit der Laverton-Region in die Praxis umsetzen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Crescent Gold Limited
Level 5, 89 St Georges Terrace
Perth WA 6000, Australia
GPO Box Z5292, Perth WA 6831
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Fax + 61 (8) 9322 5866
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