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Northern Dynasty wird internationale Rechnungslegungsvorschriften frühzeitig anwenden

16.03.2009  |  IRW-Press
10. März 2009, Vancouver, B.C. – Northern Dynasty Minerals Ltd. (“Northern Dynasty” oder das “Unternehmen”) (TSX: NDM; NYSE AMEX: NAK) – ein Unternehmen der Hunter Dickinson Unternehmensgruppe - gibt bekannt, dass der Antrag des Unternehmens auf frühzeitige Anwendung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften (“IFRS”) gemäß National Instrument 52-107 von den zuständigen kanadischen Wertpapierbehörden genehmigt wurde. Das Unternehmen hat sich für eine frühzeitige Anwendung der IFRS entschieden und wird diese Vorschriften in seiner Finanzberichterstattung bereits ab der mit 1. Januar 2009 beginnenden Berichtsperiode anwenden. Vergleichszeiträume des Finanzjahres 2008 werden ebenfalls unter Berücksichtigung der IFRS neu verfasst.

Hintergrundinformation: Im Februar 2008 hat die kanadische Behörde für Rechnungslegungsvorschriften (Canadian Accounting Standards Board) bestätigt, dass alle Unternehmen mit öffentlicher Rechnungslegung verpflichtet sind, in ihrer Finanzberichterstattung ab 1. Januar 2011 die in Kanada geltenden Rechnungslegungsvorschriften (GAAP) durch die IFRS zu ersetzen. Den Unternehmen wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, die neuen Vorschriften bereits frühzeitig anzuwenden, sofern eine Genehmigung durch die kanadische Wertpapierregulierungsbehörde vorliegt. Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (United States Securities and Exchange Commission) hat ebenfalls ausländischen privaten Emittenten die Genehmigung erteilt, ihre Berichterstattung nach den Kriterien der IFRS vorzunehmen, ohne dass diese zusätzlich auf die US-Rechnungslegungsvorschriften abzustimmen ist.

Während unsere Rechnungslegung derzeit nach den kanadischen GAAP-Vorschriften unter Abstimmung auf die GAAP-Vorschriften der Vereinigten Staaten erfolgt, wird durch die Anwendung der IFRS ein einheitlicher Standard bei der Rechnungslegung eingeführt. Durch die Anwendung einer einzigen und einheitlichen Rechnungslegungsvorschrift können wir die Kosten senken und die Finanzberichterstattung rationeller gestalten, da für alle Tochterunternehmen und Joint Ventures ein einheitliches und übereinstimmendes Berichterstattungssystem entwickelt wird.

Das Unternehmen hat einen umfassenden Konvergenzplan erstellt und einen Lenkungsausschuss eingerichtet, der die Aufgabe hat, die Umsetzung der neuen Vorschriften zu organisieren und dem Prüfungsausschuss und dem Board of Directors des Unternehmens in regelmäßigen Abständen einen Bericht mit den aktuellen Informationen zum Fortschritt des Konvergenzprojektes vorzulegen. Um den mittlerweile großteils abgeschlossenen Umstellungsprozess auf IFRS bestmöglich zu organisieren, wurde ein genauer Zeitplan erstellt. Die Umstellung auf das neue System gliedert sich in drei Hauptphasen:

• Grundlagenplanung (Scoping) und Verträglichkeitsprüfung: zur Identifizierung von Schlüsselbereichen, die von der Umstellung auf die neuen IFRS-Vorschriften betroffen sind.

• Evaluierung und Design: zur Identifizierung der erforderlichen Änderungen in den bestehenden Rechnungslegungsvorschriften, Informationssystemen und Unternehmensprozessen, zusammen mit einer Analyse von alternativen Richtlinien im Einklang mit den IFRS und der Entwicklung von IFRS-konformen Finanzberichtsentwürfen.

• Umsetzung und Überprüfung: zur Umsetzung der Änderungen in den Informationssystemen und Unternehmensprozessen, unter Durchführung formeller Autorisierungsverfahren zur Genehmigung der empfohlenen Änderungen bei den Rechnungslegungsvorschriften und Ausbildungsprogrammen in allen Finanzabteilungen sowie anderen Mitarbeiterbereichen des Unternehmens im erforderlichen Ausmaß. Endziel ist die Sammlung aller Finanzdaten, die zur Erstellung IFRS-konformer Finanzberichte erforderlich sind, wobei die Grundsätze der IFRS in die jeweiligen Unternehmensprozesse integriert werden, sowie die Genehmigung der IFRS-konformen Finanzberichte durch den Prüfungsausschuss.


Eine Offenlegung des Übergangsverfahrens soll folgendermaßen vonstatten gehen:

• Weitere Einzelheiten zum Konvergenzplan und zum Übergangsverfahren sind im aktualisierten Analysebericht des Managements (Management Discussion and Analysis) für die Periode zum 30. September 2008 enthalten, der unter www.sedar.com veröffentlicht wurde.

• Die Jahresanalyse des Managements für das mit 31. Dezember 2008 endende Finanzjahr wird, soweit bekannt, auch mengenrelevante Angaben zu den Auswirkungen der Anwendung der IFRS auf die wesentlichen Punkte in den Jahresfinanzberichten enthalten.

• Die ersten Finanzberichte des Unternehmens, die nach den Kriterien der IFRS erstellten werden, sind die Zwischenfinanzberichte für die Dreimonatsperiode zum 31. März 2009. In diesen Berichten werden auch umfassende Informationen zu den Übergangsverfahren sowie eine vollständige Darlegung aller neuen IFRS-Vorschriften enthalten sein.

Weitere Einzelheiten zu Northern Dynasty erhalten Sie über die Website des Unternehmens unter www.northerndynasty.com oder über die Serviceabteilung für Investoren unter der Rufnummer (604) 684-6365 bzw. innerhalb von Nordamerika unter 1-800-667-2114.


Für das Board of Directors

Ronald W. Thiessen
Präsident & CEO



Kontakt Deutschland:

Robin Bennett
E-mail: info@hdgold.com
www.hunterdickinson.com



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