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Gulfside Minerals Ltd.: Update zum Erdenetsogt Grundstück

08.06.2009  |  DGAP
GULFSIDE MINERALS LTD. (´Gulfside ´ oder ´die Firma´) veröffentlicht die folgende Pressemitteilung, um die Angaben, die sich auf das Erdenetsogt Kohlegrundstück in der Mongolei beziehen, zu aktualisieren. Es war erforderlich, dass Gulfside einen National Instrument (NI) 43‐101 technischen Report nicht später als 45 Tage ab dem Zeitpunkt ihrer Pressemitteilung einreicht, zur Verdeutlichung der Bekanntgabe einer Mineralienschätzung auf dem Grundstück, bekanntgegeben in einer Pressemitteilung vom 31. Oktober 2007. Diese Mineralienschätzung war nicht NI 43‐101 konform zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.

‐ Gulfside hat keinen NI 43‐101 Report innerhalb der erforderlichen 45 Tage veröffentlicht, um die Bekanntgabe einer Mineralienschätzung auf dem Grundstück zu verdeutlichen.

‐ Dies hatte zur Folge, dass die BCSC eine Cease Trade Order verhängte, die Gültigkeit behalten sollte bis die Firma einen konformen Bericht einreicht.

‐ Gulfside hat jetzt einen NI 43‐101 konformen Report für das Erdenet Grundstück erhalten, erstellt von der Firma Norwest aus Salt Lake City, Utah und reicht diesen ein.

Ferner hat Gulfside in der Pressemitteilung vom 31. Oktober 2007 die Qualität der Ressourcenschätzung nicht verdeutlicht oder die Sicherheitskategorie der Schätzung spezifiziert, wie es gemäß den NI 43‐101 Standards für die Angabe von Mineralienprojekten erforderlich ist.

Robert M. Card ist erfreut, bekanntzugeben, dass die Firma den NI 43‐101 technischen Report für das Erdenetsogt Projekt von der Firma Norwest erhalten hat. Der Norwest Report hat diese Probleme hinsichtlich der Angaben wie folgt klargestellt:


GEGENWÄRTIGE RESSOURCEN:

Die Braunkohleressource in der ´gemessenen´ Kategorie bemisst sich auf 434 Millionen Tonnen, während 751 Millionen als ´angezeigt ´ klassifiziert wurden. Kombiniert wurde eine Gesamtmenge von 1,185 Millionen Tonnen klassifiziert in den Kategorien ´gemessen´ und ´angezeigt´. Diese Ressourcen sind Ablagerungen vom Typ ´an der Oberfläche´ und sind bewertet mit einem kumulativen in‐place Abfallvolumen (m3) bezogen auf den Kohleanteil von 0.6 : 1. Das Kohlevorkommen kann acht eindeutige Adern eingeteilt werden, oder Terrassen von Adern, getrennt von gesteinshaltigen Zwischenschichten. Insgesamt beträgt die kombinierte Dicke der Acht Terrassen durchschnittlich 79 Meter, durchgehend über das gesamte Gebiet der Rohstoffvorkommen. Strukturänderungen der Ablagerungen waren minimal.

Die Ressourcenschätzungen basieren auf Explorationsdaten und Informationen, die von einer mongolischen Firma gesammelt wurden, die zuvor im Besitz des Kohlegrundstücks war. Die Bohrungen im Jahr 2006 und 2007 beinhalteten 36 Bohrlöcher, die 5689 Meter umfassten. Acht der im Jahr 2007 insgesamt gebohrten Löcher wurden von Norwest Personal vor Ort gebohrt.

Basierend auf den geologischen Daten und Schlussfolgerungen, die zur Zeit der Erstellung der Ressourcenbewertung zur Verfügung standen (31.März 2008), gibt Norwest bekannt, dass die Einschätzung als zutreffend einzustufen ist. Die Firma weist darauf hin, dass es keine Garantie gibt, dass alle oder Teile der geschätzten Ressourcen förderbar sein werden.


QUALITÄT DER KOHLE:

Die Kohlevorkommen auf dem Erdenet Grundstück sind eingestuft als Braunkohle A, basierend auf ASTM Standards. Die typische gegenwärtige Qualität der Braunkohle ( auf luftgetrockneter Basis ) ist in der folgenden Tabelle dargestellt.

Average Minimum Maximum
Inherent Moisture % 23.05 15.63 29.29
Ash % 17.35 12.74 22.24
Sulfur % 1.70 1.35 2.31
Calorific Value (kCal/kg) 4,003 3,453 4,560

Norwest hat zusätzliche Untersuchungen empfohlen mit Schwerpunkt auf ausfachende Bohrungen, um die Wechselbeziehungen der Kohleterrassen, die Kontinuität und Geometrie von Teilabschnitten innerhalb der Terrassen besser verstehen zu können für die Planung einer Mine. Ebenso weist Norwest darauf hin, dass die Planung und Wirtschaftlichkeit auf dem Level einer Vorab- Machbarkeit nicht ohne hydrologische und zusätzliche geotechnische Daten durchgeführt werden kann. Zu diesem Zwecke hat Norwest ein Bohrprogramm mit 10 geotechnischen Bohrlöchern und drei hydrologische Tests empfohlen.


ERDENETSOGT GRUNDSTÜCK:

ORT: Das Erdenetsogt Grundstück liegt in der Dornogobi Region im Südosten der Mongolei, ca. 430km von Ulaanbaatar entfernt und 200 km von der chinesischen Grenze. Die Kohlelizenz umfasst ein Gebiet von 13,574 Hektar, gelegen in einem Bassin der Kreidezeit, in dem erstmals Kohlevorkommen in den 60iger Jahren von russisch‐mongolischen Kartierungsteams entdeckt worden waren. Das Grundstück ist 6 km von einer 35 KW Starkstromleitung und 82 km von der trans‐mongolischen Eisenbahnlinie entfernt.


EIGENTUMSVERHÄLTNISSE:

Die Kohlelizenz ist im Besitz der mongolischen Firma ECM Co. LLC (´ECM´). ECM ist zu 100% in Besitz einer British Virgin Island Holdinggesellschaft , Mangreat Group Ltd. (´Mangreat´), welche wiederum eine Tochtergesellschaft von Guardstand Nominees (HK) Limited ist, mit Firmensitz in Hong Kong. ‐ Gulfside gab in einer Pressemitteilung vom 14. März, 2008 bekannt, dass es die Absicht der Firma ist, über einen Zeitraum von 15 Monaten einen Anteil von 100% an der privaten Firma zu erwerben, die die Erdenetsogt Kohlelizenz besitzt.

‐ Gulfside verdeutlichte in einer Pressemitteilung vom 30. April 2008, dass sie einen Vertrag zur Übertragung der Anteile geschlossen hat mit Guardstand, um einen Anteil von 49 % an Mangreat zu erwerben, welche durch ECM, der mongolischen Tochtergesellschaft, einen Anteil von 100% an der Kohlelizenz hält. Die stufenweise Übertragung, bewertet mit ca. $16,5 Millionen US, wird Gulfside die kompletten operativen Rechte und einen indirekten Anteil an der mongolischen Tochtergesellschaft und der Kohlelizenz von 49 % übertragen. Ebenso hat die Firma einen Letter Of Understanding, der der Firma erlaubt, die verbleibenden 51% der Kohlelizenz zu erwerben, unter bestimmten Bedingungen, bis 31. Januar 2009.

‐ Gulfside hat in einer Pressemitteilung vom 25. September 2008 angekündigt, dass Guardstand gegenwärtig seine Verpflichtungen gemäß dem Vertrag zur Übertragung der Anteile nicht eingehalten hat und die Firma den Vertrag nicht vervollständigen konnte. Das SPA besagt, dass jegliche Streitigkeiten, die auftreten oder sich auf das SPA beziehen, durch ein Schiedsgerichtsverfahren beigelegt werden sollen. Die Firma hat eine Kanzlei in London, England als Rechtsbeistand beauftragt und ein Schiedsgerichtsprozess in die Wege geleitet.

‐ Ebenso hat Gulfside einen Zivilprozess in der Mongolei in die Wege geleitet, um ihre Rechte an dem Grundstück geltend zu machen. Dieser Zivilprozess wird ausgeführt gegen Monrospromugoli LLC (´MRPU´) in Bezug auf einen gemeinsamen Vertrag vom 7. Juni 2007, unterzeichnet von Gulfside und MRPU hinsichtlich der Erdenetsogt Kohlelizenz. Gemäß den Bedingungen dieses gegenseitigen Vertrages, war es die Pflicht von MRPU eine neue Joint Venture Firma zu gründen und die Eigentumsrechte an der Erdenetsogt Kohlelizenz an diese neue Firma zu übertragen bei Zahlung von gewissen Beträgen von Gulfside an MRPU. Am 18. Februar 2009 war das Gericht von Bajangol in der Mongolei der Ansicht, dass MRPU die Bedingungen des gemeinsamen Vertrages verletzt hatte , indem sie es unterließ 5 % der Anteile an der Joint Venture Firma ECM zu übertragen. Das Gericht wies MRPU an , 5 % der Anteile an ECM an Gulfside zu übertragen. Daraufhin hat MRPU dieses Urteil angefochten und Gulfside bereitet sich im Moment auf die Berufung vor. Qualifizierte Person: Lawrence D. Henchel, P.G., Manager of Geologic Services, Norwest Corporation, eine unabhängige qualifizierte Person gemäß den Bdingungen eines NI 43‐101, ist für die Schätzungen der mineralischen Rohstoffvorkommen und weitere zusammengefasste Informationen aus dem technischen Bericht verantwortlich.

Download ´NI´ NORWEST www.gulfsideminerals.de/NI-Erdenetsogt.pdf



Für die deutsche Übersetzung wird keine Haftung übernommen.


On behalf of the Board of Directors Gulfside Minerals Ltd.

Robert L. Card,
President



This news release was prepared by management of GMG which takes full responsibility for its contents. All statements, other than statements of historical fact, in this news release are forward‐looking statements that involve various risks and uncertainties, including, without limitation, statements regarding the potential extent of mineralization and reserves, exploration results and future plans and objectives of Gulfside Minerals Ltd. These risks and uncertainties include, but are not restricted to, the amount of geological data available, the uncertain reliability of drilling results and geophysical and geological data and the interpretation thereof, and the need for adequate financing for future exploration and development efforts. There can be no assurance that such statements will prove to be accurate. Actual results and future events could differ materially from those anticipated in such statements. These and all subsequent written and oral forward‐looking statements are based on the estimates and opinions of management on the dates they are made and are expressly qualified in their entirety by this notice. The Company assumes no obligation to update forward‐looking statements should circumstances or management´s estimates or opinions change. Neither TSX Venture Exchange nor its Regulation Services Provider (as that term is defined in the policies of the TSX Venture Exchange) accepts responsibility for the adequacy or accuracy of this release.
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