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Uranium Energy Corp. verkündet Klageabweisung

08.06.2009  |  DGAP
AUSTIN, TEXAS - 08. Juni 2009 - Uranium Energy Corp (NYSE AMEX: UEC, “das Unternehmen“) ist erfreut, verkünden zu können, dass der United States District Court [amerikanisches Bundesbezirksgericht] am 05. Juni 2009 in einer Verfügung den Klageantrag der County-Räte von Goliad gegen das Unternehmen abgewiesen hat. Die Klageschrift bezog sich auf Verstöße gegen das Safe Drinking Water Act [Trinkwasserschutzgesetz] in der Nähe der Bereiche, in denen das Unternehmen nach Uran schürfte.

Die Vorwürfe waren bereits zu einem früheren Zeitpunkt geprüft und durch die Texas Railroad Commission [amerikanische Aufsichtsbehörde für Öl- und Gasabbau], die als Behörde die ausschließliche Zuständigkeit für den Uranabbau in Texas besitzt, für haltlos befunden worden. 2007 erklärte die Commission: ´ ... die Prüfung Ihrer Vorwürfe durch die Behörde ergab keinerlei widerrechtliche Praktiken oder Aktivitäten im Gebiet Nr. 123, für das UEC die Erlaubnis zum Uranabbau erhalten hat ... Wir betrachten diese Untersuchung als abgeschlossen.“

In seiner Klageabweisung vom 05. Juni 2009 gab der Richter an, dass der Antrag des Countys selbst aus der Sichtweise, die für das County am vorteilhaftesten sei, die Anforderungen für eine Zulassung der Klage nicht erfüllt habe. Dem Richter zufolge erklärte die Texas Railroad Commission in einem Schreiben vom April 2007 an den Anwalt des Countys, dass ein Hydrologe der Behörde “ ... auf der Grundlage der verfügbaren Informationen zu dem Schluss gekommen ist, dass durch die Bohrarbeiten keinerlei Grundwasserverschmutzung verursacht wurde.“

Abschließend erklärte der Richter: “ ... der Prüfstein der Klage des Countys Goliad in Bezug auf das SDWA [Safe Drinking Water Act] ist seine Anschuldigung, dass UEC die Probebohrlöcher als Schächte zum Einleiten von Flüssigkeiten missbraucht bzw. Flüssigkeiten in den Boden abgelassen habe, [...] das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass keine derartige Umwidmung oder Ablassaktivität stattgefunden hat ....“

Ursprünglich wurden die County-Räte bei ihrer gescheiterten Klage durch lokale Grundbesitzer namens Duderstadt unterstützt. Die Duderstadts zogen sich am 01. Mai 2009 freiwillig und bedingungslos aus dem Fall zurück.

Amir Adnani, Vorsitzender und Geschäftsführer, erklärte: “Das Unternehmen ist über diese Klageabweisung sehr erfreut. Die Anschuldigungen waren haltlos, was im Vorfeld der Klageeinreichung auch bereits durch die Texas Railroad Commission anerkannt wurde. Dieser Streitfall hat sich in keiner Weise störend auf unsere Schürfarbeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit den erforderlichen Genehmigungen ausgewirkt.“

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für das Goliad-ISR-Projekt werden in jeglicher Hinsicht ausgezeichnete Fortschritte erzielt. Es bestehen keine Rechtsstreitigkeiten oder sonstigen Hindernisse für die Fortsetzung der Genehmigungs- oder Schürftätigkeiten des Unternehmens.“


Über Uranium Energy Corp

Uranium Energy Corp (NYSE-AMEX: UEC, “das Unternehmen“) ist ein Rohstoffunternehmen mit Sitz in den USA, dessen Ziel darin besteht, in Kürze ein ISR-Uranförderer in den Vereinigten Staaten zu werden. Auf der Grundlage seines umfassenden Informationsschatzes in Bezug auf historischen Uranabbau und Entwicklungsarbeit hat das Unternehmen im ganzen Südwesten der USA uranhaltiges Land erworben und führt dort Schürfarbeiten durch. Vor Kurzem erhielt das Unternehmen für sein Leitprojekt, das Goliad-ISR-Uranprojekt in Südtexas, die Genehmigung für die Planung einer Mine. Das Projekt wird von herausragenden Experten für Uranabbau und Schürfarbeiten geleitet, deren gemeinsame Erfahrung in dieser Branche dem Unternehmen nachhaltige Fachkompetenz im Bereich der Suche nach Uranminen und in der Weiterentwicklung des Bergbaus verleiht.



Kontakt in Nordamerika:

Investor Relations, Uranium Energy Corp.
Gebührenfrei: (866) 748-1030
Fax: (512) 535-0832
E-Mail: info@uraniumenergy.com
Börseninformationen:
NYSE-AMEX: UEC
Frankfurter Börsenzeichen: U6Z
WKN: AØJDRR
ISN: US916896103



Haftungsausschluss für zukunftsgerichtete Aussagen

Mit Ausnahme der in dieser Pressemitteilung enthaltenen Angaben historischer Tatsachen stellen die hier dargelegten Informationen “zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der anwendbaren US-amerikanischen und kanadischen Gesetze dar. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen noch nicht absehbarer Mengen und Annahmen der Unternehmensleitung beruhen. Insbesondere Aussagen bezüglich historischer Einschätzungen von Mineralienressourcen sollten als zukunftsgerichtete Aussagen angesehen werden, soweit sie Schätzungen der Mineralisierung betreffen, die bei einer Entwicklung der Liegenschaft vorgefunden werden wird. Alle Aussagen, die Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele, Annahmen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder anführen, stellen keine Angaben historischer Tatsachen dar und sind als “zukunftsgerichtete Aussagen“ anzusehen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen enthalten Risiken und Unwägbarkeiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse oder Leistungen des Unternehmens wesentlich von zukünftigen Ergebnissen oder Leistungen abweichen, die durch derartige zukunftsgerichtete Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Zu solchen Risiken und anderen Faktoren gehören unter anderem die tatsächlichen Ergebnisse von Explorationsaktivitäten, Änderungen der zugrunde liegenden Annahmen, die mit der Einschätzung oder Realisierung der Mineralienressourcen verbunden sind, die Verfügbarkeit von Kapital zur Finanzierung von Programmen und die resultierende Verwässerung, die durch die Beschaffung von Kapital durch den Verkauf von Anteilen verursacht wird, Unfälle, Arbeitskämpfe und andere Risiken der Bergbaubranche, einschließlich unter anderem denjenigen, die mit der Umwelt, Verzögerungen beim Erhalt von behördlichen Genehmigungen, Bewilligungen oder der Finanzierung oder beim Abschluss der Entwicklungs- oder Bauaktivitäten zusammenhängen oder die hinsichtlich Eigentumsstreitigkeiten oder Anspruchsbegrenzungen bei der Versicherungsdeckung bestehen. Zukunftsgerichtete Aussagen werden auf der Grundlage der Überzeugungen, Einschätzungen und Meinungen der Unternehmensleitung zum Zeitpunkt der Aussagen abgegeben, und das Unternehmen verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, falls sich diese Überzeugungen, Einschätzungen und Meinungen oder andere Umstände ändern sollten, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Derartige zukunftsgerichtete Aussagen spiegeln unsere aktuellen Ansichten hinsichtlich künftiger Ereignisse wider und unterliegen gewissen Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen, einschließlich der Risiken und Unwägbarkeiten, die in unseren jüngsten Jahresabschlüssen und Finanzberichten und Registrierungsangaben, die bei der amerikanischen Börsenaufsicht United States Securities and Exchange Commission (“SEC“) (verfügbar unter www.sec.gov) und bei der kanadischen Wertpapieraufsicht (verfügbar unter www.sedar.com) eingereicht wurden, dargelegt sind. Das Unternehmen ist zwar der Meinung, dass die in dieser Pressemitteilung geäußerten Ansichten, Pläne, Erwartungen und Absichten realistisch sind, trotzdem kann es keine Garantie für die Korrektheit dieser Ansichten, Pläne, Erwartungen und Absichten geben. Investoren werden angehalten, alle hier dargelegten Informationen zu berücksichtigen und auch die in den regelmäßig bei der SEC eingereichten Berichten genannten Risikofaktoren zu beachten. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch das Einholen eines Kaufangebots dar, noch dürfen Wertpapiere in einem Rechtsraum verkauft werden, in dem solche Angebote, Anfragen oder Verkäufe ohne eine vorherige Registrierung bzw. Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen des betreffenden Rechtsraums rechtswidrig wären.

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