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Der Board of Directors von Moto entschied, dass das Angebot von Randgold Resources das bessere Angebot ist

27.07.2009  |  DGAP
Perth, Western Australia, Australien. 27. Juli 2009. Der Board of Directors der Moto Goldmines Limited (Frankfurt WKN: A0ET6S, TSX: MGL, AIM: MOE) hat nach Beratungen mit seinen Finanz- und Rechtsberatern die Konditionen der geplanten Transaktion mit Randgold Resources Limited zum Erwerb aller Aktien von Moto Goldmines festgelegt. Diese Transaktion besitzt günstigere Konditionen als das gegenwärtige Abkommen zwischen Moto und Red Back Mining Inc., das am 1. Juni 2009 bekannt gegeben wurde.

Gemäß der von Randgold vorgeschlagenen Transaktion würden Motos Aktionäre 0,07061 Stammaktien der Randgold (oder wo zutreffend 0,071061 sogenannter �American Depositary Share� (ADS) der Randgold pro Moto-Aktie erhalten. Motos Aktionäre würden die Option einer Barzahlung (statt Randgold-Aktien oder ADS) von 4,47 USD pro Moto-Aktie (4,85 CAD, basierend auf dem von der Bank of Canada am 24. Juli 2009 um 12 Uhr festgelegten Wechselkurs) für alle oder einen Teil ihrer Moto-Aktien erhalten. Dies ist abhängig von einer Zuteilung, die gemäß der geplanten Randgold-Transaktion in Höhe von 244 Mio. USD auf einem maximalen zahlbaren Barbetrag beruht. Bei angenommener vollständiger Abwicklung der Bargeldalternative würde Randgold erwartungsgemäß insgesamt ca. 3,9 Mio. Aktien (einschließlich Aktien, die die ADSs repräsentieren) ausgeben und den Aktionären von Moto insgesamt 244 Mio. USD auszahlen. Außer den besseren finanziellen Konditionen des Angebots von Randgold ist das geplante Abkommen mit Randgold im Wesentlichen dem aktuellen Abkommen mit Red Back ähnlich. Es schließt eine unter bestimmten Bedingungen an Randgold zahlbare Stornierungsgebühr von 14.627.300 USD ein.

Laut Konditionen des gegenwärtigen Abkommens mit Moto hat Red Back fünf Handelstage Zeit, eine Verbesserung der Konditionen dieses Abkommens anzubieten. Dieser Zeitraum endet am Dienstag den 4. August 2009um 24 Uhr (Zeit in Vancouver). Da die früher bekannt gegebene Versammlung der Moto-Aktionäre zur Prüfung der geplanten Red-Back-Transaktion in diesen Zeitraum fällt, hat Moto die Versammlung verschoben. Laut den Konditionen des aktuellen Abkommens mit Red Back wurde die Versammlung auf den 5. August 2009 um 16 Uhr (Zeit in Vancouver) verschoben.

Falls Red Back innerhalb dieser Zeitspanne eine Verbesserung der Konditionen seines Angebots anbietet und der Board of Directors von Moto bestimmt, dass das Angebot von Randgold nicht mehr das bessere Angebot ist, muss Moto gemäß der Konditionen des aktuellen Abkommens mit Red Back die Verbesserung des bestehenden Abkommens mit Red Back annehmen und das verbesserte Angebot von Red Back umsetzen. In diesem Falle wird das Angebot von Randgold zum Abschluss der vorgeschlagenen Transaktion mit Moto für nichtig erklärt.

Falls Red Back innerhalb dieser Zeitspanne dem Board of Directors von Moto nicht anbietet oder ihn nicht davon unterrichtet, dass Red Back das Abkommen zu verbessern beabsichtige oder falls die vorgeschlagene Randgold-Transaktion weiterhin besser ist als eventuell verbesserte Abkommen von Red Back, beabsichtigt Moto eine Kündigung des Red-Back-Abkommens. Moto wird an Red Back die vereinbarte Stornierungsgebühr von 15,25 Mio. CAD zahlen und Randgolds Angebot annehmen. In diesem Falle werden die Directors und Officers von Moto hinsichtlich der Transaktion mit Randgold abstimmen.

Moto wird, wenn es die Entwicklungen rechtfertigen, weitere Pressemitteilungen veröffentlichen.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Moto Goldmines Limited
Level 1, 68 Hay Street, Subiaco WA 6008
PO Box 1255, West Perth WA 6872
Australia
Andrew Dinning
President und Chief Operating Officer
Tel. +61 8 9273 4222
Mark Arnesen
Financial Director und Chief Financial Officer
Tel. +61 8 9273 4222
www.motogoldmines.com
www.motogoldmines.de

AXINO AG
investor & media relations
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Germany
Tel. +49 (711) 253592-30
Fax +49 (711) 253592-33
www.axino.de



Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.
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