Uranerz Energy Corporation verdoppelt seinen Landbesitz im Powder River-Becken in Wyoming
In den letzten Monaten konnte der Kauf von Claims den Landbesitz von Uranerz Energy im Powder River-Becken mehr als verdoppeln; die meisten Grundstücke befinden sich in jenem Uranabbaubezirk, der als Pumpkin Buttes bekannt ist.
Uran wurde in Wyoming erstmals im Jahr 1949 entdeckt und kurz darauf auch im Gebiet Pumpkin Buttes. Der Bergbaubezirk Pumpkin Buttes war die erste kommerzielle Uranproduktionsregion in diesem Staat. Seit 1957 produzierten die Minen von Wyoming über 213 Millionen Pfund Uran. Die Energie, die in einem Pfund Uran enthalten ist, entspricht 31 Barrels Heizöl oder 10 Tonnen Kohle. Die gesamte aus Wyoming-Uran produzierte Energie beträgt also mehr als 6,6 Milliarden Barrels Heizöl oder 2,1 Milliarden Tonnen Kohle. Wyoming ist mit der aktuellen Vor-Ort-Uranproduktion (´´ISR´´) im Powder River-Becken der führende Uranproduzent der Vereinigten Staaten.
Mit diesen zusätzlichen Claims beträgt unser aktueller Landbesitz in Wyoming etwa 40.700 Acres und umfasst Mineral-Claims im staatlichen Besitz sowie vom Bundesstaat Wyoming und privat gepachtete Minen. Da zusätzliche Daten ausgearbeitet werden, können weitere Landerwerbsprogramme durchgeführt werden, um sich andere potenziell hochwertige Grundstücke für zukünftige Mineralisierungsbeschreibungen und mögliche ISR-Uranproduktionen zu sichern.
Uranerz Energy Corporation verfügt über eine ausreichende Erfahrung im ISR-Uranabbau und besitzt eine Reihe von Grundstücken in Wyoming, die uranhaltigen Sandstein aufweisen. Einige dieser Uran-Grundstücke im Powder River-Becken sind fortgeschritten; das Unternehmen begann bereits mit der Umweltlizenzierung und der Minenplanung für die Erschließung von zwei dieser Grundstücke: die Projekte Hank und Nichols Ranch.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Investor Relations-Abteilung von Uranerz, Tel. 1-800-689-1659 oder auf unserer Website unter www.uranerz.com.
Im Namen der Board
´´Glenn Catchpole´´
Glenn Catchpole
President und CEO
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(i) die Unfähigkeit des Unternehmens, den Erwerb von Anrechten an neuen Grundstücken zur Mineralexploration abzuschließen;
(ii) die Unfähigkeit des Unternehmens, die erforderliche Finanzierung zur Durchführung der Exploration neuer Minerallagerstätten durchzuführen;
(iii) die Unfähigkeit des Unternehmens, die erforderlichen Finanzmittel aufzubringen, um die Exploration oder Erschließung seiner Grundstücke durchzuführen; und
(iv) die Existenz einer kommerziell interessanten Mineralisierung in seinen Grundstücken.
(v) Die Unfähigkeit des Unternehmens, wirtschaftliche Uran- oder Goldvorkommen oder -reserven in seinen Liegenschaften aufzufinden.
Die Leser sind aufgefordert, die Prognosen für die Zukunft in dieser Presseveröffentlichung kritisch zu beurteilen.
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