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Tiger Resources Ltd.: Beilegung potenziellen Vertragsstreits bezüglich des Kipoi-Projekts

16.09.2009  |  DGAP
Perth, Westaustralien - 15. September, 2009. Tiger Resources Limited (ASX / TSX: TGS) (´die Gesellschaft´) freut sich bekannt geben zu können, dass der potenzielle Streit bezüglich der vertraglichen Vereinbarungen über das Kipoi-Projekt beigelegt werden konnte.

Geschäftsführer David Young kommentierte: ´In Anbetracht des Beginns einer weiteren Phase relativ hoher Kupferpreise vertrat der Vorstand den Standpunkt, dass es im besten Interesse der Gesellschaft sei, eine gütliche Einigung herbeizuführen, statt die Entwicklung von Kipoi weiter zu verzögern, während wir unsere Position im Gerichtssystem der Demokratischen Republik Kongo verteidigen. Die rechtzeitige Entwicklung des Projekts gilt für die Schaffung von Shareholder-Value als entscheidend. Diese Lösung ermöglicht es der Unternehmensleitung, sich voll und ganz auf die Erreichung der Ziele für die erste Kupferproduktion Mitte 2010 zu konzentrieren.´

Im November 2006 schloss Tiger Congo sprl, eine Tiger-Tochter, an der die Gesellschaft einen Anteil von 85 % innehat, (kollektiv als ´Tiger´ bezeichnet), mit verschiedenen Parteien (´Verkäufer´) einen Vertrag (´Vertrag´) über den stufenweisen Erwerb eines 100 %-igen Anteils an Congo Minerals sprl (´Comin´) ab. Comin besitzt 60 % an SEK sprl, der Inhaberin von Lizenzen über das Kipoi-Projekt in der Demokratischen Republik Kongo (´DRK´). Die verbleibenden 40 % an SEK sprl sind im Besitz von Gécamines, einer Körperschaft im staatlichen Besitz der DRK.

Tiger hat bislang sämtliche Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags in seiner aktuellen Fassung erfüllt und dementsprechend auch alle bisher an die Verkäufer fälligen Zahlungen getätigt. Tiger zahlte den Verkäufern am 29. Juli 2009 für den Erwerb weiterer 23 % an Comin und die Erweiterung des eigenen Anteils an Comin auf 50 % den Betrag von USD 5,59 Millionen. Tiger muss den Verkäufern am oder vor dem 29. Mai 2010 weitere USD 12 Millionen zahlen, um die verbleibenden 50 % an Comin zu übernehmen.

Am 3. August 2009 teilte Tiger mit, dass die Gesellschaft ein Schreiben der Verkäufer erhalten hatte, in dem angedeutet wurde, dass die Verkäufer den von Tiger zur Erhöhung des eigenen Anteils an Comin auf 50 % bezahlten Betrag eventuell anfechten und versuchen würden, die Einhaltung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Vertrages zu umgehen.

Tigers Rechtsbeistand, der Rechtsberater aus der DRK, Australien und anderen Ländern umfasst, vertrat die Meinung, dass Tigers Fall zwar aussichtsreich sei, dass aber dennoch gewisse Zweifel bestünden, ob Tiger die eigenen Interessen vor einem Gericht des DRK erfolgreich verteidigen könne, und dass jedes Gerichtsverfahren langwierig, zeitraubend und kostspielig sei. Demzufolge bemühte sich Tiger um eine Beilegung dieser Angelegenheit auf kommerziellem Wege. Tiger und die Verkäufer haben sich nun geeinigt, diese potenzielle Vertragsstreitigkeit zu den folgenden Bedingungen zu regeln:

- Tiger bezahlt den Verkäufern bis zum 18. September 2009 den Betrag von USD 2,55 Millionen.

- Die Verkäufer erkennen an, dass Tiger bislang sämtliche vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat und einen Anspruch auf den 50 %-igen Anteil an Comin hat.

- Tiger übernimmt die Kontrolle im Vorstand und in der Unternehmensleitung von Comin.

- Nach Zahlung des bis zum 29. Mai 2010 fälligen Betrags in ein Treuhandkonto eines Treuhänders ist Tiger (ohne weiteren Rückgriff auf die Verkäufer) befugt, den verbleibenden 50 %-igen Anteil an Comin an Tiger zu übertragen (womit Tiger dann 100 % der Comin-Anteile besitzt).

Tiger betont erneut, dass die Gesellschaft ihren vertraglichen Verpflichtungen jederzeit nachgekommen ist. Der Tiger-Vorstand vertrat den Standpunkt, dass eine kommerzielle Einigung zu den vereinbarten Bedingungen aufgrund der Unsicherheit bezüglich Tigers Aussichten auf eine erfolgreiche Verteidigung der Unternehmensinteressen vor Gerichten der DRK, der Kosten eines potenziellen Gerichtsverfahrens, der Unmöglichkeit der Weiterentwicklung von Tigers führendem Projekt während eines möglicherweise langwierigen Gerichtsverfahrens, des Tiger in Kipoi bislang entstandenen signifikanten Aufwands sowie des beträchtlichen Werts von Tigers Anteil am Kipoi-Projekt (insbesondere nach der kürzlichen Stärkung des Kupferpreises) die optimale Lösung darstellte. Tiger wird die zusätzliche Zahlung an die Verkäufer aus bestehenden Liquiditätsreserven finanzieren. Tiger ist zuversichtlich, dass diese Angelegenheit nun beigelegt ist und für die Verkäufer kein Handlungsspielraum besteht, weitere Forderungen gegen Tiger zu richten.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Tiger Resources Ltd.
30 Ledgar Road
Balcatta, Western Australia 6021
Australia
Tel. +61 (8) 9240 1933
www.tigerresources.com.au


AXINO AG
investor & media relations
Königstraße 26, 70173 Stuttgart
Tel. +49 (711) 253592-30
Fax +49 (711) 253592-33
www.axino.de



Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.


Zusätzliche Hinweise:

Hinweise bezüglich zukunftsorientierter Aussagen und Informationen: Diese Pressemitteilung enthält zukunftsorientierte Aussagen und Informationen, die auf Annahmen und Beurteilungen der Geschäftsleitung bezüglich künftiger Ereignisse und Ergebnisse beruhen. Derartige zukunftsorientierte Aussagen und Informationen einschließlich, aber nicht ausschließlich, Aussagen und Informationen bezüglich der Entwicklung des Kipoi-Projekts, Tigers Zusicherung der Anteile am Kipoi-Projekt durch die Übernahme von Tiger Congo und Congo Minerals, des potenziellen Streitfalls mit den Verkäufern im Zusammenhang mit dieser Übernahme sowie bezüglich Tigers Pläne zur Sicherung der Projektfinanzierung für die Projektstufe 1, beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unwägbarkeiten und andere Faktoren, aufgrund deren die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge der Gesellschaft wesentlich von den erwarteten künftigen Ergebnissen, Leistungen und Erfolgen abweichen könnten, wie sie in derartigen zukunftsorientierten Aussagen zum Ausdruck oder zur Andeutung kommen. Solche Faktoren beinhalten unter anderem die tatsächlichen Marktpreise von Kupfer, Kobalt und Silber, die tatsächlichen Ergebnisse der gegenwärtigen Exploration, die Verfügbarkeit von Kreditfinanzierung für eine Gesellschaft, die derzeit keine Produktion nachweisen kann, sowie die aktuelle Volatilität der globalen Finanzmärkte, die tatsächlichen Ergebnisse künftiger Abbau-, Verarbeitungs- und Entwicklungstätigkeiten, Veränderungen der Rahmenbedingungen von Projekten, während Pläne weiter abgewogen werden, sowie jene Faktoren, die im jährlichen Informationsblatt der Gesellschaft unter dem Titel ´Risikofaktoren´ veröffentlicht werden. Das jährliche Informationsblatt der Gesellschaft ist bei SEDAR (www.sedar.com) unter dem Gesellschaftsprofil abrufbar.

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