Uranerz meldet Uranressourcen gemäß NI 43-101 für die Doughstick-Grundstücke
Zu den Grundstücken, die das Projekt Doughstick bilden, zählen die zu 100 % unternehmenseigenen Doughstick-Grundstücke sowie die Grundstücke Doughstick und North Jane, die sich im Besitz des Arkose Mining Ventures („Arkose“) befinden. Arkose ist ein Jointventure, das vom Unternehmen betrieben wird und sich im Besitz des Unternehmens (81 %) und von United Nuclear LLC (19 %) befindet. Geschätzte gemessene und angezeigte Ressourcen des Projektes Doughstick von 882.736 Pfund mit einem Durchschnittsgehalt von 0,081 % sowie eine abgeleitete Mineralressource von etwa 86.909 Pfund mit einem Durchschnittsgehalt von 0,055 % befinden sich im Besitz von Uranerz, der Rest im Besitz von United Nuclear LLC.
Details der Ressourcenschätzung sind in der nachfolgenden Tabelle beschrieben – sowohl mit einem GT(i) von 0,20 als auch von 0,50:
Zusammenfassung der Uranressourcen des Projektes Doughstick Doughstick-Grundstücke (Uranerz und Arkose) und Grundstück North Jane (Arkose)(gesamt): www.irw-press.com/dokumente/URZ_Tabelle_290110.pdf
Kurtis Brown, Senior Vice President Exploration des Unternehmens, sagte: „Uranerz freut sich, dass wir angesichts dieses jüngsten Berichtes gemäß NI 43-101 in der Lage sind, die Ressourcenbasis des Unternehmens auf unseren großen Grundstücken im Powder River Basin weiter zu steigern. Uranerz besitzt in diesem Gebiet von Wyoming über 25 Uranprojekte in unterschiedlichen Explorations- und Erschließungsphasen. Der vom Unternehmen vorgesehene Standort für sein Uran-ISR-Projekt Nichols Ranch, welches sich zurzeit in der Umweltgenehmigungsphase befindet, ist nur zwei Meilen entfernt. Wir planen, die Infrastruktur von Nichols Ranch zum Abbau dieser Doughstick-Ressourcen zu benutzen, was die Lebensdauer des Komplexes Nichols Ranch erhöhen und die gesamte Produktion in diesem Gebiet steigern sollte.“
Der technische Bericht mit dem Titel „Technical Report, Doughstick Project, Campbell County, Wyoming, U.S.A.“ vom 26. Januar 2010 wurde von Douglass Graves, P. E., von TREC Inc., einer „unabhängigen Person“ gemäß NI 43-101, genehmigt. Douglass Graves hat die technischen Informationen dieser Pressemitteilung geprüft und verifiziert. Der technische Bericht wurde vom Unternehmen eingereicht und wird in Kürze auf dem System for Electronic Document Analysis and Retrieval („SEDAR“) unter www.sedar.com veröffentlicht werden.
Über Uranerz
Uranerz Energy Corporation ist ein Uranexplorationsunternehmen mit Sitz in den USA, dessen Schwerpunkt auf der kommerziellen ISR-Uranproduktion liegt. Das Unternehmen kontrolliert einen strategischen Landbesitz im Uranabbaugebiet Pumpkin Buttes im zentralen Powder River Basin (Wyoming, USA).
Das Management-Team von Uranerz verfügt über fachliches Know-how bezüglich der ISR-Uranabbaumethode und kann zudem eine langjährige Erfahrung bei der Lizenzierung, der Errichtung und dem Betrieb von kommerziellen ISR-Uranprojekten vorweisen. Das Unternehmen hat langfristige Verträge zum Verkauf von Uran an zwei der größten Atomkraftwerke der USA, einschließlich Exelon, unterzeichnet.
Wyoming kann auf eine lange Geschichte des kommerziellen ISR-Uranabbaus zurückblicken, die bis in das Jahr 1987 zurückreicht. Wyoming weist die größten Reserven auf und ist der größte Uranproduzent aller US-Bundesstaaten.
Uranerz Energy Corporation notiert an der NYSE Amex und an der Toronto Stock Exchange unter dem Kürzel „URZ“ sowie an der Frankfurter Börse unter dem Kürzel „U9E“.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Investor-Relations-Abteilung des Unternehmens unter 1-800-689-1659 oder besuchen Sie uns im Internet: www.uranerz.com. Sie können auch die Veröffentlichungen des Unternehmens bei der Securities and Exchange Commission unter www.sec.gov lesen oder das Profil des Unternehmens auf der Website von SEDAR unter www.sedar.com begutachten.
Warnhinweis:
Sämtliche in dieser Pressemitteilung und in den technischen Berichten gemäß NI 43-101 erwähnten Mineralressourcen, auf die in dieser Pressemitteilung Bezug genommen wird, wurden gemäß den Definitionsstandards des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum (gemäß National Instrument 43-101 („NI 43-101“)) für Mineralressourcen und -reserven geschätzt. Der technische Bericht gemäß NI 43-101 vom 26. Januar 2010 beinhaltet die Schätzungen von potenziellen Mineralressourcen zur weiteren Erschließung durch den Herausgeber und wurde gemäß den Bestimmungen von NI 43-101 veröffentlicht. Da das Unternehmen an der TSX notiert, müssen wir gemäß dem kanadischen Recht sowie gemäß NI 43-101 darauf hinweisen. Die US-amerikanischen Anforderungen für Berichte über Mineralgrundstücke werden vom Industry Guide 7 („Guide 7“) der U.S. Securities and Exchange Commission (die „SEC“) festgelegt. Die Standards von NI 43-101 und Guide 7 unterscheiden sich erheblich voneinander. Die Begriffe „Mineralreserve“, „geprüfte Mineralreserve“ und „wahrscheinliche Mineralreserve“ sind kanadische Bergbaubegriffe gemäß NI 43-101. Diese Definitionen unterscheiden sich von jenen in Guide 7. Gemäß den Standards von Guide 7 ist eine „endgültige“ oder „bankfähige“ Machbarkeitsstudie erforderlich, um über Reserven zu berichten. Für Reserven- oder Cashflow-Analysen zur Bestimmung von Reserven wird der historische Durchschnittspreis der letzten drei Jahre herangezogen und die vorläufigen Umweltanalysen oder -berichte bedürfen einer entsprechenden behördlichen Genehmigung.
Diese Pressemitteilung und die hierin erwähnten technischen Berichte gemäß NI 43-101 verwenden die Begriffe „Mineralressource“, „gemessene Mineralressource“, „angezeigte Mineralressource“, „abgeleitete Mineralressource“, „potenzielles Uranexplorationsziel“, „potenzielle Mineralressource“, „potenzielle Minerallagerstätte“ und „potenzielle Zielmineralressource“. Wir weisen die Investoren darauf hin, dass diese Begriffe von NI 43-101 definiert wurden und angegeben werden müssen; diese Begriffe sind jedoch keine Begriffe gemäß Guide 7 und dürfen normalerweise nicht in Berichten oder Registrierungserklärungen verwendet werden, die bei der SEC veröffentlicht werden. Investoren dürfen nicht davon ausgehen, dass alle Minerallagerstätten dieser Kategorien, oder Teile davon, jemals zu Reserven gemäß Guide 7 gemacht werden. Die Existenz von „potenziellen Zielmineralressourcen“ ist äußerst ungewiss, ebenso wie ihre wirtschaftliche und rechtliche Machbarkeit. „Abgeleitete Mineralressourcen“ bergen Ungewissheiten hinsichtlich ihrer Existenz und hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Machbarkeit in sich. Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass alle potenziellen Zielressourcen oder abgeleiteten Mineralressourcen, oder Teile davon, jemals in eine höhere Kategorie eingestuft werden. Gemäß den kanadischen Bestimmungen dürfen Schätzungen von abgeleiteten Mineralressourcen nicht die Grundlage von Machbarkeits- oder Vor-Machbarkeitsstudien bilden; Ausnahmen gibt es nur in seltenen Fällen. Investoren dürfen nicht annehmen, dass alle abgeleiteten Mineralressourcen, oder Teile davon, existieren oder dass diese wirtschaftlich oder rechtlich abbaubar sind. Der Hinweis „enthaltene Pfunde“ in einer Ressource ist gemäß den kanadischen Bestimmungen zulässig; die SEC erlaubt es Emittenten normalerweise jedoch nur über Mineralisierungen zu berichten, welche keine „Reserven“ gemäß den SEC-Standards darstellen, da Tonnagen und Gehalte ohne Bezug auf Maßeinheiten angegeben werden.
Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Informationen und zukunftsgerichtete Aussagen gemäß den geltenden US-amerikanischen und kanadischen Wertpapiergesetzen enthalten oder sich darauf beziehen. Dazu können - ohne Einschränkung - auch Aussagen zählen, die im Hinblick auf erwartete Fortschritte oder Ergebnisse betreffend die behördliche Genehmigung, u.a. - jedoch nicht ausschließlich - den Antrag bei der NRC, auf den sich der übermittelte Entwurf zur Umweltverträglichkeitserklärung bezieht, getätigt werden, sowie Aussagen zu den geplanten Fortschritten bei Anlagenplanung und Anlagenbau. Solche zukunftsgerichtete Aussagen spiegeln unsere derzeitige Auffassung hinsichtlich zukünftiger Ereignisse wider und unterliegen bestimmten Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen, einschließlich jener Risiken und Ungewissheiten, auf die in unseren jüngsten Finanzberichten sowie in den bei der United States Securities and Exchange Commission ("SEC") (abrufbar unter www.sec.gov) und der Canadian Securities Administrators (abrufbar unter www.sedar.com) eingereichten Registrierungsunterlagen hingewiesen wird. Sollten eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten eintreten oder sollten sich diesen zugrunde liegende Annahmen als unrichtig erweisen, dann könnten sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die geplant, angenommen, geschätzt oder erwartet wurden. Wir sind nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert.
Kontakt:
Uranerz Energy Corporation Investor Relations 1-800-689-1659 oder (604) 689-1659 (604) 689-1722 (FAX) www.uranerz.com
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