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Uranerz meldet Update der Uranressourcen gemäß NI 43-101 auf den PRB-Grundstücken

01.03.2010  |  IRW-Press
Casper (Wyoming), 1. März 2010. Uranerz Energy Corporation („Uranerz“ oder das „Unternehmen“) (NYSE Amex: URZ; TSX: URZ; Frankfurt: U9E) freut sich bekannt zu geben, dass das Arkose Mining Venture („Arkose“) einen aktualisierten unabhängigen technischen Bericht gemäß National Instrument 43-101 („NI 43-101“) für sein Grundstück Doughstick erhalten hat, welches nunmehr die Uranressourcen auf der westlichen Hälfte von Abschnitt 29, Township 43 North, Range 76 West 6th PM (Johnson County, Wyoming), beinhaltet. Arkose unterzeichnete ein Pachtabkommen bezüglich einer 50%-Beteiligung an jenen Mineralrechten für Abschnitt 29, die es noch nicht kontrollierte. Diese beinhalten einen Teil der South-Doughstick-Ressourcen. Arkose ist ein Jointventure, das vom Unternehmen betrieben wird und sich im Besitz des Unternehmens (81 %) und von United Nuclear LLC (19 %) befindet.

Das Grundstück Arkose, das 88.367 Acres (35.762 Hektar) im Powder River Basin umfasst, weist Explorationsziele mit uranmineralisierten alterationsreduzierenden Fronts auf insgesamt etwa 105 Meilen (169 Kilometer) auf. Alterationsreduzierende Abschnitte im Powder River Basin in Wyoming bestehen häufig aus mehreren geschichteten Roll-Fronts, die oftmals damit in Zusammenhang stehende Uranmineralisierungen enthalten, die für Vor-Ort-Gewinnungs- („ISR“)-Bergbautechniken geeignet sind. Bislang beinhalten die Ressourcen, die bei Arkose gemeldet wurden, nur jene bei South Doughstick und einen Teil der Doughstick-Grundstücke.

Uranerz meldete für fünf seiner Projekte Uranressourcen gemäß NI 43-101. Uranerz besitzt 38 Uranprojekte in unterschiedlichen Explorations- und Erschließungsphasen im Powder River Basin (Wyoming), einschließlich Projekte auf dem Grundstück Arkose. Die aktuelle Ressourcentabelle beinhaltet keine historischen Uranressourcen von anderen Projekten des Unternehmens im Powder River Basin, einschließlich der Projekte North Reno Creek East Nichols, North Nichols, North Rolling Pin, Verna Ann, Niles Ranch, C-Line und Collins Draw.

Die aktuellen Mineralressourcen werden anhand eines Gehaltbereichs von < 0,01 bis 2,65 % bei einem Cutoff-Gehalt von 0,03 % und einem Grade-Thickness- („GT“)-Cutoff-Gehalt von 0,20 gemeldet und sind in der Tabelle unter folgendem Link dargestellt: www.uranerz.com/s/NewsReleases.asp?ReportID=387210&_Type=&_Title=Uranerz-Provides-Update-on-NI-43-101-Uranium-Resources-for-PRB-Properties

* GT stellt den Gehalt mal die Mächtigkeit dar und wird berechnet, indem der U3O8-Gehalt (in Prozent) mit der Mächtigkeit der Gamma-Anomalie (in Fuß) multipliziert wird, welche durch eine radiometrische Untergrundprobe ermittelt wird. Ein Bohrloch mit einer Mineralisierung von 0,10 % Uran auf 10 Fuß weist zum Beispiel einen GT von 1,0 auf und würde als gutes Bohrloch für einen herkömmlichen ISR-Abbau erachtet werden.

** Die Pfunde in dieser Tabelle sind direkt Uranerz zuzuschreiben. Uranerz besitzt eine 81%-Beteiligung am Arkose Mining Venture („Arkose“) und fungiert auch als Projektbetreiber. Einige Gebiete des Grundstücks befinden sich im Besitz von Arkose, andere wiederum sind zu 100 % im Besitz von Uranerz.

Diese Schätzungen entsprechen den Mineralressourcenklassifizierungen gemäß NI 43-101 und den Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum Definitions Standards, auf die hierin Bezug genommen wird: „gemessen“, „angezeigt“ oder „abgeleitet.

Der technische Bericht über South Doughstick mit dem Titel „Technical Report, South Doughstick Property, Campbell and Johnson Counties, Wyoming, U.S.A.“ vom 25. Februar 2010 wurde von Douglass Graves, P. E., von TREC Inc. erstellt. Dieser ist eine „unabhängige Person“ gemäß NI 43-101. Douglass Graves hat die technischen Informationen dieser Pressemitteilung geprüft und verifiziert. Der technische Bericht wurde vom Unternehmen eingereicht und wird in Kürze auf dem System for Electronic Document Analysis and Retrieval („SEDAR“) unter www.sedar.com veröffentlicht werden.


Über Uranerz

Uranerz Energy Corporation ist ein Uranexplorationsunternehmen mit Sitz in den USA, dessen Schwerpunkt auf der kommerziellen ISR-Uranproduktion liegt. Das Unternehmen kontrolliert einen strategischen Landbesitz im Uranabbaugebiet Pumpkin Buttes im zentralen Powder River Basin (Wyoming, USA).

Das Management-Team von Uranerz verfügt über fachliches Know-how bezüglich der ISR-Uranabbaumethode und kann zudem eine langjährige Erfahrung bei der Lizenzierung, der Errichtung und dem Betrieb von kommerziellen ISR-Uranprojekten vorweisen. Das Unternehmen hat langfristige Verträge zum Verkauf von Uran an zwei der größten Atomkraftwerke der USA, einschließlich Exelon, unterzeichnet.

Wyoming kann auf eine lange Geschichte des kommerziellen ISR-Uranabbaus zurückblicken, die bis in das Jahr 1987 zurückreicht. Wyoming weist die größten Reserven auf und ist der größte Uranproduzent aller US-Bundesstaaten.

Uranerz Energy Corporation notiert an der NYSE Amex und an der Toronto Stock Exchange unter dem Kürzel „URZ“ sowie an der Frankfurter Börse unter dem Kürzel „U9E“.


Weitere Informationen

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Derek Iwanaka, Manager of Investor Relations, unter 1-800-689-1659 oder besuchen Sie die Website des Unternehmens: www.uranerz.com. Um die Veröffentlichung des Unternehmens mit der Securities and Exchange Commission abzurufen, gehen Sie bitte auf www.sec.gov oder www.sedar.com.



Warnhinweis

Sämtliche in dieser Pressemitteilung und in den technischen Berichten gemäß NI 43-101 erwähnten Mineralressourcen, auf die in dieser Pressemitteilung Bezug genommen wird, wurden gemäß den Definitionsstandards des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum (gemäß National Instrument 43-101 („NI 43-101“)) für Mineralressourcen und -reserven geschätzt. Der technische Bericht gemäß NI 43-101, auf den hierin Bezug genommen wird, beinhaltet die Schätzungen von potenziellen Mineralressourcen zur weiteren Erschließung durch den Emittenten und wurde gemäß den Bestimmungen von NI 43-101 veröffentlicht. Da das Unternehmen an der TSX notiert, müssen wir gemäß dem kanadischen Recht sowie gemäß NI 43-101 darauf hinweisen. Die US-amerikanischen Anforderungen für Berichte über Mineralgrundstücke werden vom Industry Guide 7 („Guide 7“) der U.S. Securities and Exchange Commission (die „SEC“) festgelegt. Die Standards von NI 43-101 und Guide 7 unterscheiden sich erheblich voneinander. Die Begriffe „Mineralreserve“, „geprüfte Mineralreserve“ und „wahrscheinliche Mineralreserve“ sind kanadische Bergbaubegriffe gemäß NI 43-101. Diese Definitionen unterscheiden sich von jenen in Guide 7. Gemäß den Standards von Guide 7 ist eine „endgültige“ oder „bankfähige“ Machbarkeitsstudie erforderlich, um über Reserven zu berichten. Für Reserven- oder Cashflow-Analysen zur Bestimmung von Reserven wird der historische Durchschnittspreis der letzten drei Jahre herangezogen und die vorläufigen Umweltanalysen oder -berichte bedürfen einer entsprechenden behördlichen Genehmigung.

Diese Pressemitteilung und die hierin erwähnten technischen Berichte gemäß NI 43-101 verwenden die Begriffe „Mineralressource“, „gemessene Mineralressource“, „angezeigte Mineralressource“, „abgeleitete Mineralressource“, „potenzielles Uranexplorationsziel“, „potenzielle Mineralressource“, „potenzielle Minerallagerstätte“ und „potenzielle Zielmineralressource“. Wir weisen die Investoren darauf hin, dass diese Begriffe von NI 43-101 definiert wurden und angegeben werden müssen; diese Begriffe sind jedoch keine Begriffe gemäß Guide 7 und dürfen normalerweise nicht in Berichten oder Registrierungserklärungen verwendet werden, die bei der SEC veröffentlicht werden. Investoren dürfen nicht davon ausgehen, dass alle Minerallagerstätten dieser Kategorien, oder Teile davon, jemals zu Reserven gemäß Guide 7 gemacht werden. Die Existenz von „potenziellen Zielmineralressourcen“ ist äußerst ungewiss, ebenso wie ihre wirtschaftliche und rechtliche Machbarkeit. „Abgeleitete Mineralressourcen“ bergen Ungewissheiten hinsichtlich ihrer Existenz und hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Machbarkeit in sich. Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass alle potenziellen Zielressourcen oder abgeleiteten Mineralressourcen, oder Teile davon, jemals in eine höhere Kategorie eingestuft werden. Gemäß den kanadischen Bestimmungen dürfen Schätzungen von abgeleiteten Mineralressourcen nicht die Grundlage von Machbarkeits- oder Vor-Machbarkeitsstudien bilden; Ausnahmen gibt es nur in seltenen Fällen. Investoren dürfen nicht annehmen, dass alle abgeleiteten Mineralressourcen, oder Teile davon, existieren oder dass diese wirtschaftlich oder rechtlich abbaubar sind. Der Hinweis „enthaltene Pfunde“ in einer Ressource ist gemäß den kanadischen Bestimmungen zulässig; die SEC erlaubt es Emittenten normalerweise jedoch nur über Mineralisierungen zu berichten, welche keine „Reserven“ gemäß den SEC-Standards darstellen, da Tonnagen und Gehalte ohne Bezug auf Maßeinheiten angegeben werden.


Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Informationen und zukunftsgerichtete Aussagen gemäß den geltenden US-amerikanischen und kanadischen Wertpapiergesetzen enthalten oder sich darauf beziehen. Dazu können - ohne Einschränkung - auch Aussagen zählen, die im Hinblick auf erwartete Fortschritte oder Ergebnisse betreffend die behördliche Genehmigung, u.a. - jedoch nicht ausschließlich - den Antrag bei der NRC, auf den sich der übermittelte Entwurf zur Umweltverträglichkeitserklärung bezieht, getätigt werden, sowie Aussagen zu den geplanten Fortschritten bei Anlagenplanung und Anlagenbau. Solche zukunftsgerichtete Aussagen spiegeln unsere derzeitige Auffassung hinsichtlich zukünftiger Ereignisse wider und unterliegen bestimmten Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen, einschließlich jener Risiken und Ungewissheiten, auf die in unseren jüngsten Finanzberichten sowie in den bei der United States Securities and Exchange Commission ("SEC") (abrufbar unter www.sec.gov) und der Canadian Securities Administrators (abrufbar unter www.sedar.com) eingereichten Registrierungsunterlagen hingewiesen wird. Sollten eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten eintreten oder sollten sich diesen zugrunde liegende Annahmen als unrichtig erweisen, dann könnten sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die geplant, angenommen, geschätzt oder erwartet wurden. Wir sind nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert.



Kontakt:

Uranerz Energy Corporation
Investor Relations 1-800-689-1659
www.uranerz.com

Kontakt Europa
Email: uranerz@accentmarketing.de



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