Carnavale Resources Ltd.: Ankündigung einer Hauptversammlung
Das Explanatory Memorandum (Erläuterung) zu dieser Ankündigung findet sich im Anhang der englischen Originalmeldung.
Tagesordnung
Ordentliche Vorlagen
Prüfung und bei Eignung Verabschiedung folgender Beschlüsse als Beschluss mit einfacher Mehrheit.
1. Beschluss 1 - Ratifizierung der vorherigen Aktienemission
´dass die Versammlung gemäß der ASX Listing Rule 7.4 die Emission von 9.600.000 voll eingezahlter Stammaktien am 20. Januar 2010 zu den im Explanatory Memorandum beschriebenen Konditionen ratifiziert.´
Abstimmungsausschluss: Das Unternehmen wird jegliche Stimme für diesen Beschluss nicht anerkennen, die von irgendeiner an der Aktienausgabe im Januar 2010 beteiligten Person oder irgendeinem Partner dieser Person abgegeben wurde. Das Unternehmen wird jedoch eine Stimme anerkennen, falls:
a) sie von einer Person als Stimmrechtsermächtigter für eine Person abgegeben wurde, die wahlberechtigt ist laut Anleitungen des Vollmachtsformulars (Proxy Form); oder
b) sie von einem Vorsitzenden der Jahreshauptversammlung als Stimmrechtsermächtigter für eine Person abgegeben wurde, die laut Anleitungen des Vollmachtsformulars wahlberechtigt ist und nach seinem Belieben abstimmen kann.
2. Beschluss 2 - Wertpapieremission
´dass im Sinne der ASX Listing Rule 7.1 und in jeder Hinsicht diese Hauptversammlung das Angebot und die Ausgabe von bis zu 10.000.000 voll eingezahlter Stammaktien und 5.000.000 frei angefügter Optionen zu den im Explanatory Memorandum beschriebenen Konditionen genehmigt.´
Abstimmungsausschluss: Das Unternehmen wird jegliche Stimme für diesen Beschluss nicht anerkennen, die von irgendeiner an dieser Wertpapieremission beteiligten Person oder irgendeiner Person, die von dieser Wertpapieremission profitieren könnte (ausgenommen eines Vorteils einzig in der Eigenschaft des Besitzers der Stammaktien) oder irgendeinem Partner dieser Person abgegeben wurde. Das Unternehmen wird jedoch eine Stimme anerkennen, falls:
a) sie von einer Person als Stimmrechtsermächtigter für eine Person abgegeben wurde, die wahlberechtigt ist laut Anleitungen des Vollmachtsformulars; oder
b) sie von einem Vorsitzenden der Jahreshauptversammlung als Stimmrechtsermächtigter für eine Person abgegeben wurde, die laut Anleitungen des Vollmachtsformulars wahlberechtigt ist und nach seinem Belieben abstimmen kann.
3. Beschluss 3 - Genehmigung der Optionsausgabe als Gebühr für Beratungsdienste
´dass im Sinne der ASX Listing Rule 7.1 und in jeder Hinsicht sowie in Abhängigkeit des erfolgreichen Abschlusses der Platzierung der in Beschluss 2 genannten Wertpapiere die Directors dazu bevollmächtigt werden, bis zu 5.000.000 Optionen an Cicero Corporate Services Pty Ltd und/oder an von ihnen ernannte Personen auszugeben, um Aktien des Unternehmen zu zeichnen. Die Einzelheiten darüber finden sich im Explanatory Memorandum in der englischen Originalmitteilung.´
Abstimmungsausschluss: Das Unternehmen wird jegliche Stimme für diesen Beschluss nicht anerkennen, die von Cicero Corporate Services Pty Ltd oder ihren Partnern abgegeben wurde. Das Unternehmen wird jedoch eine Stimme anerkennen, falls:
a) sie von einer Person als Stimmrechtsermächtigter für eine Person abgegeben wurde, die wahlberechtigt ist laut Anleitungen des Vollmachtsformulars; oder
b) sie von einem Vorsitzenden der Jahreshauptversammlung als Stimmrechtsermächtigter für eine Person abgegeben wurde, die laut Anleitungen des Vollmachtsformulars wahlberechtigt ist und nach seinem Belieben abstimmen kann.
4. Beschluss 4 - Wertpapieremission
´dass im Sinne der ASX Listing Rule 7.1 und in jeder Hinsicht diese Hauptversammlung die Ausgabe von 20.000.000 Aktien zu einem Emissionspreis von mindestens 0.40 AUD zu den im Explanatory Memorandum beschriebenen Konditionen prüft und die Directors dazu bevollmächtigt.´
Abstimmungsausschluss: Das Unternehmen wird jegliche Stimme für diesen Beschluss nicht anerkennen, die von irgendeiner an dieser Wertpapieremission beteiligten Person oder irgendeiner Person, die von dieser Wertpapieremission profitieren könnte (ausgenommen eines Vorteils einzig in der Eigenschaft des Besitzers der Stammaktien) oder irgendeinem Partner dieser Person abgegeben wurde. Das Unternehmen wird jedoch eine Stimme anerkennen, falls:
a) sie von einer Person als Stimmrechtsermächtigter für eine Person abgegeben wurde, die wahlberechtigt ist laut Anleitungen des Vollmachtsformulars; oder
b) sie von einem Vorsitzenden der Jahreshauptversammlung als Stimmrechtsermächtigter für eine Person abgegeben wurde, die laut Anleitungen des Vollmachtsformulars wahlberechtigt ist und nach seinem Belieben abstimmen kann.
Stimmrechtsermächtigte
Gemäß Abschnitt 249L des Corporations Act 2001 werden die Mitglieder darauf hingewiesen, dass :
- jedes Mitglied das Recht hat, einen Stimmrechtsermächtigten zu ernennen;
- der Stimmrechtsermächtigte kein Angehöriger des Unternehmens sein muss;
- ein Mitglied, das zur Abgabe von zwei oder mehreren Stimmen berechtigt ist, kann zwei Stimmrechtsermächtigte ernennen und kann genau die Anzahl der Stimmen angeben, die jeder Stimmrechtsermächtigte abgeben kann. Falls kein Verhältnis oder Stimmenzahl angegeben wird, kann jeder Stimmrechtsermächtigte gemäß Abschnitt 249X(3) des Corporations Act 2001 die Hälfte der Stimmen abgeben.
Laut Abschnitt 250BA des Corporations Act 2001 gibt das Unternehmen folgende Information für den Erhalt der Ernennungen der Stimmrechtsermächtigten:
Eingetragener Firmensitz: 30 Ledgar Road, Balcatta, Western Australia, 6021
Fax: +61 8 9240 2406
Anschrift: P.O. Box 717, Balcatta, Western Australia, 6914
Jedes auf der Jahreshauptversammlung zur Wahl berechtigte Mitglied hat das Recht zur Ernennung eines Stimmrechtsermächtigten, der in seinem Namen die Versammlung besucht und abstimmt. Das Mitglied kann angeben, wie der Stimmrechtsermächtigte für jeden Beschluss abzustimmen hat oder kann den Stimmrechtsermächtigten nach seinem Belieben abstimmen lassen. Die Unterlagen zur Ernennung des Stimmrechtsermächtigten an der oben angegebenen Anschrift des Unternehmens mindestens 48 Stunden vor Beginn der Versammlung eintreffen (die Formulare für die Stimmrechtsermächtigten können per Fax geschickt werden).
Laut Verordnung 7.11.37 der Unternehmensvorschriften 2001 bestimmt das Unternehmen, dass Stammaktien, die am 3. Mai 2010 um 17 Uhr im Besitz der Aktionäre sind zum Zweck der Jahreshauptversammlung herangezogen werden.
Für jeden Beschluss beabsichtigt der Chairman durch ungerichtete Stimmrechtsermächtigte zugunsten des Beschlusses abzustimmen. Mitglieder, die planen, nicht persönlich an der Versammlung teilzunehmen, werden gebeten, ein Proxy-Formular auszufüllen und zurückzusenden.
Im Auftrag des Board
P. M. Jurman
Company Secretary
Die englische Originalmitteilung enthält einen Anhang mit dem Explanatory
Memorandum (Erläuterung).
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Carnavale Resources Ltd.
30 Ledgar Road
Balcatta, Western Australia 6021
Australia
Ron Gajewski, Director
Tel: +61 8 9240 6876
Paul Jurman, Company Secretary
Tel: +61 8 9240 6876
Fax +61 8 9240 2406
www.carnavaleresources.com.au
www.carnavaleresources.de
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