In der Sondersitzung wurde das Arrangement von (a) den Anteilseignern von Champion mit 99,41% der Stammaktien mit persönlicher oder in Vertretung ausgeübter Stimmabgabe gebilligt; (b) von den Anteilseignern und Optionsinhabern von Champion, die im Besitz von 99,48% der Stammaktien und Optionen sind, mit einer gemeinsamen, entweder persönlichen oder
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