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Champion Iron Mines Ltd. verabschiedet neue allgemeine Satzung Nr. 1 mit Bestimmungen zur Erfordernis einer Vorabmitteilung der Nominierungen von Direktoren und zum Mehrheitsabstimmungssystem

18.07.2013  |  DGAP
17. Juli. 2013 - Champion Iron Mines Limited ('CHAMPION' oder das 'Unternehmen') (TSX: CHM; OTCQX:CPMNF; FSE: P02) freut sich bekanntzugeben, dass es heute eine neue allgemeine Unternehmenssatzung ('Neue Satzung Nr. 1') übernommen hat, die die ursprüngliche Satzung des Unternehmens aus den 1980er Jahren ersetzt und aktualisiert. Champion ist der Meinung, dass die Verabschiedung der Neuen Satzung Nr. 1 eine gute Unternehmensführung widerspiegelt, da viele der darin enthaltenen Änderungen die gegenwärtige Praxis in der Branche umsetzen.

Die Neue Satzung Nr. 1 beinhaltet insbesondere Regelungen, die den Satzungen und Richtlinien entsprechen, die in der letzten Zeit durch zahlreiche andere kanadische Aktiengesellschaften übernommen wurden, für die eine Vorabmitteilung an das Unternehmen in Bezug auf die Nominierung von Direktoren durch die Aktionäre, außer (i) durch eine geforderte Versammlung oder (ii) durch einen Vorschlag der Aktionäre, in jedem Fall gemäß der Bestimmungen des Business Corporations Act (Ontario), erforderlich ist (die 'Bestimmungen zur Vorabmitteilung').

Die Bestimmungen zur Vorabmitteilung sind nicht dazu gedacht, Nominierungen von Direktoren einzuschränken, sondern sollen ordnungsgemäße und effiziente Versammlungen zur Wahl des Direktors ermöglichen und es den Aktionären erlauben, eine sachkundige Stimme abzugeben, indem diese ausreichend Informationen in Bezug auf alle nominierten Direktoren und ausreichend Zeit für eine entsprechende Überlegung erhalten.

Die Bestimmungen zur Vorabmitteilung bieten den Aktionären, Direktoren und der Geschäftsführung des Unternehmens einen klaren Rahmen zur Nominierung von Direktoren auf eine ordnungsgemäße und faire Art und Weise. Die Bestimmungen zur Vorabmitteilung legen einen Zeitpunkt fest, bis zu dem Stammaktionäre eine Mitteilung zur Nominierung eines Direktors an das Unternehmen vor der jährlichen oder außerordentlichen Aktionärsversammlung, bei der die Direktoren gewählt werden, übermitteln müssen, und legen die Informationen dar, die in der Mitteilung des Aktionärs an das Unternehmen enthalten sein müssen, wenn diese Mitteilung gültig sein soll.

Bei einer jährlichen Aktionärsversammlung muss die Mitteilung an das Unternehmen spätestens 30 Tage und frühestens 65 Tage vor dem Datum der jährlichen Aktionärsversammlung erfolgen. Wenn die Jahresversammlung jedoch an einem Datum abgehalten wird, das weniger als 50 Tage nach dem Datum liegt, zu dem das Datum dieser Jahresversammlung erstmals öffentlich angekündigt oder veröffentlicht wurde, muss die Mitteilung spätestens zum Geschäftsschluss am 10. Tag nach dieser öffentlichen Ankündigung oder Veröffentlichung erfolgen. Bei einer außerordentlichen Aktionärsversammlung (die nicht gleichzeitig die Jahresversammlung ist) muss die Mitteilung spätestens zum Geschäftsschluss am 15. Tag nach dem Tag der erstmaligen öffentlichen Ankündigung oder Veröffentlichung des Datums der außerordentlichen Versammlung erfolgen.

Satzung Nr. 1, einschließlich der Bestimmungen zur Vorabmitteilung, gilt mit sofortiger Wirkung und wird den Aktionären auf der jährlichen und außerordentlichen Aktionärsversammlung von Champion am 24. September 2013 zur Bestätigung vorgelegt. Da die Frist von 30 Tagen auf ein Wochenende fällt, muss eine Mitteilung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen zur Vorabmitteilung von Personen, die für die Wahl auf der Versammlung am 24. September 2013 als Direktor nominiert werden, spätestens am Montag, dem 26. August 2013 um 17.00 Uhr (Ortszeit Toronto) durch das Unternehmen erhalten werden. Ein Exemplar der neuen Satzung Nr. 1 ist unter dem Profil von Champion unter http://www.sedar.com abgelegt und kann dort eingesehen werden.

Champion gibt außerdem bekannt, dass heute der Vorstand des Unternehmens (der 'Vorstand') ein Mehrheitsabstimmungssystem übernommen hat, das erfordert, dass jede für die Wahl zum Direktor nominierte Person, die mehr 'Enthaltungsstimmen' für ihre oder seine Wahl als Stimmen 'für' diese Wahl erhalten hat, sofort ihren oder seinen Rücktritt gegenüber dem Vorstand anbietet, der dann wirksam wird, sobald dies durch den Vorstand angenommen wird. Das Vergütungs- und Nominierungskomitee des Unternehmens prüft die Umstände der Wahl und übermittelt dem Vorstand eine Empfehlung in Bezug auf die Annahme oder Nichtannahme des Rücktrittsangebots. Der Vorstand muss schnellstmöglich und in jedem Fall innerhalb von 90 Tagen nach dem Rücktritt feststellen, ob er das Rücktrittsangebot annimmt. Vorbehaltlich jedweder Beschränkungen aufgrund der geltenden Unternehmensrichtlinien oder des Kapitalmarktrechts kann der Vorstand jedwede daraus resultierende Leerstelle durch die Ernennung eines neuen Direktors neu besetzen. Der Direktor/die Direktorin, der seinen/die ihren Rücktritt in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen angeboten hat, darf nicht an Abstimmungen eines Komitees oder des Vorstands in Bezug auf diesen Rücktritt teilnehmen. Diese Bestimmungen gelten nicht bei einer Anfechtung der Wahl des Direktors.


Über Champion Iron Mines Limited

Champion ist ein Explorations- und Erschließungsunternehmen für Eisenerz mit Niederlassungen in Montreal und Toronto, das sich auf die Erschließung seiner beträchtlichen Eisenerzlagerstätten in den Provinzen Québec sowie Neufundland und Labrador konzentriert. Champion hält eine Beteiligung von 100 % an den Fermont-Eisenliegenschaften und eine Beteiligung von 44 % an den Attikamagen-Eisenliegenschaften in Québec und Labrador. Beim Attikamagen-Projekt besteht eine Option für die Labec Century Iron Ore Inc. ('Labec'), eine Tochtergesellschaft der Century Iron Mines Corporation, gemäß der Labec eine Beteiligung von bis zu 60 % daran erwerben kann.

Die Fermont-Eisenliegenschaften von Champion, zu denen auch das konsolidierte Vorzeigeprojekt in Fire Lake North gehört, befinden sich in Kanadas Haupteisenerzgebiet, das in der Nähe von fünf produzierenden Eisenminen und damit von vorhandener Transport- und Energieinfrastruktur liegt. Das konsolidierte Fire Lake North befindet sich in unmittelbarer Nähe und nördlich der Fire-Lake-Mine von Arcelor Mittal und 60 km südlich der im Nordosten Québecs gelegenen Bloom-Lake-Mine der Cliffs Natural Resources Inc. Dem Team und dem Beirat von Champion gehören Experten für Bergbau und Exploration an, die über umfassendes Fachwissen im Bereich Eisenerz verfügen und dadurch in der Lage sind, die zukünftige Fire-Lake-North-Mine aufzubauen, in Betrieb zu nehmen und zu führen.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Thomas G. Larsen, President & CEO, oder
Jorge Estepa, Vice President unter Tel: (416) 866-2200.

Für weitere Informationen über Champion besuchen Sie bitte unsere Internetseite unter www.championminerals.com .



Diese Pressemitteilung wurde von Champion Iron Mines Limited erstellt, und keine Aufsichtsbehörde hat die hierin enthaltenen Informationen freigegeben oder missbilligt.
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