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Exeter informiert über den aktuellen Stand des geplanten Spin-Outs zur Gründung von zwei unabhängigen Unternehmen

18.02.2010  |  IRW-Press
Neustrukturierung zur Freisetzung der Erzwerte in der hochgradigen Gold-Silber-Lagerstätte Cerro Moro in Argentinien

Vancouver, 18. Februar 2010 - Exeter Resource Corporation (NYSE-AMEX: XRA, TSX: XRC und Frankfurt: EXB) (“Exeter“ oder das “Unternehmen“) hat per Post ein detailliertes Informationsrundschreiben (das “Rundschreiben”) versandt, in dem die geplante Vorgangsweise während der außerordentlichen Aktionärsversammlung, die am 11. März 2010 um 15 Uhr in den Büroräumen des Unternehmens in Vancouver, British Columbia stattfindet, beschrieben wird. Dabei geht es um das Spin-out der argentinischen Liegenschaften in die neue Gesellschaft Extorre Gold Mines Limited (“Extorre”) über einen sogenannten Arrangement-Plan (das “Arrangement“).

Nach erfolgreichem Abschluss des Arrangements kommt Extorre in den Besitz sämtlicher Grundstücksanteile von Cerro Moro und Don Sixto in Argentinien und wird sich in erster Linie der Erschließung des Projekts Cerro Moro widmen. Exeter wird das Projekt Caspiche in Nord-Chile behalten und sich in weiterer Folge auf den Ausbau des Projekts konzentrieren. Nähere Informationen zu den Einzelheiten des Arrangements finden sich im Rundschreiben und in den dazu gehörigen Unterlagen.

Bei dieser Versammlung wird sich das Unternehmen bemühen, von 66 2/3 % der Aktionäre die Genehmigung für einen Beschluss über das Spinout zu erhalten. Jeder zum Zeitpunkt des Ausgabedatums der Transaktion (das “Ausgabedatum“) registrierte Exeter-Aktionär erhält zum Ausgabedatum für jede Exeter-Aktie eine Aktie von Extorre. Das Ausgabedatum wird nach endgültigem Bescheid durch den obersten Gerichtshofs der Provinz British Columbia (der “endgültige Bescheid”) festgelegt und per Pressemeldung bekanntgegeben. Die Eigentumsanteile der Exeter-Aktionäre werden nicht verändert. Zwei Handelstage vor dem Ausgabedatum werden die Exeter-Aktien “ex-distribution” und die Aktien von Extorre auf “when issued”-Basis gehandelt.

Zum Ausgabedatum wird bei eingetragenen Exeter-Aktionären, die dem Beschluss nicht widersprechen, davon ausgegangen, dass sie - ohne dass es einer weiteren Handlung von Ihrer Seite bedarf - jede ihre Exeter-Aktien gegen eine neue Exeter-Aktie und eine neue Extorre-Aktie eingetauscht haben. Für die Exeter-Aktien wird kein neues Aktienzertifikat ausgegeben; bestehende Exeter-Aktienzertifikate gelten als Aktienzertifikate für die neuen Exeter-Aktien. Exeter-Aktionären, die Exeter-Aktien in ihren Wertpapierdepots halten (dazu gehören auch Diskont-Wertpapierdepots), werden nach Abschluss des Arrangements ihre Extorre-Aktien von ihrem Makler automatisch dem Depot zugewiesen.

Registrierte Exeter-Aktionäre, die keine Einwände haben, erhalten zum Ausgabedatum die ihnen zustehenden Extorre-Aktien auf ihrem Depot gutgeschrieben.

Nach Genehmigung des vorgelegten Arrangement-Plans müssen eingetragene Exeter-Aktionäre zum Ausgabedatum keine weiteren Schritte unternehmen, um ihre Extorre-Aktien zu bekommen. Sie werden ihnen so rasch wie möglich nach dem Ausgabedatum übermittelt. Exeter-Aktienzertifikate werden im Zuge der Transaktion nicht ausgetauscht und gelten in Hinkunft für die neuen Exeter-Aktien.

Nach Erhalt sämtlicher erforderlichen Genehmigungen, einschließlich jener der Exeter-Aktionäre, des endgültigen Gerichtsbescheids und der Genehmigungen der Toronto Stock Exchange (“TSX”) und der NYSE-Amex sowie nach Erfüllung bestimmter für den Abschluss erforderlicher Bedingungen, wird das Arrangement voraussichtlich am bzw. um den 12. März 2010 abgeschlossen. Eine Voraussetzung für den Abschluss des Arrangements ist, dass die Extorre-Aktien bedingt zum Handel an der TSX zugelassen werden. Ein Ansuchen um Aufnahme der Extorre-Aktien an der TSX wurde eingereicht. Damit Extorre zum Handel zugelassen wird, muss das Unternehmen die entsprechenden Aufnahmekriterien der TSX erfüllen, die Genehmigung der TSX erhalten und sämtliche sonstigen Bedingungen, die von der TSX im Zusammenhang mit dem Handel an der Börse auferlegt werden, erfüllen.

Im Hinblick auf die US-Aktionäre hat Extorre die Absicht, ein erstes Ansuchen um Aufnahme an der OTCQX einzureichen. Eine Aufnahme von Extorre an der Börse ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen sämtliche Aufnahmekriterien der OTCQX erfüllt und die entsprechende Genehmigung der OTCQX erhält.

Weitere Einzelheiten finden Sie in der Exeter-Pressemeldung vom 19. Januar 2010 und im Rundschreiben. Beide sind auf SEDAR unter www.sedar.com verfügbar.


Über Exeter

Exeter ist ein kanadisches Mineralexplorationsunternehmen, das sich auf die Entdeckung und Erschließung von Gold- und Silbergrundstücken in Südamerika spezialisiert hat. Das Unternehmen hat aktuell einen Barbestand in Höhe von 72 Mio. C$. Am 19. Januar 2010 hat das Board die Transaktion zur Aufteilung der Anlagewerte von Exeter auf zwei Unternehmen mit speziellen Schwerpunkten genehmigt.

Auf seinem Projekt Caspiche in Chile gab Exeter im September 2009 eine abgeleitete Mineralressourcenschätzung von 1.117 Mt (Millionen metrische Tonnen) mit einem Gehalt von 0,55 Gramm pro metrische Tonne Gold und 1,12 Gramm pro metrische Tonne Silber einschließlich 1.017 Mt mit einem Gehalt von 0,22% Kupfer bekannt. Dies entspricht abgeleiteten In-situ-Ressourcen im Umfang von 19,6 Millionen Unzen Gold, 40 Millionen Unzen Silber und 4,84 Milliarden Pfund Kupfer (insgesamt 32,4 Millionen Unzen Goldäquivalent*). Bohrungen mit sechs Bohrgeräten zur Erweiterung und Hochstufung der Ressourcenschätzung sind im Gange.

Für sein Projekt Cerro Moro in Argentinien gab Exeter Mitte 2009 eine erste abgeleitete Mineralressourcenschätzung von 646.000 Unzen Goldäquivalent** mit einem Gehalt von 18 g/t Goldäquivalent** bekannt. Eine neue Ressourcenschätzung für Cerro Moro ist im April 2010 geplant; im Anschluss daran soll eine vorläufige Evaluierungsstudie hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des Projekts und der Minenplanung durchgeführt werden. Auf Basis der Ergebnisse dieser Untersuchungen wird über die Minenerschließung entschieden und die entsprechenden Daten dienen auch als Grundlage für die Projekteinreichung bei den Provinzbehörden, die das Projekt genehmigen sollen. Die Explorationsbohrungen werden im Laufe des Jahres 2010 fortgesetzt.

Auf dem Projektgelände der Gold-Silber-Lagerstätte Don Sixto in Argentinien sind derzeit keine Aktivitäten geplant. Das Unternehmen wird auch weiterhin mit den regionalen Behörden und den Vertretern anderer Bergbauunternehmen zusammenarbeiten, um eine Novellierung des 2007 erlassenen Gesetzes zu erwirken, das den Einsatz von Zyanid in den Bergbaubetrieben in der Provinz Mendoza verbietet.

Matthew Williams, Manager für Exploration, und Justin Tolman, Projektmanager für das Projekt Caspiche, die beide für Exeter als qualifizierte Sachverständige gemäß der Vorschrift NI 43-101 (Standards of Disclosure for Mineral Projects) verantwortlich zeichnen, haben die Erstellung der in dieser Pressemeldung enthaltenen Fachinformation beaufsichtigt.

Besuchen Sie auch die Website von Exeter unter www.exeterresource.com.


Exeter Resource Corporation

Bryce Roxburgh
President und CEO




Weitere Informationen erhalten Sie über:

B. Roxburgh, President oder Rob Grey, VP Corporate Communications
Tel: 604.688.9592 Fax: 604.688.9532
Gebührenfrei: 1-888-688-9592
Suite 1260, 999 West Hastings St.
Vancouver, BC Kanada V6C 2W2
exeter@exeterresource.com


*Der Goldäquivalentgehalt für Kupfer und Silber wurde von Exeter unter Bezugnahme auf einen Metallpreis von 800 US$/Unze für Gold, 12 US$/Unze für Silber und 2 US$/Pfund für Kupfer berechnet. Formel zur Berechnung des Goldäquivalentgehalts für Kupfer: Cu mal 2 geteilt durch 800; Formel zur Berechnung des Goldäquivalentgehalts für Gold: Unzen Ag mal 12 geteilt durch 800. In beiden Fällen wurde eine Ausbeute von 100 % angenommen. Die gemeldeten Erzgehalte und Tonnagen wurden gerundet (siehe Pressemeldung NR 9-22 vom 20. Oktober 2009).

**Schätzung der abgeleiteten Mineralressourcen: 1.098 Mt enthalten 371.000 Unzen Gold mit einem Gehalt von 10,5 g/t und 19,2 Mio. Unzen Silber mit einem Gehalt von 545 g/t für 646.000 Unzen Goldäquivalent mit einem Gehalt von 18 g/t Goldäquivalent. Für die Berechnung des Goldäquivalent-Gehalts wird das Ergebnis der Silberanalyse durch 70 geteilt und zum Goldwert unter Annahme einer metallurgischen Ausbeute von 100 % hinzugerechnet (siehe auch Pressemeldung NR 9-14 vom 8. Juli 2009).





Safe Harbour-Erklärung:

Diese Pressemeldung enthält zukunftsgerichtete Informationen und zukunftsgerichtete Aussagen (zusammen als “zukunftsgerichtete Aussagen“ bezeichnet) im Sinne der anzuwendenden Wertpapiergesetze und des U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Darin enthalten sind auch Angaben des Unternehmens zu Umfang und zeitlicher Dauer der Bohrprogramme, zu verschiedenen technischen, umwelt- und infrastrukturbezogenen sowie sonstigen Studien, zu den Explorationsergebnissen, den für die Exploration bereitgestellten Mittel, den potentiellen Mengen, Erzgehalten und Inhalten der Lagerstätten, zum zeitlichen Ablauf, zu Durchführung und Umfang von Ressourcenschätzungen, zu den Möglichkeiten der Finanzierung der Bohraktivitäten, zu den möglichen Fördermengen aus den Grundstücken, den voraussichtlichen Barreserven und den zu erwarteten Vorteilen der vorgeschlagenen Spin-out-Transaktion. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemeldung gültig. Personen, die sich auf diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen, werden darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Ergebnisse unter Umständen wesentlich von den hier enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen können. Obwohl sich das Unternehmen bei diesen zukunftsgerichteten Aussagen auf Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Aussagen stützt, sind diese Aussagen keine Gewähr für die zukünftige Geschäftstätigkeit des Unternehmens und demnach Risiken, Unsicherheiten, Annahmen und anderen Faktoren unterworfen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten bzw. implizierten abweichen. Solche Faktoren und Annahmen beinhalten u.a. Auswirkungen allgemeiner wirtschaftlicher Bedingungen, Preise von Gold, Silber und Kupfer, Änderungen bei den Wechselkursraten, behördliche Streitigkeiten, Unsicherheiten in Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten und Verhandlungen sowie Fehlbewertungen im Zuge der Erstellung von zukunftsgerichteten Aussagen. Außerdem gibt es bekannte und unbekannte Risikofaktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen. Zu den bekannten Faktoren zählen beispielsweise Risiken in Zusammenhang mit der Projektentwicklung, die Notwendigkeit einer zusätzlichen Finanzierung, Betriebsrisiken in Zusammenhang mit Bergbau und Rohstoffaufbereitung, Schwankungen bei den Metallpreisen, Besitzansprüche, Unsicherheiten und Risiken in Zusammenhang mit der Durchführung von Geschäften im Ausland, Umwelthaftungsansprüche und Versicherungsangelegenheiten, Abhängigkeit von Schlüsselarbeitskräften, mögliche Interessenskonflikte zwischen bestimmten Managern, Direktoren oder Förderern des Unternehmens im Hinblick auf bestimmte andere Projekte, fehlende Dividenden, Währungsschwankungen, Wettbewerb, Verwässerung, Volatilität des Stammaktienkurses und -volumens des Unternehmens, steuerliche Folgen für US-Investoren, sowie andere Risiken und Unsicherheiten, die u.a. im Jahresbericht des Unternehmens vom 27. März 2009 für das per 31. Dezember 2008 endende Finanzjahr erläutert werden; dieser Bericht wurde bei der kanadischen Wertpapieraufsicht eingereicht und kann unter www.sedar.com eingesehen werden. Das Unternehmen hat sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Die Leser werden daher darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen nicht verlässlich sind. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert.

Warnhinweis für US-Anleger - Die hier enthaltenen Informationen und jene, die mit Hinweischarakter hier aufgeführt sind, wurden im Einklang mit den Bestimmungen der in Kanada geltenden Wertpapiergesetze erstellt, welche sich von den Bestimmungen der in den USA geltenden Wertpapiergesetze unterscheiden. Wenn nicht anders angegeben, wurden sämtliche Mineralressourcenschätzungen, die hier aufgeführt sind oder auf die hier Bezug genommen wird, im Einklang mit der Vorschrift NI 43-101 und mit dem Klassifizierungssystem des Canadian Institute of Mining and Metallurgy erstellt. Laut Vorschrift NI 43-101 sind Emittenten verpflichtet, zu bestimmten Zeiten Fachberichte in einem vorgegebenen Format einzureichen. Die kanadischen Vorschriften unterscheiden sich grundlegend von den Vorschriften der SEC. Angaben zu Mineralressourcen, die hier aufgeführt sind oder auf die hier Bezug genommen wird, sind möglicherweise nicht mit ähnlichen Angaben vergleichbar, die von US-Unternehmen veröffentlicht werden. Insbesondere, und ohne die allgemeine Gültigkeit des zuvor Erwähnten einzuschränken, ist der Begriff “Ressource“ nicht mit dem Begriff “Reserve“ gleichzusetzen. Die Offenlegungsvorschriften der SEC erlauben für gewöhnlich nicht, dass Informationen zu “gemessenen Ressourcen“, “angezeigten Ressourcen ” oder “abgeleiteten Ressourcen“ oder andere Beschreibungen von mineralisierten Mengen in den Lagerstätten, die nach US-Maßstäben keine “Reserven“ darstellen, in den bei der SEC eingereichten Unterlagen angeführt werden. Dies ist zur dann zulässig, wenn die Offenlegung dieser Information nach den Gesetzen des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, oder des Landes, in dem die Wertpapiere des Unternehmens gehandelt werden, notwendig ist. US-Anleger sollten auch wissen, dass „abgeleitete Ressourcen“ mit großen Ungewissheiten hinsichtlich ihrer Existenz sowie ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Machbarkeit behaftet sind. Bei einer Veröffentlichung der “enthaltenen Unzen“ handelt es sich um eine Veröffentlichung, die aufgrund der kanadischen Bestimmungen zulässig ist. Die SEC hingegen erlaubt Emittenten für gewöhnlich nur, über Mineralisierungen zu berichten, bei denen es sich nicht um “Reserven“ im Sinne der SEC-Vorschriften handelt, und zwar in Form von Pro-Forma-Mengen und Erzgehalten und ohne Bezugnahme auf Maßeinheiten.

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