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Handel von Exeter- und Extorre-Aktien von 17.- 24. März 2010

17.03.2010  |  IRW-Press
Vancouver, 17. März 2010 – Exeter Resource Corporation (NYSE-AMEX: XRA, TSX: XRC und Frankfurt: EXB) (“Exeter“ oder das "Unternehmen") möchte hiermit die Rahmenbedingungen für den Handel von Aktien der beiden Unternehmen Exeter und Extorre Gold Mines Ltd. ("Extorre" oder "XG") für den Zeitraum zwischen 17. und 24. März 2010 erläutern.


Für kanadische Aktionäre, die am Handel an der TSX teilnehmen

Exeter und Extorre werden ab Donnerstag, 18. März 2010 als zwei eigenständige Unternehmen gehandelt. Um Extorre-Aktien zu erhalten, muss ein Anleger vor dem 18. März 2010 Aktienanteile über den Handel an der TSX erwerben und diese Aktien auch am 18. März 2010 besitzen. Insbesondere werden Exeter-Aktien am 18. März 2010 an der TSX auf "ex-distribution" Basis gehandelt; der für die Ausgabe von Extorre-Aktien an Exeter-Aktionäre relevante Stichtag ist der 22. März 2010 (der “Stichtag“).


Für U.S.-Aktionäre

An der NYSE-AMEX werden die Exeter-Aktien auf "ex-distribution" Basis erst nach dem 23. März 2010 gehandelt. Deshalb werden die Exeter-Aktien zwischen 18. und 23. März noch “auf regulärem Weg“ unter dem Symbol XRA gehandelt. In diesem Zeitraum wird der Preis, mit dem die Aktien unter dem Symbol XRA notieren, vermutlich dem tatsächlichen Preis der Aktien von Exeter entsprechen, so als hätte die Aufteilung der Unternehmen nicht stattgefunden. Der Handelspreis unter dem Symbol XRA kann in diesem Zeitraum daher vom Handelspreis an der TSX unter dem Symbol XRC abweichen. Sollten Sie Ihre Aktien unter dem Symbol XRA in diesem Zeitraum verkaufen, so verkaufen Sie damit auch ihre Bezugsrechte an den Extorre-Aktien.

Anlegern wird empfohlen, sich in Bezug auf die Auswirkungen des Kaufs bzw. Verkaufs von Exeter-Aktien an der NYSE-AMEX vor dem Ausgabedatum mit ihren Finanzberatern abzusprechen.


Für alle Anleger

Bei allen zum Stichtag eingetragenen Exeter-Aktionären wird davon ausgegangen, dass sie sämtliche Exeter-Aktien gegen eine neue Exeter-Aktie und eine neue Extorre-Aktie eingetauscht haben, ohne dass es hiezu einer weiteren Handlung von ihrer Seite bedarf. Die Exeter-Aktienzertifikate müssen nicht physisch ausgetauscht werden; sie gelten als Aktienzertifikate für die neuen Exeter-Aktien. Exeter-Aktionären, die Exeter-Aktien in ihren Wertpapierdepots halten (dazu gehören auch Diskont-Wertpapierdepots), werden nach Abschluss des Arrangements ihre Extorre-Aktien von ihrem Makler automatisch ihrem Depot zugewiesen. Die Eigentumsanteile der Exeter-Aktionäre werden aufgrund des Arrangements nicht verändert.

Jeder Inhaber von Exeter-Optionen und Exeter-Warrants, der diese zum Stichtag besitzt, erhält seinen Anteilen entsprechend eine neue Option bzw. einen neuen Warrant für Exeter-Aktien und Extorre-Aktien und zwar zu einem Ausübungspreis, der an den 5-Tages-VWAP der Exeter-Aktien und Extorre-Aktien nach 18. März 2010 angepasst wird.

Weitere Einzelheiten finden Sie in der Exeter-Pressemeldung vom 19. Januar 2010 und im Rundschreiben. Beide sind auf SEDAR unter www.sedar.com verfügbar.

Besuchen Sie auch die Website von Exeter unter www.exeterresource.com.


Exeter Resource Corporation

Bryce Roxburgh
President und CEO




Weitere Informationen erhalten Sie über:

B. Roxburgh, President oder Rob Grey, VP Corporate Communications
Tel: 604.688.9592 Fax: 604.688.9532
Gebührenfrei: 1-888-688-9592

Suite 1260, 999 West Hastings St.
Vancouver, BC Kanada V6C 2W2
exeter@exeterresource.com




Safe Harbour-Erklärung: Diese Pressemeldung enthält zukunftsgerichtete Informationen und zukunftsgerichtete Aussagen (zusammen als “zukunftsgerichtete Aussagen“ bezeichnet) im Sinne der anzuwendenden Wertpapiergesetze und des U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Darin enthalten sind auch Aussagen zum geplanten Arrangement und den im Anschluß an die Transaktion erwarteten Merkmalen und Erfolgen von Exeter und Extorre, zum voraussichtlichen Stichtag hinsichtlich der neuen Exeter-Aktien und der neuen Extorre-Aktien, zum voraussichtlichen Abschlußdatum des Arrangements, sowie Angaben des Unternehmens zu Umfang und zeitlicher Dauer der Bohrprogramme, zu verschiedenen technischen, umwelt- und infrastrukturbezogenen Studien und sonstigen Studien, zu den Explorationsergebnissen, den für die Exploration bereitgestellten Mitteln, den potentiellen Mengen, Erzgehalten und Inhalten der Lagerstätten, zum zeitlichen Ablauf, zu Durchführung und Umfang von Ressourcenschätzungen, zu den Möglichkeiten der Finanzierung der Bohraktivitäten, zu den möglichen Fördermengen und zur Wirtschaftlichkeit der Grundstücke, zur Einleitung und zeitlichen Planung der Genehmigungsverfahren, zu den voraussichtlichen Barreserven und den zu erwarteten Vorteilen der vorgeschlagenen Spin-out-Transaktion. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemeldung gültig. Die Leser darauf hingewiesen, sich nicht blind auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Es kann nicht garantiert werden, dass die zukünftigen Umstände oder Ergebnisse, die in solchen zukunftsgerichtete Aussagen erwartet oder impliziert werden, tatsächlich eintreten oder Pläne, Absichten oder Erwartungen, auf denen die zukunftsgerichteten Aussagen basieren, eintreten werden. Obwohl sich das Unternehmen bei diesen zukunftsgerichteten Aussagen auf Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Aussagen stützt, sind diese Aussagen keine Gewähr dafür, dass solche zukünftigen Ereignisse tatsächlich eintreten werden und demnach Risiken, Unsicherheiten, Annahmen und anderen Faktoren unterworfen, die dazu führen können, dass die Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten bzw. implizierten abweichen. Solche Faktoren und Annahmen beinhalten u.a. Auswirkungen allgemeiner wirtschaftlicher Bedingungen, Preise von Gold, Silber und Kupfer, Änderungen bei den Wechselkursraten, behördliche Streitigkeiten, Unsicherheiten in Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten und Verhandlungen sowie Fehlbewertungen im Zuge der Erstellung von zukunftsgerichteten Aussagen. Außerdem gibt es bekannte und unbekannte Risikofaktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen. Zu den bekannten Faktoren zählen beispielsweise Risiken in Zusammenhang mit dem Erhalt der erforderlichen Genehmigungen, Verzichtserklärungen, Zusagen und anderen Erfordernissen, die notwendig oder wünschenswert sind, um die geplante Transaktion zu ermöglichen oder ihre Genehmigung zu erwirken, das Risiko, dass die für die geplante Transaktion erforderlichen Bedingungen nicht gegeben sind, Risiken in Zusammenhang mit der Projekterschließung, die Notwendigkeit einer zusätzlichen Finanzierung, Betriebsrisiken in Zusammenhang mit Bergbau und Rohstoffaufbereitung, Schwankungen bei den Metallpreisen, Besitzansprüche, Unsicherheiten und Risiken in Zusammenhang mit der Durchführung von Geschäften im Ausland, Umwelthaftungsansprüche und Versicherungsangelegenheiten, Abhängigkeit von Schlüsselarbeitskräften, mögliche Interessenskonflikte zwischen bestimmten Managern, Direktoren oder Förderern des Unternehmens im Hinblick auf bestimmte andere Projekte, fehlende Dividenden, Währungsschwankungen, Wettbewerb, Verwässerung, Volatilität des Stammaktienkurses und -volumens des Unternehmens, steuerliche Folgen für US-Investoren, sowie andere Risiken und Unsicherheiten, die u.a. im Jahresbericht des Unternehmens vom 27. März 2009 für das per 31. Dezember 2008 endende Finanzjahr erläutert werden; dieser Bericht wurde bei der kanadischen Wertpapieraufsicht eingereicht und kann unter www.sedar.com eingesehen werden. Das Unternehmen hat sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Die Leser werden daher darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen nicht verlässlich sind. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert.

Warnhinweis für US-Anleger - Die hier enthaltenen Informationen und jene, die mit Hinweischarakter hier aufgeführt sind, wurden im Einklang mit den Bestimmungen der in Kanada geltenden Wertpapiergesetze erstellt, welche sich von den Bestimmungen der in den USA geltenden Wertpapiergesetze unterscheiden. Insbesondere ist der Begriff “Ressource“ nicht mit dem Begriff “Reserve“ gleichzusetzen. Die Offenlegungsvorschriften der Securities Exchange Commission (“SEC“) erlauben für gewöhnlich nicht, dass Informationen zu “gemessenen Ressourcen“, “angezeigten Ressourcen“ oder “abgeleiteten Ressourcen“ oder andere Beschreibungen von mineralisierten Mengen in den Lagerstätten, die nach US-Maßstäben keine “Reserven“ darstellen, in den bei der SEC eingereichten Unterlagen angeführt werden. Dies ist zur dann zulässig, wenn die Offenlegung dieser Information nach den Gesetzen des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, oder des Landes, in dem die Wertpapiere des Unternehmens gehandelt werden, notwendig ist. US-Anleger sollten auch wissen, dass “abgeleitete Ressourcen“ mit großen Ungewissheiten hinsichtlich ihrer Existenz sowie ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Machbarkeit behaftet sind. Bei einer Veröffentlichung der “enthaltenen Unzen“ handelt es sich um eine Veröffentlichung, die aufgrund der kanadischen Bestimmungen zulässig ist. Die SEC hingegen erlaubt Emittenten für gewöhnlich nur, über Mineralisierungen zu berichten, bei denen es sich nicht um “Reserven“ im Sinne der SEC-Vorschriften handelt, und zwar in Form von Pro-Forma-Mengen und Erzgehalten und ohne Bezugnahme auf Maßeinheiten.

DIE TSX VENTURE EXCHANGE UND DEREN REGULIERUNGSORGANE (IN DEN STATUTEN DER TSX VENTURE EXCHANGE ALS REGULATION SERVICES PROVIDER BEZEICHNET) ÜBERNEHMEN KEINERLEI VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER GENAUIGKEIT DIESER PRESSEMELDUNG.


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