Champion Minerals Inc. ändert Options- und Joint-Venture-Abkommen ab
Abgeändertes Options- und Joint-Venture-Abkommen für Attikamagen
Gemäß den Konditionen des Options- und Joint-Venture-Abkommen für Attikamagen (´Attikamagen-Abkommen´) vom 12. Mai 2008 (abgeändert am 9. Juli 2009) wurde LCIOI das Recht zum Erwerb von bis zu 60 % der Attikamagen-Liegenschaft gewährt. LCIOI muss dafür über einen Zeitraum von fünf Jahren bis zu 12,5 Mio. CAD für Explorations- und Entwicklungarbeiten auf der Attikamagen-Liegenschaft aufwenden. Die Konditionen des Attikamagen-Abkommens wurden in der Pressemitteilung des Unternehmens vom 13. Mai 2008 detailliert beschrieben.
Laut abgeändertem Abkommen (´abgeändertes Attikamagen-Abkommen´) wurden die Termine im Attikamagen-Abkommen, an welchen die restlichen Zahlungen von LCIOI geleistet werden sollen um ein Jahr verlängert. Die Explorationsaufwendungen in Höhe von 12,5 Mio. die von LCIOI zum Erwerb eines 60-%-Anteils aufgebracht werden müssen, wurden um 500.000 CAD aufgestockt. Demzufolge kann LCIOI einen anfänglichen Anteil von 51 % an der Attikamagen-Liegenschaft erwerben, indem sie die gesamten Explorations- und Entwicklungskosten in Höhe von 7,5 Mio. CAD am oder vor dem 26. März 2012 zahlen, in zwei jährliche Zahlungen von je 2,5 Mio. CAD pro Jahr. Laut abgeändertem Attikamagen-Abkommen und nach Erwerb des anfänglichen 51-%-Anteils wird LCIOI die Option auf eine Erhöhung des Anteils an der Attikamagen-Liegenschaft auf 56 % haben, indem sie weitere 2,5 Mio. CAD am oder vor dem 26. März 2013 zahlen. Eine weitere Erhöhung der Beteiligung auf 60 % kann dann durch Zahlung zusätzlicher 3 Mio. CAD am oder vor dem 26. März 2014 erreicht werden. Nachdem LCIOI den Erwerb ihrer Anteile abgeschlossen haben wird, werden LCIOI und Champion ein Joint Venture bilden, das ihre Besitzanteile entsprechend reflektiert.
Abgeändertes Options- und Joint-Venture-Abkommen für Gullbridge und Powderhorn
Gemäß den Konditionen des Options- und Joint-Venture-Abkommen für Powderhorn (´Powderhorn-Abkommen´) vom 11. Juni 2006 (abgeändert am 5. Mai 2008) wurde Champion das Recht zum Erwerb eines 70-%-Anteils an der Powderhorn-Liegenschaft gewährt. Gemäß den Konditionen des Options- und Joint-Venture-Abkommen für Gullbridge (´Gullbridge-Abkommen´) vom 30. April 2008 wurde Champion das Recht zum Erwerb von bis zu 85 % an der Gullbridge-Liegenschaft gewährt.
Laut abgeändertem Abkommen zwischen Champion und Copper Hill werden die gemäß der Powderhorn- und Gullbridge-Abkommen fälligen Zahlungen für einen Zeitraum von einem Jahr aufgeschoben mit Ausnahme der unmittelbar bevorstehenden Ausgabe von 75.000 Aktien von Champion an Copper Hill (dies entspricht der Hälfte der am 30. April 2010 fälligen Aktienausgabe, die jetzt laut Gullbridge-Abkommen aufgeschoben wurde). Champion wird ebenfalls während dieses Stundungszeitraums die Bonität aller Bergbau-Claims, die die Liegenschaften Powderhorn und Gullbridge einschließen, erhalten.
Über Champion Minerals Inc.
Champion ist ein Explorationsunternehmen, das sich auf die Entdeckung und Entwicklung signifikanter Metallressourcen im östlichen Kanada konzentriert, insbesonders in der Provinz Labrador and Newfoundland sowie in Quebec. Champions Projekte schließen die Attikamagen-Eisenliegenschaft im westlichen Labrador und nordöstlichen Quebec, die Fermont-Eisenliegenschaft im nordöstlichen Quebec und die Buntmetallprojekte Powderhorn und Gullbridge im zentralen Newfoundland ein.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Champion Minerals Inc.
55 Adelaide Street East, Suite 410
Toronto, Ontario
CANADA M5C 1K6
Thomas G. Larsen
President and CEO
Tel.: +1 416 866-2200
Jorge Estepa
Vice President
Tel.: +1 416 866-2200
www.championminerals.com
AXINO AG
investor & media relations
Königstraße 26, 70173 Stuttgart
Tel. +49 (711) 253592-30
Fax +49 (711) 253592-33
www.axino.de
Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.